Vorruhestand & Vorruhestandsregelung

Kurz und kompakt

  • Der Vorruhestand ist nicht gesetzlich geregelt und basiert in der Regel auf einer individuellen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

  • Finanzielle Vorsorge ist wichtig: Bei vorzeitigem Ruhestand drohen finanzielle Einbußen, die mit eigenem Vermögen oder Vorsorgelösungen zu schließen sind.

  • Je nach Variante hat der Vorruhestand auch Einfluss auf die Höhe der Rente. Es gibt verschiedene Modelle: Altersteilzeit, Lebensarbeitszeitkonten und mehr.

  • Ein Anspruch auf Vorruhestandsgeld besteht nicht. Einige Arbeitgeber bieten es trotzdem an, insbesondere bei der freiwilligen Freistellung von Personal in den Vorruhestand.

Der vorzeitige Abschied vom Arbeitsleben

Der Vorruhestand ist ein dankbarer Abschied vom Arbeitsleben, der unterschiedlich gestaltet werden kann: Endlich die lang ersehnte Weltreise antreten. Oder auch einfach Zeit mit der Familie oder den oft vermissten Enkeln verbringen. Nicht umsonst gibt es bei Arbeitnehmenden häufig eine gewisse Sehnsucht nach dem vorzeitigen Ausstieg aus dem Arbeitsleben. Allerdings benötigt der Vorruhestand vor allem eines: eine sorgfältige finanzielle Planung. Denn er ist ein Puzzle mit vielen Einzelteilen, die zusammenpassen müssen. Aber eine individuelle Lösung ist möglich. Im folgenden Überblick erfahren Sie mehr über den Vorruhestand und darüber, worauf Sie achten müssen. Schließlich soll der vorzeitige Ruhestand in erster Linie eines sein: eine Zeit des Genießens – und nicht des Verzichts.

Definition des Vorruhestands

Der Vorruhestand ist kein offizieller Begriff der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer Rechtsvorschrift. Er ist in erster Linie eine betriebliche oder vertragliche Regelung und bezeichnet den freiwilligen, oft einvernehmlichen Ausstieg aus dem Arbeitsleben vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. In dieser Zeit ist der Bezug der Rente jedoch noch nicht möglich. Inzwischen nutzen auch Unternehmen den Vorruhestand für einen sozialverträglichen Stellenabbau. Indem sie älteren Beschäftigten den vorzeitigen Austritt ermöglichen, schaffen sie eine Personalfreisetzung auf freiwilliger Basis. Im Vergleich zur Frührente oder der Rente mit 63 weist der Vorruhestand jedoch gewisse Besonderheiten auf. 

Vergleich: Vorruhestand – Frührente – Rente mit 63

 VorruhestandFrührenteRente mit 63 (für besonders langjährig Versicherte)

Was ist das?

Betriebliche Regelung für den früheren Ausstieg aus dem Berufsleben (ohne sofortige Rente)

Frühzeitiger Rentenbezug vor der Regelaltersgrenze

Altersrente ab 63 bei 45 Beitragsjahren
RechtsgrundlageArbeitsrecht/ Tarifverträge/ BetriebsvereinbarungenGesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
FinanzierungArbeitgeber (z.  B. durch Abfindung oder Übergangsgeld)Gesetzliche RenteGesetzliche Rente
RentenbezugNein, solange kein Rentenantrag gestellt wurdeJaJa
MindestalterMeist ab 55 bis 58 Jahren (individuell vereinbart)Frühestens 63 Jahre

Frühestens 63 Jahre (genaues Alter je nach Geburtsjahr)

Versicherungsjahre

Keine gesetzliche Vorgabe

Mindestens 35 JahreMindestens 45 Jahre
Abschläge auf die RenteNicht relevantJa – bis zu 14,4 % dauerhaftNein – wenn Voraussetzungen für die volle Höhe erfüllt sind
BesonderheitenKein offizielles Rentenmodell, freiwillige RegelungRente mit Abschlägen für früheren RentenstartAbschlagsfreie Rente bei sehr langer Versicherungszeit
Typische Zielgruppen

Arbeitnehmer mit Betriebsvereinbarungen oder Altersteilzeit

Personen, die früher aus dem Beruf aussteigen wollenLangjährig Versicherte, die möglichst früh abschlagsfrei in den Ruhestand gehen wollen

Planung: Überblick ist wichtig

Jeder Vorruhestand ist individuell. Besonders wichtig ist die finanzielle Absicherung: Wer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet, muss sicherstellen, dass Ersparnisse, eine mögliche Betriebsrente oder Übergangszahlungen ausreichen. Hierbei gilt es, insbesondere die Zeit bis zum regulären Rentenbeginn zu überbrücken. Ebenso sollten die gesetzlichen Rentenansprüche geprüft werden – etwa, ob durch den vorzeitigen Ausstieg Abschläge entstehen und wie viele Beitragsjahre bereits für wie viele Rentenpunkte auf dem Rentenkonto sorgen. Auch die Kranken- und Pflegeversicherung spielt eine zentrale Rolle: Zu klären ist, ob der Versicherungsschutz lückenlos bestehen bleibt und wer die Beiträge übernimmt. Hinzu kommen steuerliche Fragen, denn Abfindungen, Betriebsrenten oder andere Übergangszahlungen sind in der Regel steuerpflichtig. Eine fundierte Steuerberatung schützt daher vor bösen Überraschungen.

