Was sind Genussscheine?

Kurz und kompakt

  • Genussscheine sind Mischformen zwischen Aktien und Anleihen. Sie verleihen in der Regel keine Stimmrechte, können aber eine Gewinnbeteiligung beinhalten.

  • Die Emittenten sind meist Banken oder große Unternehmen, die ihr Eigenkapital stärken wollen.

  • Rendite und Risiko hängen stark von der Bonität des Emittenten ab. Im schlimmsten Fall droht der Totalverlust.

  • Geeignet sind Genussscheine vor allem für erfahrene und risikobereite Anlegende, die Chancen über Zinsen hinaus suchen.

Eine Alternative zu Aktien und Anleihen

Zwischen kurzfristigen Zinsangeboten und risikoreicheren Aktien und Anleihen hat sich eine weitere Anlageoption etabliert: die sogenannten Genussscheine. Sie versprechen eine gute Rendite, besitzen aber wie jeder andere Vermögenswert auch Risiken. Wer die Chancen und die Verlustmöglichkeiten versteht, findet in Genussscheinen vielleicht eine sinnvolle Ergänzung für das eigene Depot.

Definition: Was sind Genussscheine?

Genussscheine sind Wertpapiere, die Unternehmen einsetzen, um sich zu finanzieren. Sie nehmen dabei eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Als Anlegende stellen Sie dem Unternehmen Kapital zur Verfügung, ohne dabei Stimmrechte wie bei einer Aktie zu erhalten. Im Gegenzug sichern Sie sich bestimmte Vermögensrechte. Insbesondere gehört der Anspruch auf eine feste oder gewinnabhängige Verzinsung dazu. Genussscheine sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. Der Gesetzgeber schreibt keine festen Bedingungen vor. Unternehmen regeln das Genussrecht mit Anlegenden im Vertrag. Bevor Sie Genussrechte erwerben, ist es daher wichtig, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Welche Rechtsgrundlagen gibt es?

Anders als Aktien oder Anleihen sind Genussscheine in Deutschland nicht in einem speziellen Gesetz geregelt. Stattdessen beruhen sie auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Emittenten (dem Herausgeber) und den Investierenden. Die rechtliche Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie die Vertragsfreiheit: Unternehmen können daher flexibel festlegen, ob und wie Gewinnbeteiligungen, Rückzahlungen oder Verzinsungen erfolgen. Je nach Ausgestaltung greifen zudem Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) oder des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Das gilt insbesondere, wenn Genussscheine öffentlich angeboten oder an Börsen handelbar sind.

Wer sind Emittenten?

Unternehmen geben Genussscheine heraus, um zusätzliches Kapital aufzunehmen, ohne den Kreis ihrer Aktionärinnen und Aktionäre zu erweitern oder klassische Bankkredite einzugehen. Typische Emittenten sind Aktiengesellschaften, GmbHs oder Banken. In der Vergangenheit haben auch Versicherungen und Industrieunternehmen Genussscheine genutzt, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken. Anlegende sollten jedoch auf die Bonität und wirtschaftliche Lage des Emittenten achten, da die Rückzahlung oder die laufenden Ausschüttungen nicht gesetzlich garantiert sind. Sie hängen maßgeblich von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Emittenten ab.

Für wen eignen sie sich?

Genussscheine richten sich vor allem an erfahrene und risikobereite Anlegerinnen und Anleger. Sie eignen sich weniger für den kurzfristigen Vermögensaufbau, sondern eher als Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio. Sie sollten dazu in der Lage und gewillt sein, umfangreiche Vertragswerke zu lesen, zu verstehen und die wirtschaftliche Lage des Emittenten einzuschätzen. Sie können mit Genussscheinen durch die attraktive Verzinsung oder Gewinnbeteiligung profitieren, tragen aber das Risiko eines teilweisen oder vollständigen Kapitalverlusts. Auch institutionelle Anlegende wie Versicherungen oder Pensionskassen nutzen Genussscheine gelegentlich.

Welchen Rang haben Genussscheine im Insolvenzfall?

Im Falle einer Insolvenz des Emittenten haben Genussscheine eine nachrangige Stellung. Das Unternehmen hat zuerst vorrangige Gläubiger wie Banken oder Anleihegläubiger zu bedienen. Direkt danach haben Sie mit Ihren Genussscheinen Anspruch auf die Insolvenzmasse. Genussrechte behandelt die Insolvenzverwaltung wie Eigenkapital. Das bedeutet, dass Sie erst nach allen Fremdkapitalgebern Ansprüche geltend machen können. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass Sie im Insolvenzfall leer ausgehen. Manche Genussscheine sehen jedoch vertraglich bestimmte Rückzahlungsrechte vor, die das Verlustrisiko abmildern. Der Genussrechtsvertrag legt daher die genaue Rangfolge fest, die bei einer Unternehmensinsolvenz eintritt.

