Arbeitszeitkonto

Kurz und kompakt

  • Ein Arbeitszeitkonto erfasst die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und gleicht sie mit der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit ab. So entsteht ein Plus bei Überstunden oder ein Minus bei Unterstunden.

  • Arbeitnehmende können Arbeitszeit ansparen und später als Freizeitausgleich nutzen. Arbeitgebende können hingegen mit einem Arbeitszeitkonto auf Arbeitsspitzen reagieren, ohne Überstunden sofort auszahlen zu müssen.

  • Regeln für Arbeitszeitkonten stehen meist im Arbeitsvertrag oder in Betriebsvereinbarungen. Dort legen Arbeitgebende und Vertretungen der Arbeitnehmenden Höchstgrenzen für Plus- und Minusstunden, Fristen und Ausgleichsregelungen fest.

Wie funktioniert ein Arbeitszeitkonto?

Die Arbeitszeit stellt bei den meisten Erwerbstätigen einen großen Anteil der Lebenszeit dar. Umso wichtiger ist es für Arbeitnehmende, dass Arbeitgebende sie präzise erfassen. Viele Mitarbeitende eines Unternehmens haben jedoch auch andere Wünsche wie flexible Arbeitszeiten – ein Arbeitszeitkonto dient häufig als praktikable Lösung.

Definition: Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Ein Arbeitszeitkonto ist ein Instrument, mit dem Arbeitgebende und Arbeitnehmende die Arbeitszeit flexibel gestalten können. Es erfasst, wie viele Stunden eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter tatsächlich arbeitet, und vergleicht sie mit den Stunden, die laut Arbeitsvertrag vorgesehen sind. Wer also mehr arbeitet als im Vertrag steht, sammelt Plusstunden. Wer weniger arbeitet, sammelt Minusstunden.

Ein Arbeitszeitkonto hilft dabei, Arbeitsspitzen besser abzufangen oder längere Pausen auszugleichen. Mitarbeitende haben so die Möglichkeit, Überstunden auf- oder abzubauen, ohne dass jede Stunde mehr oder weniger einen Bargeld- oder Freizeitausgleich erfordert.

Arbeitszeitkonto als flexibles Modell für Plus und Minus

Das Arbeitszeitkonto funktioniert nach einem einfachen Prinzip: Jede geleistete Stunde wird auf dem Konto erfasst – egal, ob es sich um Mehrarbeit oder weniger Arbeit handelt. Am Monats- oder Jahresende findet eine Überprüfung statt. Hat eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mehr gearbeitet, entsteht ein Plus. Hat sie oder er weniger gearbeitet, entsteht ein Minus.

Die Regeln für das Arbeitszeitkonto stehen oft im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung. Dort ist auch festgelegt, wie viele Stunden Arbeitnehmende maximal sammeln dürfen, ehe sie auszugleichen sind. Häufig gibt es Fristen wie Monats- oder Jahresenden, an denen die Überprüfung stattfindet.

Das Arbeitszeitkonto sorgt mit seinem flexiblen Grundprinzip dafür, dass Arbeitnehmende ihre Arbeitszeiten an den Bedarf anpassen können: Wer in einer Woche mehr arbeitet, kann in einer anderen Woche früher Feierabend machen. So lassen sich private Termine, Familienpflichten oder einfach Phasen mit höherer Belastung leichter in den Arbeitsalltag integrieren – ohne komplizierte Absprachen oder kurzfristige vertragliche Veränderungen. Es dient aber auch Arbeitgebenden, um ein hohes Arbeitsaufkommen durch Mehrarbeit auszugleichen.

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Vorteile für Arbeitgebende

Arbeitszeitkonten sind ein wichtiges Werkzeug, um die Personalplanung zu vereinfachen. Sie dienen dem Ziel, die Arbeitskraft der Mitarbeitenden dann einzusetzen, wenn sie nötig ist. Arbeitgebende können so beispielsweise flexibler auf neue Projekte reagieren und ihre Teams besser auslasten.

Ein weiterer Vorteil ist der geringere Verwaltungsaufwand. Statt jede Überstunde einzeln zu prüfen, laufen alle Stunden automatisch auf dem Konto zusammen. So bleibt der Überblick einfacher, und die Personalabteilung spart Zeit bei der Abrechnung.

Vorteile für Arbeitnehmende

Auch Arbeitnehmende profitieren von Arbeitszeitkonten. Sie haben mehr Freiheit, ihren Arbeitstag zu gestalten. Wer morgens früher anfängt, kann abends früher nach Hause gehen. Wer private Termine hat, kann diese leichter einplanen, ohne Urlaub nehmen zu müssen.

Ein Arbeitszeitkonto erleichtert es außerdem, Überstunden aufzubauen und später als Freizeitausgleich zu nehmen. Das schafft mehr Ausgeglichenheit zwischen Arbeit und Privatleben. Besonders in Zeiten, in denen private Verpflichtungen zunehmen, kann ein Arbeitszeitkonto den Druck im Alltag verringern.

