Diese Versicherungen brauchen Studierende

Kurz und kompakt

  • Bis zum 25. Lebensjahr sind viele Studierende über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert. Danach ist eine eigene Krankenversicherung erforderlich.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist frühzeitig sinnvoll, da sie bei gesundheitlicher Beeinträchtigung finanzielle Sicherheit bietet. Junge Versicherte profitieren dabei von günstigeren Beiträgen.

  • Private Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzforderungen. Studierende sind oft über die Eltern mitversichert, jedoch nur bis zu bestimmten Alters- oder Ausbildungsgrenzen.

Gut versichert im Studium oder in der Ausbildung

Mit der Einschreibung oder einer Berufsausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der viele Herausforderungen mit sich bringt. Ein passender Versicherungsschutz kann Sorgen nehmen. Hier erfährst du, welche Versicherungen du während Studium oder Ausbildung benötigst.

Kranken- und Pflegeversicherung für Studierende

Zum Studienbeginn sind viele junge Menschen beitragsfrei in der Familienversicherung. Dieser Anspruch besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr.

Familienversichert bei den Eltern

Zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sind viele junge Menschen noch bei ihren Eltern mitversichert. Denn bis zum Alter von 25 Jahren haben Studierende und Auszubildende im Regelfall einen Anspruch darauf, beitragsfrei Mitglied in der Krankenversicherung ihrer Eltern zu sein. Keine Altersgrenze besteht, wenn sich jemand in der Familienversicherung einer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. eines Ehe- oder Lebenspartners mitversichern lässt. Während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beziehungsweise eines Bundesfreiwilligendienstes können junge Erwachsene ebenfalls familienversichert bleiben. Dies gilt über das 25. Lebensjahr hinaus maximal zwölf Monate.

Neben der Altersgrenze ist auch die Einkommensgrenze zu beachten. Studierende mit Minijob sowie Azubis, die über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, dürfen nur bis zu 538 Euro pro Monat verdienen (Stand 2024). Überschreiten sie diese Einkommensgrenze, sind sie versicherungspflichtig und müssen einen eigenen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.

Einkommensgrenzen und Wechsel in die eigene Krankenversicherung

Neben der Altersgrenze ist auch die Einkommensgrenze zu beachten. Studierende, die über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, dürfen nur bis zu 565 Euro pro Monat (Stand 2026) verdienen. Für geringfügige Beschäftigungen (Minijobs) gilt eine Sonderregel: Hier liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich. Überschreiten sie diese Einkommensgrenze, endet die Familienversicherung und sie müssen sich selbst gesetzlich krankenversichern.

Auch eine Werkstudententätigkeit beeinflusst den Versicherungsstatus. Wer regelmäßig über der Einkommensgrenze liegt, fällt aus der Familienversicherung heraus und wechselt in die studentische Krankenversicherung. BAföG hat dagegen keinen direkten Einfluss auf die Versicherungspflicht.

Studentische gesetzliche Krankenversicherung

Endet die Familienversicherung, müssen Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen in der Regel selbst in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten. Sie werden also versicherungspflichtig. Mit der Krankenversicherung ist automatisch auch die Pflegeversicherung verbunden. Du musst also keine separate Pflegeversicherung abschließen.

Beiträge und Altersgrenze

Der Eintritt erfolgt in die Krankenversicherung der Studierenden (KVdS). Sie ist günstiger als eine reguläre freiwillige Krankenversicherung. Im Jahr 2026 beträgt der monatliche Beitrag zur KVdS 87,38 Euro. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag. Studierende zahlen zusätzlich einen Beitrag zur Pflegeversicherung. Dieser liegt aktuell bei 30,78 Euro im Monat. Kinderlose Studierende ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag. Ihr Beitrag beträgt 35,91 Euro im Monat. Die studentische Krankenversicherung gilt in der Regel bis zum Ende des Semesters, in dem du 30 Jahre alt wirst. Danach ist meist eine freiwillige Krankenversicherung erforderlich.

Auslandsschutz im Studium

Planst du ein Auslandssemester oder einen längeren Aufenthalt im Ausland, ist zudem eine Auslandskrankenversicherung wichtig. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen im Ausland nicht immer alle Kosten, etwa für Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder einen medizinisch notwendigen Rücktransport.

