Personen, die privat investieren, müssen 25 Prozent Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge zahlen. Hinzu kommen eventuell der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag – früher Sparerfreibetrag genannt – sorgt dafür, dass Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben, wenn ein bestimmter Betrag nicht überschritten wird. Für Alleinstehende liegt dieser Pauschbetrag bei 1.000 Euro, für zusammenveranlagte Ehepaare verdoppelt sich die Summe auf 2.000 Euro. Der Sparerpauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz (EstG) geregelt und gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen – zum Beispiel Veräußerungsgewinne aus Aktien und anderen Wertpapieren, Zinsen sowie Dividenden.