Wichtig ist auch, ob der Arbeitgeber konkrete Vereinbarungen zum Vorruhestand anbietet – beispielsweise über Altersteilzeit oder andere tarifliche Regelungen. Zu prüfen sind außerdem private Vorsorgemöglichkeiten wie Riester- oder Rürup-Rente, Lebensversicherungen oder andere Rücklagen. Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, empfiehlt sich ein frühzeitiges Gespräch mit einer erfahrenen Finanzberaterin bzw. einem erfahrenen Finanzberater.

Vorteile und Nachteile des Vorruhestandes

VorteileNachteile
Gesundheitliche Entlastung: weniger Stress und Belastung durch den früheren AusstiegEinkommenslücke: kein Gehalt und noch keine gesetzliche Rente – finanzielle Überbrückung notwendig
Zeitliche Freiheit: mehr Zeit für private Interessen, Familie oder gesellschaftliches EngagementRentenminderung: kürzere Beitragszeit = geringere gesetzliche Rente im Alter
Planungssicherheit: vertraglich geregelter Ausstieg schafft Klarheit für beide SeitenKein Anspruch: Vorruhestand ist freiwillig – nur möglich, wenn der Arbeitgeber entsprechende Modelle anbietet
Nutzung betrieblicher Modelle: Möglichkeit zur Nutzung von Altersteilzeit oder ZeitwertkontenVersicherungsfragen: Kranken- und Pflegeversicherung müssen häufig privat abgesichert werden
Strategische Vorteile bei Umstrukturierung: kann Teil eines Sozialplans oder Abfindungsmodells seinSteuerliche Belastung: Abfindungen und Übergangsgelder können hoch besteuert werden

Exkurs: Ihre 8 Schritte zum entspannten Vorruhestand

Wenn Sie den Vorruhestand in Betracht ziehen, sollten Sie möglichst früh und umfassend mit Ihrer Planung beginnen. Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung liefert Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Prüfpunkte:

1. Frühzeitig beginnen

Beginnen Sie mindestens drei bis fünf Jahre vor dem gewünschten Ausstieg mit der konkreten Planung. Es gibt viele finanzielle und persönliche Aspekte, die Sie selbst klären oder klären lassen müssen. Generell gilt: Je früher Sie planen, desto flexibler und besser aufgestellt sind Sie.

2. Rentenansprüche prüfen

Lassen Sie sich von der Deutschen Rentenversicherung eine Rentenauskunft erstellen.

3. Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen

Klären Sie, ob Altersteilzeit oder andere Übergangsmodelle möglich sind – sprechen Sie Ihre vagen Planungen ruhig frühzeitig an, um einvernehmliche Lösungen auszuloten.

4. Finanzielle Lücke berechnen

Kalkulieren Sie, wie viel Geld Ihnen monatlich im Vorruhestand und während der Rente fehlt. Das umfasst auch die Lücke bis zum Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

5. Private Vorsorge checken

Verschaffen Sie sich einen Überblick über Kapitaleinkünfte, Betriebsrenten oder sonstige Einkünfte, die Sie zur Verfügung haben.

6. Krankenversicherung sichern

Wie sind Sie kranken- und pflegeversichert – wie bleiben Sie es? Ihre Krankenversicherung kann Ihnen Wege und Optionen aufzeigen.

7. Steuern einplanen

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Kalkulation steuerliche Auswirkungen von Abfindungen und Übergangsgeldern.

8. Lebensstil anpassen

Planen Sie mit Lebenshaltungskosten, die zu Ihren zukünftigen finanziellen Möglichkeiten passen. Achten Sie dabei aber auch darauf, wie Sie Ihren Ruhestand aktiv gestalten möchten.

Wissenswertes zu Vorruhestandsgeld, Altersteilzeit und Lebensarbeitszeitkonto

Vorruhestandsgeld

Besonders wichtig für die eigene Finanzplanung: Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf ein Entgelt im Vorruhestand – das sogenannte Vorruhestandsgeld. Ob Ihr Arbeitgeber eine solche Leistung zahlt, hängt in der Regel vom jeweiligen Arbeitgeber sowie von tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen ab.

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ist zudem ein bewährtes Modell für den gleitenden Übergang in den Ruhestand. Sie richtet sich an Beschäftigte ab 55 Jahren und ist oft tariflich geregelt. Besonders beliebt ist die sogenannte Blockmodell-Variante: In der ersten Phase wird voll gearbeitet, in der zweiten Phase ruht das Arbeitsverhältnis – das Gehalt wird in dieser Phase weitergezahlt. Es reduziert sich jedoch in der Regel im Verhältnis zur tatsächlichen Arbeitszeit über den gesamten Zeitraum des Blockmodells.

