1. Mindestversicherungszeit nicht erreicht
Wenn Sie zu kurz – in der Regel weniger als fünf Jahre – in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, ist die Mindestversicherungszeit nicht erreicht. Somit haben Sie keinen Anspruch auf Rente. Prüfen Sie also in jedem Fall Ihren Versicherungsverlauf. Durch Sonderzahlungen können Sie die sogenannte Wartezeit wettmachen, die Ihnen zum Erwerb eines Rentenanspruchs fehlt. Lassen Sie sich von der Rentenversicherung über die verschiedenen Möglichkeiten beraten.
2. Bei geringfügiger Beschäftigung mit Beitragsbefreiung
Minijobberinnen und Minijobber unterliegen in der Regel der Pflicht, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Zwar können sie sich von der Beitragszahlung befreien lassen, doch hat das geringere Rentenansprüche zur Folge. Zudem wird die Zeit der Beschäftigung nur teilweise auf die Mindestversicherungszeit angerechnet. Um dem entgegenzuwirken, können Sie durch die zeitgleiche Zahlung von freiwilligen Beiträgen einen Anspruch auf Altersrente erwerben oder Ihre Rentenzahlungen erhöhen.
3. Zum Ausgleich von Rentenabschlägen
Wenn Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten, können Sie die damit verbundenen Rentenabschläge durch Ausgleichszahlungen verhindern. Dann erhalten Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen in voller Höhe. Möglich ist dies für alle, die voraussichtlich auf mindestens 35 Versicherungsjahre kommen und dadurch vorzeitig in Rente gehen können. Wenn Sie sich dann mit 63 Jahren doch gegen die vorzeitige Rente und für das normale Renteneintrittsalter entscheiden, erhöhen die freiwillig gezahlten Beiträge Ihre normale Rente. So ist es außerdem möglich, durch die Hintertür generell Ihre Altersrente zu erhöhen.