Das Renteneintrittsalter für die reguläre Regelaltersrente steigt bis 2030 schrittweise auf 67 Jahre. Das bedeutet, dass die bisherige Altersgrenze von 65 Jahren für gesetzlich Rentenversicherte ab dem Jahrgang 1947 angehoben wird. Dabei galt bis 2023, dass die Altersgrenze um einen Monat pro Lebensjahr steigt: Versicherte, die im Jahr 1947 geboren wurden, erreichten also die Altersgrenze mit 65 Jahren und einem Monat. Die im Jahr 1948 Geborenen erreichten die Grenze mit 65 Jahren und 2 Monaten und so weiter.
Ab 2024 gilt für gesetzlich Versicherte ab dem Geburtsjahrgang 1959 nun eine Anhebung von 2 Monaten pro Lebensjahr. Das heißt, die im Jahr 1959 Geborenen gehen mit 66 Jahren und 2 Monaten in Rente, die im Jahr 1960 Geborenen mit 66 Jahren und 4 Monaten und so weiter. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 gilt eine feste Altersgrenze von 67 Jahren.