Sparen für Enkel

Kurz und kompakt

  • Viele Großeltern möchten über Geldgeschenke hinaus langfristig für die Zukunft ihrer Enkelkinder sparen und sinnvoll investieren.

  • Klassische Sparformen wie Festgeld, Tagesgeld, Sparbuch oder Bausparvertrag gelten als sicher, bieten aber derzeit nur geringe Zinserträge.

  • Ein Sparplan, idealerweise auf den Namen des Enkelkindes eröffnet, nutzt den Sparerpauschbetrag und bietet planbare, regelmäßige Einzahlungen.

Sparen Sie so, wie es Ihnen passt

Sparkonto

Sparen leicht gemacht: Beim klassischen Sparkonto bleiben Sie flexibel, denn Sie bestimmen die Einzahlungen und die Laufzeit selbst. So können Sie ganz bequem Rücklagen bilden.


Bank erfolgreich geändert

Mit der passenden Anlageform in die Zukunft der Enkelkinder investieren

Geldgeschenke zu Geburtstagen oder besonderen Anlässen sind bei Enkelkindern sehr beliebt. Darüber hinaus möchten Großeltern oft zusätzlich in die Zukunft ihrer Enkelkinder investieren. Welche Sparformen es dafür gibt und worauf Sie bei der Wahl der Geldanlage achten sollten, erfahren Sie hier.

Die richtige Geldanlage für Ihr Enkelkind

Ob für die Ausbildung, eine eigene Wohnung oder das erste Auto: Startkapital für die Zukunft Ihrer Enkelkinder ist ein wertvolles Geschenk. Doch welche Geldanlage ist die richtige? Bei der Wahl eines passenden Banksparplans, also einer Geldanlage auf einem verzinslichen Sparkonto, sollten Sie zunächst einige ausschlaggebende Entscheidungen treffen: Möchten Sie damit Ihrer Enkelin oder Ihrem Enkel das Studium finanzieren oder zur Volljährigkeit ein Auto kaufen? Wollen Sie regelmäßig einen gewissen Betrag ansparen oder eine feste Summe anlegen? Wie lange möchten Sie Kapital ansparen und wann soll das Geld verfügbar sein? Wie risikoreich darf die Geldanlage sein?

Festgeld, Tagesgeld, Sparbuch und Bausparvertrag

Anlageproduktkonservativ
(sicherheitsorientierte Produkte)
spekulativ
(hohe Rendite jedoch mit hohem Risiko)
Festgeld
x 
Tagesgeld
x 
Sparbuch
x 
Bausparvertragx 
Aktienfonds
 x
ETFs
 x
Immobilienfonds
 x
Sparplan
 x
Crowdinvesting x

Festgeld, Tagesgeld, Sparbuch und Bausparvertrag

Eine Form des Banksparplans ist das Festgeldkonto. Darauf legen Sie für Ihre Enkelkinder eine bestimmte Summe für eine fest vereinbarte Laufzeit an und profitieren dabei von einem garantierten Zinssatz. Dieser fällt jedoch aufgrund der aktuell niedrigen Zinsen gering aus. Wenn Sie statt einer festen Anlegezeitspanne Flexibilität bevorzugen, legen Sie Geld auf einem Tagesgeldkonto an. Hierbei haben Sie die Möglichkeit, jederzeit auf die Ersparnisse zuzugreifen. Zudem ist das Tagesgeldkonto an Ihr Girokonto gekoppelt, wodurch Sie jederzeit Geld einzahlen können.

Bei einem Sparbuch handelt es sich um eine Sparurkunde, in der alle Ein- und Auszahlungen sowie Zinserträge vermerkt sind. Sie können jederzeit Geld einzahlen oder auch in Form von festen Raten sparen. Für das Sparbuch erhebt die Bank keine Kosten. Die Zinshöhe richtet sich jedoch nach dem aktuellen Leitzinssatz und ist dementsprechend momentan recht niedrig. Statt ein Sparbuch zu eröffnen, können Großeltern auch einen Bausparvertrag für ihre Enkelin oder ihren Enkel abschließen. Sparsumme und Zinshöhe sind dabei im Vertrag festgeschrieben. Nach Erreichen der Sparsumme kann die Enkelin oder der Enkel zum Beispiel ein Baudarlehen in Höhe der Sparsumme aufnehmen, um ein Haus zu kaufen oder zu bauen. Für Bausparverträge gilt momentan allerdings derselbe niedrige Zinssatz wie für das Festgeld- und Tagesgeldkonto.

Die Ertragschancen von Aktienfonds und Co.

