Der Renteneintritt für langjährig Versicherte ist ab 35 Versicherungsjahren möglich, allerdings nur für Versicherte bis zum Geburtsjahr 1963. Diese können schon mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen dabei aber Abschläge in Kauf nehmen. Pro Jahr, das Sie vorzeitig in Rente gehen, zieht Ihnen die Rentenversicherung 3,6 Prozent dauerhaft ab. Für alle, die ab 1964 geboren sind, liegt der Rentenbeginn bei der regulären Altersgrenze von 67 Jahren, auch wenn sie 35 Jahre lang eingezahlt haben.
Wenn Sie mindestens 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, gelten Sie als besonders langjährig Versicherte oder Versicherter. In diesem Fall können Sie früher und ohne Abschläge in Rente gehen. Umgangssprachlich handelt es sich dabei um die "Rente mit 63". Aber aufgepasst: Tatsächlich schon mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen konnten nur Versicherte, die vor 1953 geboren sind. Für alle Jüngeren steigt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte schrittweise auf 65 Jahre an. Für alle ab 1964 Geborenen gilt ein festes Eintrittsalter von 65 Jahren. Für diese Jahrgänge müsste es also eigentlich "Rente mit 65" heißen. Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.