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Welche Arten von Genussscheinen gibt es?

Genussscheine lassen sich grob in zwei Hauptgruppen einteilen: gewinnabhängige und festverzinsliche Scheine. Bei gewinnabhängigen Genussscheinen hängt die Ausschüttung davon ab, ob und in welcher Höhe das Unternehmen Gewinne erwirtschaftet. Anlegende profitieren also direkt von der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie tragen aber auch das Risiko schwankender Erträge. Bei festverzinslichen Genussscheinen profitieren Sie von einer im Vorfeld vereinbarten Verzinsung, unabhängig vom Geschäftserfolg des Emittenten. Darüber hinaus existieren Mischformen, die Elemente beider Varianten kombinieren. Sie erhalten beispielsweise eine garantierte Basisverzinsung mit einer kleinen Gewinnbeteiligung. Auch bei der Laufzeit unterscheiden sich die Produkte: Manche sind befristet, andere laufen unbefristet und sind vom Emittenten oder Anlegenden nur unter bestimmten Bedingungen kündbar.

Die Vorteile: Flexibel gestalten und direkt profitieren

Genussscheine bieten die Chance auf attraktive Erträge, die über klassischen Anleihen liegen können. Besonders bei gewinnabhängigen Varianten profitieren Investierende direkt vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Gleichzeitig eröffnen Genussscheine Emittenten die Möglichkeit, Kapital zu beschaffen, ohne Stimmrechte abzugeben. Für Investierende liegt der Reiz oft auch in der Flexibilität der Ausgestaltung: Von fester Verzinsung bis hin zu Gewinnbeteiligungen oder Mischformen ist vieles möglich. Wer sein Portfolio breiter aufstellen möchte, kann mit Genussscheinen zudem eine Anlageklasse nutzen, die nicht so stark mit klassischen Aktien- oder Rentenmärkten korreliert.

Wie hoch ist die Verzinsung bei Genussscheinen?

Die Verzinsung hängt maßgeblich von der Art des Genussscheins ab. Festverzinsliche Modelle sehen eine klar vereinbarte Zinszahlung vor, die unabhängig vom Geschäftsergebnis erfolgt. Gewinnabhängige Genussscheine richten sich dagegen nach der Ertragslage des Unternehmens: Läuft es gut, fällt die Ausschüttung in der Regel hoch aus. In schwächeren Jahren sinkt die Gewinnbeteiligung oder fällt ganz aus. Die typische Rendite bei Genussscheinen liegt häufig zwischen 6,5 und 10 Prozent. Sie kann aber je nach Vertrag auch höher oder niedriger ausfallen.

Welche Laufzeiten gibt es?

Genussscheine sind nicht zwangsläufig befristet, aber die vertragliche Möglichkeit besteht. Befristete Varianten haben eine feste Laufzeit – zum Beispiel fünf oder zehn Jahre – und enden mit Rückzahlung des Kapitals, sofern der Emittent zahlungsfähig bleibt. Unbefristete Genussscheine hingegen laufen nicht ab. Sie können diese Scheine häufig nur zu bestimmten Terminen oder unter klar definierten Bedingungen kündigen. Befristete Genussscheine bieten Ihnen daher mehr Planungssicherheit. Bei unbefristeten Verträgen erzielen Sie hingegen tendenziell höhere Renditen, tragen aber auch ein höheres Risiko.

Wo kann man mit Genussscheinen handeln?

Der Handel mit Genussscheinen findet vor allem außerbörslich statt. Die meisten dieser Wertpapiere sind nicht regulär an der Börse gelistet. Institutionelle Anleger wie Fonds oder Banken handeln meist direkt mit den Emittenten oder über spezialisierte Plattformen. Manche Genussscheine sind zwar auch an Börsenplätzen wie der Börse Frankfurt oder über regionale Börsen handelbar, doch die geringe Liquidität erschwert den Handel erheblich. Kauf- und Verkaufspreise liegen bei solchen Notierungen weit auseinander. Wenn Sie verkaufen, ist das lediglich mit hohen Handelsgebühren möglich. Privatanlegende investieren daher oft über ihre Hausbank.

Risiken bei Genussscheinen: Ein Überblick

RisikoartBeschreibungAuswirkungen für Anlegende
EmittentenrisikoEmittent ist zahlungsunfähig.Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich
NachrangigkeitGenussscheine werden im Insolvenzfall nach anderen Gläubigern bedient.Rückzahlung erfolgt nur, wenn nachrangige Mittel verfügbar sind.
ErtragsrisikoBei gewinnabhängigen Modellen kann die Ausschüttung schwanken oder ausfallen.Keine verlässlichen, planbaren Einnahmen
LiquiditätsrisikoViele Genussscheine haben nur eingeschränkten Handel.Schwieriger Ausstieg vor Laufzeitende, mögliche Kursabschläge
ZinsänderungsrisikoBei längeren Laufzeiten wirkt sich das Zinsniveau am Markt stark auf die Attraktivität aus.Kursverluste, wenn Marktzinsen steigen
Regulatorisches RisikoUnterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen, kaum AnlegerschutzUnsicherheit, welche Rechte durchsetzbar sind
KomplexitätGenussscheine sind sehr unterschiedlich ausgestaltet.Gefahr von Fehlentscheidungen ohne sorgfältiges Studium der Bedingungen

Welche Unterschiede gibt es zu Anleihen?

