Rente mit 63: So gehen Sie früher in Rente

Kurz und kompakt

  • Wer vor 1953 geboren ist und 45 Beitragsjahre vorweisen kann, darf ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen.

  • Zeiten wie Wehrdienst, Kindererziehung oder Arbeitslosigkeit können zur Mindestversicherungszeit angerechnet werden.

  • Alternativen wie Altersteilzeit oder ein Lebensarbeitszeitkonto ermöglichen einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Früher in den Ruhestand gehen

Bis 2029 wird das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für einige Versicherte ist der Ruhestand aber auch schon mit 63 Jahren möglich. Welche Bedingungen gelten, damit Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für die Rente mit 63 ohne Abschläge

Sind Sie vor 1953 geboren und haben mindestens 45 Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt? Dann wird Ihnen die Rente mit 63 ohne Abschläge gewährt. Angerechnet werden auch Wehr- und Zivildienst sowie Erziehungszeiten. Phasen, in denen Sie Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben, zählen ebenso dazu. Zusätzlich können beim Rentenantrag geringfügige Beschäftigungen teilweise berücksichtigt werden.

Vorruhestand mit Abschlägen

Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersrente in den Ruhestand gehen, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent berechnet – bei drei Jahren liegt die Höhe der Kürzung bereits bei 10,8 Prozent. Dieser Abschlag gilt lebenslang und entfällt nicht mit Eintritt der Regelrentenzeit. Durch zusätzliche Beitragszahlungen an die Rentenversicherung können Sie die Kürzung ausgleichen. Für einige Berufsgruppen gelten Sonderregelungen. Altersteilzeit oder ein Lebensarbeitszeitkonto stellen Alternativen dar. Auf dem Lebensarbeitszeitkonto können Sie zum Beispiel Arbeitszeit oder Gehalt für eine spätere Freistellung von der Arbeit ansparen. Immer mehr Arbeitgeber bieten solche Modelle an.

Länger arbeiten

Nicht nur eine frühe Rente ist attraktiv. Es kann sich für Sie auch lohnen, länger zu arbeiten. Denn hier winken Zuschläge. Arbeitnehmer, die nach dem Erreichen ihrer Regelaltersgrenze keine Rente beziehen, steigern ihren Rentenanspruch doppelt: einerseits durch die Zahlung weiterer Beiträge und zusätzlich durch einen monatlichen Ausgleichszuschlag von 0,5 Prozent.

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Einstieg in die Rente

Der Ruhestand ist für die meisten Rentnerinnen und Rentner zunächst eine radikale Veränderung, denn der Alltag sieht nun ganz anders aus. Nicht jede oder jeder kann die freie Zeit direkt genießen. Gerade ehemalige Berufstätige, die Spaß an ihrem Beruf hatten, vermissen die Kolleginnen und Kollegen und das Gefühl, gebraucht zu werden. Ein Ausgleich im Ruhestand kann zum Beispiel Sport im Verein oder ein Ehrenamt sein. Möglichkeiten des Engagements bieten etwa Bürgerinitiativen oder Kirchengemeinden.