Rentenbeginn: Wann kann ich in Rente gehen?

Kurz und kompakt

  • Wer vor dem regulären Rentenalter in den Ruhestand will, muss mit dauerhaften Abschlägen auf die Rente rechnen.

  • Für langjährig Versicherte gilt das frühere Renteneintrittsalter, aber nur eingeschränkt abschlagsfrei.

  • Frühzeitiger Renteneintritt oder geringere Einzahlungen führen zu niedrigeren Renten. Private Vorsorge kann helfen.

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Von diesen Faktoren hängt das Renteneintrittsalter ab

Es gibt verschiedene Arten von Altersrenten, die sich unter anderem durch den Rentenbeginn unterscheiden. Wollen Sie vom gesetzlichen Eintrittsalter abweichen und kürzer oder länger arbeiten als vorgesehen, bekommen Sie Abzüge bzw. Zuschläge bei Ihrer monatlichen Rente. Beachten Sie, dass Sie mindestens 5 Jahre Beiträge eingezahlt haben müssen, um Anspruch auf eine Rente zu haben.

Den Ruhestand früher als vorgesehen antreten

Sie können unter Umständen schon in Rente gehen, bevor Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreicht haben. Je nach Ihrem Geburtsjahr und der Dauer Ihrer Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen Sie dann allerdings lebenslang Abschläge in Kauf nehmen. Wer möglichst früh in Rente gehen will, sollte die Bedingungen genau prüfen. Rechnen Sie dabei mit dauerhaften Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent. Diesen finanziellen Verlust mildern Sie ab, indem Sie Rentenpunkte dazukaufen, also freiwillig Beiträge nachzahlen.

Den Ruhestand später als vorgesehen antreten

Gut zu wissen: Sie müssen Ihre Rente nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt antreten, sondern dürfen auch weiterarbeiten, nachdem Sie bereits das Renteneintrittsalter erreicht haben. Dafür winken dauerhafte Zuschläge: Pro Monat, den Sie länger arbeiten, erhalten Sie 0,5 Prozent mehr Rente. Das ergibt 6 Prozent mehr Rente pro Jahr. Zusätzlich erwerben Sie durch weitere Einzahlungen in die Rentenversicherung Entgeltpunkte. Sie profitieren also doppelt. Auch eine Kombination aus Teilrente und Teilzeitarbeit ist möglich. So gestalten Sie den Übergang in den Ruhestand flexibel.

Seit 2026 können Sie mit der sogenannten Aktivrente als Rentnerin oder Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Dazu müssen Sie das Regelrentenalter erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.

Reguläre Altersgrenze steigt auf 67 Jahre

Das Renteneintrittsalter für die reguläre Regelaltersrente steigt bis 2030 schrittweise auf 67 Jahre. Das bedeutet, dass die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren für gesetzlich Rentenversicherte ab dem Jahrgang 1947 angehoben wird. Dabei galt bis 2023, dass die Altersgrenze um einen Monat pro Lebensjahr steigt: Versicherte, die im Jahr 1947 geboren wurden, erreichten also die Altersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat. Die im Jahr 1948 Geborenen erreichten die Grenze mit 65 Jahren und 2 Monaten und so weiter.

Ab 2024 gilt für gesetzlich Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1959 nun eine Anhebung von 2 Monaten pro Lebensjahr. Das heißt, die im Jahr 1959 Geborenen gehen mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente, die im Jahr 1960 Geborenen mit 66 Jahren und 4 Monaten und so weiter. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt eine feste Altersgrenze von 67 Jahren.

Ausnahmen von der Rente mit 67

Die allmähliche Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre gilt nicht für alle gesetzlich Rentenversicherten. So greift diese Regelung bei einigen Arten der Altersrente nicht. Doch auch bei diesen anderen Rentenarten gelten künftig höhere Rentenalter als bisher. Das ist zum Beispiel bei langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten der Fall. Deren Rentenalter steigt schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr. Die Altersgrenze für den Rentenbeginn schwerbehinderter Menschen steigt ebenfalls um 2 Jahre.

Regelaltersgrenzen je nach Geburtsjahr und möglichem Rentenbeginn

JahrgangRegelaltergrenze mit abschlagsfreier RenteRentenbeginn
bis 194665 JahreGeburtsjahrgang + 65 Jahre
194765 + 1 Monat02/2012 bis 01/2013
194865 + 2 Monate03/2013 bis 02/2014
194965 + 3 Monate04/2014 bis 03/2015
195065 + 4 Monate05/2015 bis 04/2016
195165 + 5 Monate06/2016 bis 05/2017
195265 + 6 Monate07/2017 bis 06/2018
195365 + 7 Monate08/2018 bis 07/2019
195465 + 8 Monate09/2019 bis 08/2020
195565 + 9 Monate10/2020 bis 09/2021
195665 + 10 Monate11/2021 bis 10/2022
195765 + 11 Monate12/2022 bis 11/2023
195866 Jahre01/2024 bis 12/2024
195966 + 2 Monate03/2025 bis 02/2026
196066 + 4 Monate05/2026 bis 04/2027
196166 + 6 Monate07/2027 bis 06/2028
196266 + 8 Monate09/2028 bis 08/2029
196366 + 10 Monate11/2029 bis 10/2030

