Ungeachtet der geänderten Hinzuverdienstgrenzen dürfen Sie nicht vergessen, dass Rentnerinnen und Rentner weiterhin ihr Einkommen versteuern müssen. Sowohl Rentenzahlungen als auch Hinzuverdienste sind steuerpflichtig. Für den Hinzuverdienst gelten die allgemeinen Einkommenssteuerregeln. Es empfiehlt sich, vor Aufnahme einer Nebentätigkeit die persönliche Steuerlast zu berechnen. So wissen Sie genau, wie hoch Ihre kombinierte Steuerlast aus Rente und Hinzuverdienst sein wird.
Beziehen Sie eine Flexirente, die es Ihnen ermöglicht, in Teilrente zu gehen, also Rentenzahlungen und Teilzeitarbeit zu kombinieren, müssen Sie sich nicht mehr um Hinzuverdienstgrenzen kümmern. Die Einschränkungen wurden hier gestrichen.