Gesetzliche und private Krankenversicherung

Studierende wählen zu Beginn ihres Studiums zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Diese Entscheidung ist bindend für die Dauer des Studiums. Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist während des Studiums in der Regel nicht möglich. Deshalb sollten Studierende die Wahl ihrer Krankenversicherung frühzeitig und sorgfältig treffen.

BAföG-Zuschuss für die Krankenversicherung

Wenn du BAföG beziehst und nicht mehr familienversichert bist, erhältst du einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Denn diese Beiträge zählen zu den Lebenshaltungskosten. Den Zuschuss musst du beim zuständigen BAföG-Amt beantragen. Dafür brauchst du in der Regel eine Bescheinigung deiner Krankenkasse.

Bei einem Auslandssemester oder einem Auslandsstudium gibt es meist einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Neben der verpflichtenden Kranken- und Pflegeversicherung als Grundabsicherung gibt es weitere sinnvolle Versicherungen. Dazu gehört auch die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie sichert dich finanziell ab, wenn du aufgrund einer schweren Krankheit oder eines Unfalls deinen angestrebten oder später ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Vor dem Abschluss prüft der Versicherer in der Regel deinen Gesundheitszustand. Dabei müssen Vorerkrankungen angegeben werden. Daneben beeinflussen weitere Faktoren wie Alter und angestrebter Beruf die Höhe der Beiträge.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung früh abschließt, profitiert häufig von günstigeren Konditionen. Wichtig ist dabei vor allem eine Nachversicherungsgarantie. Sie ermöglicht es dir, die abgesicherte Berufsunfähigkeitsrente später zu erhöhen, etwa beim Berufseinstieg, ohne dass erneut eine Gesundheitsprüfung erforderlich wird. Teilweise lässt sich der Schutz auch mit einer Altersvorsorge kombinieren.

Unfallversicherung

Studierende müssen keinen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Dieser Schutz ist allerdings auf die Hochschule beschränkt. Er gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen, den Besuch der Bibliothek sowie den Weg zur Hochschule und zurück nach Hause. Während eines Praktikums oder eines Nebenjobs greift in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Wenn du außerhalb von Studium und Job abgesichert sein möchtest, bietet sich eine private Unfallversicherung als zusätzlicher Schutz an.

Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen. Studierende und Auszubildende sind normalerweise durch ihre Eltern versichert, wenn diese eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht auch bei Volljährigen, wenn diese unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden. Nach Ende dieser Ausbildung benötigen sie allerdings eine eigene private Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer legen auch eine vertragliche Altersgrenze fest (meist ab 25 Jahre). Ist diese erreicht, müssen junge Menschen eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Wohngemeinschaften oder Paare können eine gemeinsame Haftpflicht abschließen.

Hausratversicherung

Auszubildende und Studierende im Erststudium sind abhängig vom Tarif oft durch die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert. Das gilt allerdings nur dann, wenn sie keinen eigenen Hausstand gründen – also nur vorübergehend aus dem Elternhaus ausziehen oder ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft bewohnen. Ob dies auch auf deinen Fall zutrifft, solltest du vor Beginn des Studiums oder der Ausbildung prüfen.

Einige Studierendenwerke bieten eine sogenannte grundversorgende Hausratversicherung an. Der gesamte Hausrat einer WG ist hierdurch allerdings nicht versichert. Dafür können die WG-Bewohnerinnen und -Bewohner eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen oder die Hauptmieterin bzw. der Hauptmieter versichert die Gemeinschaftsbereiche mit. Wenn du später eine eigene Wohnung mietest, ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Welche Versicherungen brauche ich in welcher Lebenssituation?

Grundabsicherung für alle Studierenden

  • Kranken- und Pflegeversicherung ist Pflicht.
  • Private Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung ist frühzeitig sinnvoll.

Je nach Lebenssituation ergänzen

  • Wenn du noch bei deinen Eltern wohnst:
    Die Haftpflichtversicherung ist oft noch über die Eltern abgedeckt. Prüfe, ob deine Eltern eine solche Versicherung haben und der Schutz besteht.
    Eigene Policen werden relevant, sobald du nicht mehr mitversichert bist.
  • Wenn du in einer eigenen Wohnung oder WG lebst:
    Eine Hausratversicherung ist sinnvoll, um persönliche Gegenstände und Möbel abzusichern.
  • Wenn du im Ausland studierst:
    Eine Auslandskrankenversicherung richtet sich an Menschen, die länger als ein paar Wochen im Ausland verbringen möchten. Sie deckt alle ärztlichen Leistungen ab, ob Notfall oder Vorsorgeuntersuchung.
  • Bei Nebenjob oder Werkstudententätigkeit:
    Eine eigene Krankenversicherung kann je nach Einkommen notwendig werden.
  • Optional – je nach persönlichem Risiko:
    Eine Unfallversicherung bietet zusätzlichen Schutz über die gesetzliche Absicherung hinaus.