Arten von Arbeitszeitkonten

ArtKurzbeschreibung
GleitzeitkontoFlexibler Ausgleich von Über- und Unterstunden im Rahmen eines festgelegten Zeitraums. Mitarbeitende können Arbeitsbeginn und -ende in einem bestimmten Rahmen selbst wählen.
JahresarbeitszeitkontoArbeitsstunden sind über das ganze Jahr geplant und verteilt. Ermöglicht flexible Reaktionen auf saisonale Schwankungen oder Projektphasen.
LebensarbeitszeitkontoLangfristiges Konto, um Zeitguthaben über viele Jahre aufzubauen – zum Beispiel für längere Auszeiten wie ein Sabbatical oder den Vorruhestand.
KapazitätskontoKonto für betriebliche Flexibilität, oft in der Produktion eingesetzt, um auf Auftragsschwankungen zu reagieren.
AmpelkontoSystem mit Warnstufen (grün, gelb, rot), das anzeigt, wie viele Stunden Mitarbeitende gesammelt haben. 
ZeitwertkontoVom Grundprinzip her ähnelt das Zeitwertkonto dem Lebensarbeitszeitkonto. Es dient dazu, Arbeitszeit oder Gehaltsteile „anzusparen“ und später für längere Freistellungsphasen zu nutzen.

Grenzen und Risiken von Arbeitszeitkonten

Arbeitszeitkonten bieten viele Vorteile, sind aber nicht ohne Risiken. Ein zentrales Problem ist die Missbrauchsgefahr. Wenn Unternehmen dauerhaft zu viele Überstunden zulassen, kann das zu einer Überlastung der Mitarbeiter führen. Auch rechtlich gibt es Hürden: Wenn Arbeitgebende ein Arbeitszeitkonto nicht korrekt führen oder die rechtlichen Rahmenbedingungen nicht einhalten, drohen Klagen und Nachzahlungen.

Ein weiteres Risiko besteht für Arbeitnehmende in der „Verrechnung“ von Stunden, ohne dass ein echter Ausgleich stattfindet. So gibt es beispielsweise bei einigen Unternehmen Kappungsgrenzen, ab denen Arbeitgebende Überstunden ausgleichslos streichen. Wenn Arbeitnehmende Überstunden nicht rechtzeitig abbauen, kann außerdem ein dauerhaft hoher Überstundenberg entstehen. Das führt neben einer hohen Belastung der Arbeitnehmenden unter Umständen zu hohen Ausgleichszahlungen für Arbeitgebende.

Rechtliche Grundlagen von Arbeitszeitkonten

Arbeitszeitkonten müssen sich an klare gesetzliche Vorgaben halten. Das wichtigste Regelwerk ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Es legt unter anderem fest, dass die tägliche Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf, es sei denn, Arbeitgebende gewähren ihren Arbeitnehmenden für entsprechende Mehrarbeit Ausgleichzeiten. Außerdem spielen Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eine wichtige Rolle. Sie regeln oft die Details, wie Arbeitszeitkonten im Unternehmen zu nutzen sind. Ohne eine solche Regelung sind viele Formen von Arbeitszeitkonten nicht erlaubt. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Arbeitszeitmodelle klar dokumentieren und mit den Betriebsräten abstimmen.

FAQs zu Arbeitszeitkonten

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, muss das Arbeitszeitkonto ausgeglichen werden. Offene Überstunden müssen Arbeitgebende entweder auszahlen oder durch Freistellung abgelten. Das gilt umgekehrt aber auch für offene Minusstunden. Arbeitgebende können Minusstunden unter bestimmten Voraussetzungen vom letzten Gehalt abziehen, sofern Arbeitnehmende nicht aus einem rechtlichen Grund an der Erbringung der Arbeitszeit gehindert waren. Arbeitgebende müssen Überstundenzuschläge bei dem Ausgleich nicht bezahlen.

Nein, ein Arbeitszeitkonto ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgebende entscheiden selbst, ob sie ein Arbeitszeitkonto einführen. In vielen Branchen ist der Einsatz jedoch durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen geregelt. In Zeiten des Fachkräftemangels fordern viele Mitarbeitende von Ihren Arbeitgebenden ein solches Konto.

Ja, das ist möglich – aber nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmender selbst entscheidet, weniger zu arbeiten, können Arbeitgebende die Minusstunden vom Gehalt abziehen. Waren die Arbeitnehmenden jedoch aus betrieblichen Gründen, beispielsweise aufgrund von zu wenig Arbeit, nicht in der Lage zu arbeiten, dürfen die Minusstunden nicht vom Gehalt abgezogen werden.

Arbeitgebende müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden genau erfassen. Das gilt auch für Arbeitszeitkonten. Die Dokumentation muss nachvollziehbar und jederzeit abrufbar sein. Typischerweise geschieht das in elektronischen Systemen, es kann aber auch schriftlich erfolgen. Wichtig ist, dass alle Buchungen sowie Plus- und Minusstunden klar und transparent festgehalten und überprüfbar sind.

Ein Kurzzeitkonto erfasst Plus- oder Minusstunden innerhalb eines kurzen Zeitraums, meist über Wochen oder Monate. Die Stunden müssen innerhalb einer bestimmten Frist ausgeglichen werden, oft am Monats- oder Jahresende. Ein Langzeitkonto (auch Lebensarbeitszeitkonto genannt) ermöglicht es, Zeitguthaben über mehrere Jahre hinweg aufzubauen. Mitarbeitende können so Überstunden, Resturlaub oder Sonderzahlungen ansparen und später für längere Freistellungen wie Sabbaticals, Elternzeit oder den Vorruhestand nutzen.