Nach Eingang des Antrags prüft das Gericht, ob eine Unternehmensinsolvenz vorliegt. Gibt es dem Gesuch statt, beginnt das Insolvenzverfahren. Das Gericht setzt eine Insolvenzverwaltung ein, die die Unternehmensführung übernimmt. Ein Insolvenzplan regelt die Sanierung. Er bildet den Status quo ab und teilt die Gläubigerinnen und Gläubiger in Gruppen ein. Gelingt es der Insolvenzverwaltung nicht, das Unternehmen auf einen wirtschaftlich erfolgreichen Weg zu führen, veräußert sie das gesamte Firmenvermögen. Die daraus entstandene Insolvenzmasse bedient die Ansprüche der Gläubigerinnen und Gläubiger. In der Regel dauert ein solches Verfahren vier bis acht Jahre.