Checkliste Versicherungen zum Studienstart

  • Krankenversicherung ist Pflicht.
    Sie sichert die medizinische Versorgung und ist Voraussetzung für die Immatrikulation.
  • Pflegeversicherung ist ebenfalls Pflicht.
    Sie ist automatisch Teil der Krankenversicherung und deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab.
  • Die Haftpflichtversicherung ist wichtig.
    Sie sichert Schäden gegenüber Dritten ab, zum Beispiel bei Sach- oder Personenschäden, und schützt vor hohen finanziellen Belastungen.
  • Eine Versicherung für Auslandsaufenthalte ist sinnvoll. In der Regel gelten Auslandsreisekrankenversicherungen für kürzere Aufenthalte. Wer länger im Ausland bleibt – zum Beispiel für ein Semester – benötigt meist die ähnlich klingende Auslandskrankenversicherung.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine Überlegung wert.
    Sie sichert die Arbeitskraft frühzeitig ab. Das junge Eintrittsalter ermöglicht oft günstigere Beiträge.
  • Die Hausratversicherung ist nur bei eigener Wohnung notwendig.
    Auswärts wohnende Studierende können je nach Versicherungsbedingungen noch über die elterliche Hausratversicherung abgesichert sein. Sie schützt persönliches Eigentum, zum Beispiel bei Diebstahl oder Feuer.
  • Die Unfallversicherung ist optional.
    Sie ergänzt den Schutz bei Unfällen in der Freizeit, die nicht gesetzlich abgedeckt sind.

Hast du Fragen zur Absicherung im Studium? Deine Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beantwortet diese gerne und berät dich dazu, welche Versicherungen sinnvoll sind.

FAQs zu Versicherungen für Studierende

Verpflichtend ist für Studierende nur die Kranken- und Pflegeversicherung. Du musst entweder gesetzlich oder privat krankenversichert sein, sonst ist eine Immatrikulation nicht möglich.

Neben der verpflichtenden Kranken- und Pflegeversicherung sind vor allem eine private Haftpflichtversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sinnvoll. Die Konditionen einer BU sind bei jungen Menschen meist günstig. Je nach Wohnsituation macht es auch Sinn, eine Hausratversicherung abzuschließen.

In der Familienversicherung darfst du in der Regel bis zum 25. Geburtstag bleiben. Voraussetzung ist, dass du dich in einer Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befindest und dein regelmäßiges Einkommen die geltende Grenze nicht überschreitet. Die Familienversicherung kann sich durch einen Freiwilligendienst verlängern.

Eine private Krankenversicherung lohnt sich im Studium nur in bestimmten Fällen, etwa wenn du verbeamtete Eltern hast oder bereits privat versichert bist. Der Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist oft schwierig.

Nein, eine Haftpflichtversicherung hast du nicht automatisch. Du bist nur abgesichert, wenn du noch über die Police deiner Eltern mitversichert bist oder selbst eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast.

Für ein Auslandssemester brauchst du in der Regel eine Auslandskrankenversicherung. Je nach Land und Dauer des Aufenthalts ergibt eine zusätzliche Haftpflicht- oder Unfallversicherung Sinn.

Ja, wer früh einsteigt, bekommt günstigere Beiträge und sichert sich den Gesundheitszustand von heute. Gerade deshalb lohnt sich der Abschluss schon im Studium.

Nach dem Studium endet der studentische Versicherungsstatus. Dann hängt deine Absicherung davon ab, ob du angestellt bist, dich selbstständig machst oder zunächst arbeitslos bist. Deine Krankenversicherung ändert sich dann entsprechend.

Hier gibt's mehr Infos

Karrierestart

Mehr Informationen zum Karrierestart für Studierende, Absolventinnen und Absolventen findest du auf der Website deiner Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.


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