Falls Ihre gesetzliche Rente steuerfrei bleibt, Sie aber zusätzliche Einnahmen erzielen, kann es passieren, dass die Rentenbesteuerung doch greift. Denn Hinzuverdienste wie Mieteinnahmen, Betriebsrenten oder Zahlungen einer privaten Rentenversicherung erhöhen Ihr Gesamteinkommen und fallen womöglich unter die Besteuerung. Zu den zu versteuernden Einkünften zählt zum Beispiel auch der Verdienst aus selbstständiger Arbeit. Ob Sie als Rentnerin oder Rentner dann Steuern an das Finanzamt abführen müssen, ist abhängig von der Höhe Ihres zusätzlichen Einkommens.
Rentnerinnen und Rentner unterliegen wie Berufstätige der Progression: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Sie sollten also auch als Rentnerin oder Rentner eine Steuererklärung einreichen. Denn entweder sind Sie ohnehin dazu verpflichtet oder Sie profitieren sogar davon. Letzteres ist beispielweise der Fall, wenn Sie von einer Betriebsrente Lohnsteuer abführen müssen. Dann erhalten Sie die zu viel gezahlte Lohnsteuer nur zurück, wenn Sie eine Steuererklärung abgeben und darin steuersenkende Ausgaben geltend machen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie bei Finanzämtern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen.