Nach Ablauf der Familienversicherung unterliegen Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse sowie der Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Dann können sie die "Krankenversicherung der Studierenden" (KVdS) abschließen, die günstiger als eine reguläre Krankenversicherung ist. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der monatliche Beitrag zur KVdS 82,99 Euro. Hinzukommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beträgt, sowie der Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der aktuell für kinderlose Studierende über 23 Jahren bei 32,48 Euro und für alle anderen Studierenden bei 27,61 Euro liegt (Stand 2024). Dieser vergünstigte Tarif endet mit dem Abschluss des Studiums, der Exmatrikulation oder nach Ablauf des Semesters, in dem der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet.
Wenn du während eines Auslandssemesters oder -urlaubs erkrankst, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nicht alle Kosten für zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder einen Rücktransport. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung schließst du diese Lücke in deinem Versicherungsschutz.