Genussscheine und Anleihen weisen einige Gemeinsamkeiten auf, da beide als Fremdkapitalinstrumente dienen und feste Zinszahlungen vorsehen. Der entscheidende Unterschied liegt jedoch im Rang und in der Sicherheit: Anleihen sind in der Regel vorrangig besichert. Genussscheine sind ähnlich wie Eigenkapital und damit nachrangig. Außerdem hängt die Verzinsung bei Genussscheinen davon ab, wie viel Gewinn ein Unternehmen erzielt. Bei Anleihen legen die Emittenten eine Verzinsung unabhängig vom eigenen wirtschaftlichen Erfolg fest. Einen Unterschied gibt es auch bei der Kündigung. Anleihen sind meist handelbar und Sie können sie jederzeit verkaufen. Genussscheine sind nicht frei handelbar.

Welche Unterschiede gibt es zu Aktien?

Aktien und Genussscheine unterscheiden sich vor allem in den Rechten der Anlegenden. Aktionärinnen und Aktionäre erwerben mit dem Kauf einen Eigentumsanteil am Unternehmen und erhalten damit Stimmrechte in der Hauptversammlung. Ein Genussschein gibt dagegen kein Mitspracherecht, sondern lediglich Anspruch auf eine vertraglich definierte Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös. Zudem werden beide Wertpapiere unterschiedlich gehandelt: Aktien sind an Börsen standardisiert handelbar. Genussscheine sind nur mit Einschränkungen über die Börse handelbar. Zusätzlich profitieren Aktionäre von Kurssteigerungen der Aktie. Die Rendite bei Genussscheinen ist hingegen auf die Ausschüttungen und die Rückzahlung des Nennwertes begrenzt.

FAQs zu Genussscheinen

Genussscheine sind Wertpapiere, die weder eine klassische Aktie noch eine Anleihe sind. Sie sichern Ihnen bestimmte Vermögensrechte wie Gewinnbeteiligungen oder eine feste Verzinsung, aber keine Mitspracherechte am Unternehmen. Damit verbinden sie Eigenschaften von Eigen- und Fremdkapital.

Genussrechte sind die vertragliche Grundlage, Genussscheine deren verbrieftes Wertpapier. Ein Genussrecht kann auch ohne Wertpapier bestehen. Der Genussschein dient in erster Linie dem Handel. Kurz gesagt: Jeder Genussschein ist ein Genussrecht, aber nicht jedes Genussrecht ist automatisch ein Genussschein.

Genussscheine gehören zu den nachrangigen Finanzinstrumenten. Das bedeutet, dass Sie im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient werden. Zudem hängt die Rendite häufig vom Gewinn des Unternehmens ab. Sie gelten daher als riskanter als Anleihen und sind nur für Anlegende geeignet, die Verluste verkraften können.

Grundsätzlich kann jede private oder institutionelle Person Genussscheine erwerben, sofern sie über ein Wertpapierdepot verfügt. Manche Emissionen richten sich gezielt an Großanlegende wie Versicherungen oder Pensionskassen.

Ja, einige Genussscheine sind an Börsen notiert und können wie Aktien oder Anleihen gehandelt werden. Allerdings ist der Markt deutlich kleiner und oft weniger liquide. Viele Genussscheine sind ausschließlich außerbörslich direkt bei den Emittenten oder Banken im Angebot.

Die Rendite ergibt sich aus den Ausschüttungen und möglichen Kursgewinnen im Verhältnis zum Kaufpreis. Bei festverzinslichen Genussscheinen berechnen Sie die Rendite ähnlich wie bei einer Anleihe. Hängt die Rendite hingegen vom Gewinn ab, schwankt sie deutlich stärker und Sie müssen grob kalkulieren, welchen Gewinn Sie in den kommenden Jahren erwarten.

Prüfen Sie genau, wie die Beteiligung geregelt ist: Gibt es eine feste Verzinsung oder hängt alles vom Gewinn ab? Achten Sie auch auf die Laufzeit, die Kündigungsrechte und den Rang im Insolvenzfall. Besonders wichtig ist die Bonität der Emittenten – denn ohne solide Geschäftsgrundlage wird auch der attraktivste Genussschein schnell wertlos.

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