Das Gesetz verpflichtet die Arbeitgeber zur Aufstockung. Vorteilhaft ist dieses Modell insbesondere mit Blick auf die zukünftige Rente. Denn die Rentenversicherungsbeiträge werden durch den Gehaltsbezug vor und während der jeweiligen Altersteilzeitphasen weiterhin gezahlt. Durch die ebenfalls gesetzlich verpflichtende Aufstockung auf mindestens 80 Prozent der bisher gezahlten Rentenbeiträge kann das Rentenniveau sogar annähernd gehalten werden Die Altersteilzeit ist meist auf sechs Jahre begrenzt. Mit der Fortzahlung des Gehalts bleiben Sie zudem auch kranken- und pflegeversichert.

Lebensarbeitszeitkonto

Ein weiteres Instrument ist das Lebensarbeitszeitkonto, auch Zeitwertkonto genannt. Dabei erfasst der Arbeitgeber über die Jahre hinweg Zeitguthaben – zum Beispiel durch Überstunden, nicht genommenen Urlaub oder auch die Umwandlung von Entgelt. Diese Guthaben können für den Vorruhestand als bezahlte Freistellung genutzt werden.

Alternativen zum Vorruhestand

Nicht jeder kann oder möchte über ein betriebliches Modell in den Vorruhestand gehen. In solchen Fällen bieten sich private Alternativen an. Dazu gehören private Rentenversicherungen, Lebensversicherungen mit Auszahlungsoption oder staatlich geförderte Vorsorgeprodukte wie Riester- oder Rürup-Rente. Auch private Ersparnisse oder Kapitalanlagen dienen der Überbrückung bis zum regulären Rentenbeginn. Eine kluge Planung über viele Jahre hinweg ist dabei entscheidend.

Steuern und Abgaben

Steuern

Auch im Vorruhestand bleiben Einkünfte steuerpflichtig. Vor allem Abfindungen, Betriebsrenten oder Übergangsgelder müssen beim Vorruhestand und dem Austritt aus dem Erwerbsleben versteuert werden. Bei Einmalzahlungen wie Abfindungen hilft oft die so genannte Fünftelregelung. Durch eine Verteilung auf einen Zeitraum von fünf Jahren sinkt der anfallende Steuersatz.

Sozialabgaben

Sozialabgaben spielen im Vorruhestand ebenfalls eine wesentliche Rolle. Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung müssen weitergezahlt werden – oft anteilig oder sogar in voller Höhe. Wer privat krankenversichert ist, muss sicherstellen, dass der Versicherungsschutz während des Vorruhestands bestehen bleibt und mit Eigenmitteln finanziert wird.

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FAQs zum Vorruhestand

Nein, es gibt keinen Rechtsanspruch auf Vorruhestand. Der Vorruhestand ist in der Regel eine freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa im Rahmen von Sozialplänen oder bei betrieblichen Umstrukturierungen. Voraussetzung ist in der Regel auch, dass der Arbeitgeber ein entsprechendes Modell anbietet und beide Seiten zustimmen.

Da der Vorruhestand vor dem offiziellen Renteneintritt liegt, gelten keine pauschalen Hinzuverdienstgrenzen wie bei der Frührente. Ob und wie viel hinzuverdient werden darf, hängt vom konkreten Modell ab – etwa Altersteilzeit oder einem Aufhebungsvertrag mit Übergangsgeld. Wichtig: Ein Zuverdienst kann steuerliche Auswirkungen haben oder sich auf die Zahlung von Übergangsleistungen auswirken.

Das hängt vom Modell ab. Bei einer Altersteilzeit mit „Blockmodell“ gehört man formal bis zum Ende der Vereinbarung zur Belegschaft, arbeitet aber in der zweiten Phase nicht mehr aktiv. Bei anderen Vorruhestandsregelungen – etwa bei einem Aufhebungsvertrag – endet das Arbeitsverhältnis vollständig. Ob ein Beschäftigungsverhältnis weiterhin besteht, ist also individuell zu prüfen.

Nein. Altersteilzeit ist nur eine mögliche Form des Vorruhestands. Sie basiert auf dem Altersteilzeitgesetz und ist klar geregelt (z. B. 50 Prozent Teilzeit bei 70 Prozent Gehalt). Der Vorruhestand kann aber auch andere Modelle umfassen – etwa über ein Lebensarbeitszeitkonto, Abfindungen oder individuell vereinbarte Übergangsregelungen. Altersteilzeit ist also eine von mehreren Wegen in den Vorruhestand.

Besteht das Arbeitsverhältnis weiter (zum Beispiel in der Altersteilzeit), bleibt die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel bestehen und wird anteilig vom Arbeitgeber mitfinanziert. Endet das Arbeitsverhältnis jedoch vollständig, muss man sich meist freiwillig gesetzlich oder privat weiterversichern. Das führt zur vollständigen Eigenleistung der Sozialversicherungsbeiträge.

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