Mit einem Aktienfonds investieren Sie in eine Vielzahl verschiedener Aktien, zum Beispiel in die Wertpapiere von Unternehmen verschiedener Branchen. Vorteil dabei ist, dass Sie Ihr Geld streuen und sich somit das Verlustrisiko vermindert. Bei einem Aktienfonds verwaltet ein Fondsmanager Ihre Aktien, wofür bis zu zwei Prozent Vergütungskosten pro Jahr anfallen. Auch mit einem Fondssparplan können Großeltern regelmäßig Geld in einen Investmentfonds einzahlen. Dabei erwerben sie Anteile an einem Investmentfonds und können dadurch von der Wertentwicklung und von den Gewinnausschüttungen des Investmentfonds profitieren.

Verbraucherzentralen empfehlen ETFs als Anlageform für Ihre Enkelkinder. Ein ETF (exchange-traded fund) wird wie eine Aktie an der Börse gehandelt und ermöglicht es, in ganze Märkte zu investieren. Der Wert des ETFs ändert sich mit dem Wert des Index, den er abbildet. Neben Aktien ist es möglich, auch in zum Beispiel Anleihen, Immobilien oder Rohstoffe zu investieren. Da kein Fondsmanager notwendig ist, sind die Kosten für ETFs niedriger als beim klassischen Aktienfonds.

Immobilienfonds sind für diejenigen geeignet, die bereit sind, Risiken einzugehen. Während sich geschlossene Immobilienfonds auf die Geldanlage in einzelne Projekte konzentrieren, wird bei offenen Fonds das angelegte Geld auf eine Vielzahl von Immobilienprojekten verteilt.

Sparplan und Crowdinvesting

Mit einem Sparplan sparen Sie regelmäßig und langfristig Geld für Ihre Enkelkinder. Dabei haben Sie die Wahl zwischen dem klassischen Banksparplan und dem Wertpapiersparplan, mit dem Sie in verschiedene Wertpapiere investieren. In jedem Fall lohnt es sich, einen Sparplan sofort im Namen der Enkelin oder des Enkels zu eröffnen und dabei einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn so profitieren Ihre Enkelkinder vom Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro.

Beim Crowdinvesting – auch Schwarmfinanzierung oder Gruppenfinanzierung genannt – investieren Sie Ihr Geld in Projekte, Produkte oder auch Start-ups. Dabei handelt es sich um Vermögensanlagen, bei denen Privatanleger Geld in zum Beispiel ein Start-up investieren und im Gegenzug dafür Anteile erhalten. Jedoch sollten Sie diese Anlageform nicht wählen, ohne sich zuvor Hintergrundwissen über die Branche anzueignen, in die Sie investieren möchten.

FAQs zum Sparen für Enkel

Großeltern benötigen die Zustimmung der Eltern, wenn sie auf den Namen der Enkelin oder des Enkels ein Sparbuch eröffnen möchten. Denn nur Eltern sind ermächtigt, Konten für ihre Kinder zu eröffnen.

Wenn das Sparkonto auf den Namen der Enkelin oder des Enkels läuft, darf die Sparsumme eine bestimmte Grenze nicht überschreiten, damit die Enkelkinder nicht ihren eventuellen Anspruch auf Ausbildungsförderung (BAföG) verlieren. Studierende unter 30 Jahren dürfen nur eine Sparsumme von bis zu 15.000 Euro besitzen, damit sich für sie der BAföG-Höchstsatz nicht verringert. Für Studierende über 30 Jahren gilt eine Grenze von bis zu 45.000 Euro. Ein Sparbuch, das auf den Namen des Enkelkindes läuft, kann sich auch auf die gesetzliche Krankenversicherung auswirken. Wenn das Enkelkind zum Beispiel während des Studiums einen Nebenjob ausübt, kann es nicht in der Familienversicherung bleiben, weil die Einkünfte zur vorhandenen Sparsumme addiert werden.

Nein, Großeltern müssen auf Gewinne, die sie mit einer Geldanlage für ihre Enkelkinder erzielen und die auf den Namen der Großeltern läuft, Steuern zahlen. Allerdings haben Kinder, so wie Erwachsene, einen Anspruch auf den Sparerpauschbetrag, der jährlich 1.000 Euro pro Person beträgt. Wenn also das Sparbuch auf den Namen des Enkelkindes läuft, hat das Enkelkind einen eigenen Anspruch auf den Sparerpauschbetrag.

Attraktive Gewinne, Sparerfolg und Gutes tun in der Region

Gewinnsparen

Gewinnen. Sparen. Helfen. Beim Gewinnsparen bekommen Sie alles zusammen. Ein Teil Ihres Spieleinsatzes fließt in gemeinnützige Projekte in Ihrer Region, der Rest wird gespart. Und sie haben jeden Monat die Chance auf attraktive Geld- und Sachpreise.


Bank erfolgreich geändert