Altersrente für langjährig Versicherte

Der Renteneintritt für langjährig Versicherte ist ab 35 Versicherungsjahren möglich, allerdings nur für Versicherte bis zum Geburtsjahr 1963. Diese dürfen schon mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen dabei aber Abschläge in Kauf nehmen. Pro Jahr, das Sie vorzeitig in Rente gehen, zieht Ihnen die Rentenversicherung 3,6 Prozent dauerhaft ab. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt der Rentenbeginn bei der regulären Altersgrenze von 67 Jahren, auch wenn sie 35 Jahre lang eingezahlt haben.

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, gelten Sie als besonders langjährig Versicherte oder Versicherter. In diesem Fall gehen Sie früher und ohne Abschläge in Rente. Umgangssprachlich handelt es sich dabei um die „Rente mit 63“. Aber aufgepasst: Tatsächlich schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind. Für alle Jüngeren steigt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre an. Für alle ab 1964 Geborenen gilt ein festes Eintrittsalter von 65 Jahren. Für diese Jahrgänge müsste es also eigentlich „Rente mit 65“ heißen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten Sie nicht vorzeitig – auch nicht mit Abschlägen.

So beantragen Sie Ihre Rente

Stellen Sie den Rentenantrag rechtzeitig, damit Ihre Rente pünktlich beginnt – am besten etwa 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Den Antrag reichen Sie online, telefonisch oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung ein.

Folgende Unterlagen benötigen Sie in der Regel:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • Ihre Sozialversicherungsnummer,
  • die Steueridentifikationsnummer und
  • Ihre Krankenversicherungsdaten.

Lassen Sie Ihren Versicherungsverlauf frühzeitig prüfen – idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Renteneintritt. So lassen sich eventuelle Lücken rechtzeitig schließen und sicherstellen, dass alle relevanten Zeiten korrekt erfasst sind. Die Rentenversicherung bietet dazu eine kostenlose Kontenklärung an. Diese wirkt sich unter Umständen direkt auf die Höhe Ihrer späteren Rente aus.

Private Altersvorsorge hilft bei geringer Rente

Wenn Sie früher als vom Gesetzgeber vorgesehen den Rentenantrag einreichen, erhalten Sie weniger Rentenpunkte. Das gilt auch, wenn Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen. Denn Ihnen fehlen dann die Entgeltpunkte für die Rentenbeiträge, die Sie eingezahlt hätten, wenn Sie bis zum regulären Rentenalter weitergearbeitet hätten. Weniger Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung bedeuten weniger Geld. Ermitteln Sie mit unserem Rentenrechner, wie hoch Ihre Rentenlücke voraussichtlich ausfallen wird. Eine private Rentenversicherung hilft, diese zu schließen. Das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank berät Sie gerne rund um die Themen Altersvorsorge und Zusatzrente.

FAQs zum Rentenbeginn

Der Beginn Ihrer gesetzlichen Altersrente hängt von Ihrem Geburtsjahr ab. Die Regelaltersrente beginnt mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze, die stufenweise auf 67 Jahre angehoben wurde. Sie müssen die Altersrente aktiv bei der Rentenversicherung beantragen. Die Versicherung zahlt die Rente nicht automatisch.

Der Rentenbeginn ist mit mindestens 35 Versicherungsjahren ab 63 Jahren mit Abschlägen möglich. Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, geht ohne Abschläge in Rente – bei Geburtsjahrgängen ab 1964 aber frühestens mit 65 Jahren.

Wer zwischen 1947 und 1963 geboren ist, kann je nach Jahrgang schon zwischen 65 und 66 Jahren und einigen Monaten regulär in Rente gehen. Wer 45 Jahre erreicht, darf abschlagsfrei früher gehen – je nach Geburtsjahr bis zu 2 Jahre vor 67. Das konkrete Eintrittsalter hängt vom Geburtsjahr ab. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Grenze bei 65 Jahren.

Ja, es ist möglich, den Rentenbeginn freiwillig zu verschieben. Ein späterer Rentenbeginn wirkt sich positiv auf die Rentenhöhe aus. Die Rentenversicherung gewährt für jeden Monat des späteren Bezugs einen Zuschlag.

Wenn Sie den Rentenantrag verspätet stellen, beginnt die Rentenzahlung frühestens ab dem Antragsmonat. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nur unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend. Daher führt ein verspäteter Antrag zu finanziellen Einbußen.

Ein rückwirkender Rentenbeginn ist grundsätzlich möglich, aber maximal für bis zu 3 Kalendermonate vor Antragstellung. Voraussetzung ist, dass die Rentenvoraussetzungen im rückwirkenden Zeitraum bereits erfüllt waren. Eine darüber hinausgehende Rückwirkung ist gesetzlich ausgeschlossen.

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