Unternehmensinsolvenz

Kurz und kompakt

  • Eine Unternehmensinsolvenz entsteht meist durch anhaltende Liquiditätsprobleme, verursacht durch schlechte Auftragslage, säumige Kundinnen und Kunden oder ausgeschöpfte Kredite.

  • Unternehmerinnen und Unternehmer sind verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, sobald die Insolvenz festgestellt wird. 

  • Frühzeitige Maßnahmen können eine Insolvenz verhindern: Dazu zählen Finanzanalyse, Forderungsmanagement, Verkauf von Vermögenswerten, Umstrukturierung von Krediten sowie Gespräche über Kreditrahmen und Steueranpassungen.

Was tun bei Zahlungsunfähigkeit?

Eine Unternehmensinsolvenz kann viele Gründe haben: eine schlechte Auftragslage, säumige Kundinnen und Kunden oder ausgeschöpfte Kredite. Nicht immer führen Liquiditätsprobleme zwangsläufig in die Insolvenz. Bleiben jedoch die eigenen Rechnungen unbeglichen, droht die Zahlungsunfähigkeit.

Gründe für eine Unternehmensinsolvenz

Ist ein Unternehmen in raues Fahrwasser geraten und sind alle Sanierungsversuche gescheitert, ist eine Unternehmensinsolvenz meist nicht mehr abzuwenden. Ein Unternehmen gilt als insolvent, wenn einer dieser Fälle eintritt:

  • Zahlungsunfähigkeit: Das Unternehmen ist nicht mehr in der Lage, seine Verbindlichkeiten zu begleichen.
  • Es droht eine Zahlungsunfähigkeit über mehr als zwölf Monate.
  • Überschuldung: Die Schulden sind größer als das Vermögen des Unternehmens.

Was bedeutet eine Unternehmensinsolvenz?

Stellt ein Unternehmer oder eine Unternehmerin die Insolvenz der Firma fest, ist schnelles Handeln ratsam. Zum einen kostet jeder Tag Geld, zum anderen besteht je nach Rechtsform die Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Dieser muss innerhalb von drei Wochen beim zuständigen Gericht eingehen. Sonst laufen die Verantwortlichen Gefahr, den Tatbestand der Insolvenzverschleppung zu erfüllen. Auch Gläubigerinnen und Gläubiger können einen Insolvenzantrag stellen.

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Wie läuft das Insolvenzverfahren ab?

Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht, ob eine Unternehmensinsolvenz vorliegt. Gibt es dem Gesuch statt, beginnt das Insolvenzverfahren. Das Gericht setzt eine Insolvenzverwaltung ein, die die Unternehmensführung übernimmt. Ein Insolvenzplan regelt die Sanierung. Er bildet den Status quo ab und teilt die Gläubigerinnen und Gläubiger in Gruppen ein. Gelingt es der Insolvenzverwaltung nicht, das Unternehmen auf einen wirtschaftlich erfolgreichen Weg zu führen, veräußert sie das gesamte Firmenvermögen. Die daraus entstandene Insolvenzmasse bedient die Ansprüche der Gläubigerinnen und Gläubiger. In der Regel dauert ein solches Verfahren vier bis acht Jahre.

Unternehmensinsolvenz rechtzeitig abwenden

Nicht jede Liquiditätskrise endet zwangsläufig in einer Unternehmensinsolvenz. Es gibt Optionen, um die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten, bevor es zu spät ist:

  • Bilanz ziehen: Wie viel Kapital ist noch auf allen Konten und als Bargeld vorhanden?
  • Listen Sie alle Verbindlichkeiten auf, um sich einen Überblick zu schaffen und zu priorisieren.
  • Aktives Forderungsmanagement betreiben: So fließt wieder Geld ins Unternehmen.
  • Veräußern Sie nicht zwingend benötigte betriebliche Vermögenswerte.
  • Vereinbaren Sie, ausstehenden Zahlungen zu stunden.
  • Einigen Sie sich mit dem Finanzamt auf niedrigere Vorauszahlungen.
  • Wandeln Sie überzogene Konten in langfristige Finanzierungen um.
  • Eine Erhöhung des Kreditrahmens kann Engpässe ausgleichen.
  • Sprechen Sie mit Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort, um Ihre Möglichkeiten bestmöglich auszuschöpfen.