Bei der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt, was für Sie günstiger ist: die pauschale Abgeltungsteuer von 25 Prozent oder Ihr persönlicher Steuersatz. Das kann für Sie vorteilhaft sein, wenn Ihr Einkommen niedrig ist. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, berechnet das Finanzamt Ihre Kapitalerträge mit diesem niedrigeren, also günstigeren Satz. Die zu viel gezahlte Abgeltungsteuer erhalten Sie mithilfe Ihrer Steuererklärung zurück.
Die Prüfung lohnt sich besonders für:
- Studierende, Auszubildende oder Rentnerinnen und Rentner mit geringem Gesamteinkommen,
- Personen in Teilzeit oder mit schwankendem Einkommen oder
- Eltern in Elternzeit.