Diese Versicherungen brauchen Studierende

Kurz und kompakt

  • Bis zum 25. Lebensjahr sind viele Studierende über die Familienversicherung der Eltern krankenversichert; danach ist eine eigene Krankenversicherung erforderlich.

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist frühzeitig sinnvoll, da sie bei gesundheitlicher Beeinträchtigung finanzielle Sicherheit bietet und junge Versicherte von günstigeren Beiträgen profitieren.

  • Eine private Haftpflichtversicherung schützt vor Schadensersatzforderungen; Studierende sind oft über die Eltern mitversichert, jedoch nur bis zu bestimmten Alters- oder Ausbildungsgrenzen.

Gut versichert im Studium oder in der Ausbildung

Mit der Einschreibung oder einer Berufsausbildung beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der viele Herausforderungen mit sich bringt. Ein passender Versicherungsschutz kann Sorgen nehmen. Hier erfährst du, welche Versicherungen du während Studium oder Ausbildung benötigst.

Familienversichert bei den Eltern

Zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sind viele junge Menschen noch bei ihren Eltern mitversichert. Denn bis zum Alter von 25 Jahren haben Studierende und Auszubildende im Regelfall einen Anspruch darauf, beitragsfrei Mitglied in der Krankenversicherung ihrer Eltern zu sein. Keine Altersgrenze besteht, wenn sich jemand in der Familienversicherung einer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. eines Ehe- oder Lebenspartners mitversichern lässt. Während eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres beziehungsweise eines Bundesfreiwilligendienstes können junge Erwachsene ebenfalls familienversichert bleiben. Dies gilt über das 25. Lebensjahr hinaus maximal zwölf Monate.

Neben der Altersgrenze ist auch die Einkommensgrenze zu beachten. Studierende mit Minijob sowie Azubis, die über die Krankenversicherung ihrer Eltern mitversichert sind, dürfen nur bis zu 538 Euro pro Monat verdienen (Stand 2024). Überschreiten sie diese Einkommensgrenze, sind sie versicherungspflichtig und müssen einen eigenen Vertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse abschließen.

Freiwillige gesetzliche Krankenversicherung

Nach Ablauf der Familienversicherung unterliegen Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind, der Versicherungspflicht bei einer Krankenkasse sowie der Pflicht zum Abschluss einer Pflegeversicherung. Dann können sie die "Krankenversicherung der Studierenden" (KVdS) abschließen, die günstiger als eine reguläre Krankenversicherung ist. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der monatliche Beitrag zur KVdS 82,99 Euro. Hinzukommen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der durchschnittlich 1,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens beträgt, sowie der Beitragssatz zur Pflegeversicherung, der aktuell für kinderlose Studierende über 23 Jahren bei 32,48 Euro und für alle anderen Studierenden bei 27,61 Euro liegt (Stand 2024). Dieser vergünstigte Tarif endet mit dem Abschluss des Studiums, der Exmatrikulation oder nach Ablauf des Semesters, in dem der Studierende das 30. Lebensjahr vollendet.

Wenn du während eines Auslandssemesters oder -urlaubs erkrankst, übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen nicht alle Kosten für zum Beispiel Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte oder einen Rücktransport. Mit einer Auslandsreisekrankenversicherung schließst du diese Lücke in deinem Versicherungsschutz.

BAföG-Zuschuss für die Krankenversicherung

Studierende, die nicht mehr familienversichert sind und BAföG beziehen, erhalten einen Zuschlag für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung, da diese zu den Lebenshaltungskosten zählen. Um den Zuschuss zu bekommen, müssen die Betroffenen einen Antrag beim jeweiligen BAföG-Amt stellen. Dazu benötigen sie eine Bescheinigung ihrer Krankenkasse. Während eines Auslandssemesters oder -studiums besteht zudem Anspruch auf einen Zuschlag für die Auslandskrankenversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist bereits für Studierende und junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinnvoll. So sind sie finanziell abgesichert, falls eine schwere Krankheit oder ein Unfall verhindert, dass sie ihren erlernten Beruf künftig oder weiterhin ausüben können. Vor Vertragsabschluss führt der Versicherer in der Regel eine Gesundheitsprüfung durch, bei der unter anderem alle Vorerkrankungen offenzulegen sind. Denn Faktoren wie Gesundheitszustand, Beruf und Alter beeinflussen die Höhe der Beitragssätze.

Wer im jungen Alter eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, profitiert häufig von günstigeren Konditionen. Dabei sollte besonders auf die Nachversicherunsgarantie geachtet werden. Durch den Berufseinstieg steigt auch der Absicherungsbedarf. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht es, die Berufsunfähigkeitsrente zu erhöhen, ohne eine weitere Gesundheitsprüfung durchführen zu müssen. Du kannst den Versicherungsschutz auch mit einer Altersvorsorge kombinieren, um so die gesetzliche Rente zu ergänzen.

Unfallversicherung

Studierende müssen keinen Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlen. Dieser Schutz ist allerdings auf die Hochschule beschränkt. Er gilt für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen und Exkursionen, den Besuch der Bibliothek sowie den Weg zur Hochschule und zurück nach Hause. Während eines Praktikums oder eines Nebenjobs greift in der Regel die Unfallversicherung des Arbeitgebers. Wenn du außerhalb von Studium und Job abgesichert sein möchtest, bietet sich eine private Unfallversicherung als zusätzlicher Schutz an.

Haftpflichtversicherung

Eine Privathaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Absicherungen, denn sie schützt vor Schadensersatzansprüchen. Studierende und Auszubildende sind normalerweise durch ihre Eltern versichert, wenn diese eine private Haftpflichtversicherung haben. Der Schutz besteht auch bei Volljährigen, wenn diese unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden. Nach Ende dieser Ausbildung benötigen sie allerdings eine eigene private Haftpflichtversicherung. Viele Versicherer legen auch eine vertragliche Altersgrenze fest (meist ab 25 Jahre). Ist diese erreicht, müssen junge Menschen eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen. Wohngemeinschaften oder Paare können eine gemeinsame Haftpflicht abschließen.

Hausratversicherung

Auszubildende und Studierende im Erststudium sind im Normalfall durch die Hausratversicherung ihrer Eltern abgesichert. Das gilt allerdings nur dann, wenn sie keinen eigenen Hausstand gründen – also nur vorübergehend aus dem Elternhaus ausziehen oder ein Zimmer in einem Wohnheim oder einer Wohngemeinschaft bewohnen. Ob dies auch auf deinen Fall zutrifft, solltest du vor Beginn des Studiums oder der Ausbildung prüfen. Einige Studierendenwerke bieten eine sogenannte grundversorgende Hausratversicherung an. Der gesamte Hausrat einer WG ist hierdurch allerdings nicht versichert. Dafür können die WG-Bewohnerinnen und -Bewohner eine gemeinschaftliche Hausratversicherung abschließen oder die Hauptmieterin bzw. der Hauptmieter versichert die Gemeinschaftsbereiche mit. Wenn du später eine eigene Wohnung mietest, ist es ratsam, eine Versicherung abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein.

Hier gibt's mehr Infos

Karrierestart

Mehr Informationen zum Karrierestart für Studierende, Absolventinnen und Absolventen findest du auf der Website deiner Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.


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