Ausfall der Unternehmerin oder des Unternehmers

Kurz und kompakt

  • Unternehmen sollten frühzeitig für Krankheits- oder Unfallausfälle vorsorgen und einen strukturierten Notfallplan erstellen mit Regelungen zur Vertretung, Verantwortlichkeiten und zur strategischen Weiterführung des Betriebs.

  • Eine lückenlose rechtliche Absicherung erfordert umfassende Vollmachten wie Generalvollmacht, Prokura oder Bankvollmachten, die es der Stellvertretung ermöglichen, den Geschäftsbetrieb fortzusetzen.

  • Essenzielle Informationen wie Passwörter, Zugangsschlüssel, wichtige Verträge, Ansprechpartnerlisten und Unternehmensprozesse sollten in einem Notfallordner dokumentiert und sicher, aber zugänglich aufbewahrt werden.

Krankheit und Berufsunfähigkeit

Für Unternehmer ist es entscheidend, frühzeitig Vorkehrungen für den eigenen Ausfall zu treffen, um den Betriebsablauf im Notfall sicherzustellen. Besonders Krankheiten können unerwartet eintreten, weshalb eine vorsorgliche Planung auch für längere oder dauerhafte Erkrankungen notwendig ist.

Absicherung – verständlich erklärt von den Volksbanken Raiffeisenbanken

Illustriertes Erklärvideo über finanzielle Absicherung von Familie, Gesundheit und Sachwerten
Quelle: Bundesverband der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken (Stand: Juni 2017)

Was würde passieren, wenn…?

Was würde passieren, wenn ich als Unternehmerin oder Unternehmer plötzlich durch Krankheit oder Unfall ausfalle? Könnte das Unternehmen ohne mich weiterlaufen? Wer übernimmt vorübergehend oder dauerhaft meine Aufgaben? Das sind Fragen, mit denen Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer frühzeitig auseinandersetzen sollten. Mit den richtigen Lösungen kann das Unternehmen im Ernstfall vor finanziellen Schäden geschützt werden.

Berufsunfähigkeit

Die Gefahr, berufsunfähig zu werden, besteht auch bei Unternehmerinnen und Unternehmern. Im Falle eines dauerhaften Ausfalls der Unternehmensinhaberin oder des Unternehmensinhabers steht der Betrieb erst einmal still. Eine Vorsorge für die eventuell eintretende Berufsunfähigkeit ist daher unerlässlich. Der erste Schritt ist die Benennung einer vertrauenswürdigen und kompetenten Bevollmächtigten oder eines Bevollmächtigten.

Vorübergehende Krankheit

Auch bei einer vorübergehenden Erkrankung müssen weiter Entscheidungen getroffen, Kundengespräche geführt, Investitionen getätigt und Lieferanten bezahlt werden.

  • Falls Sie Ihren Betrieb als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer vorübergehend nicht selbst fortführen können, benötigen Sie eine Vorsorgevollmacht. Diese können Sie anpassen und zeitlich beschränken.
  • Gibt es im Unternehmen mehrere Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer mit getrennten Zuständigkeitsbereichen, können die Zuständigkeiten temporär verändert werden.
  • Gibt es eine Prokuristin oder einen Prokuristen, die oder der nur gemeinsam mit der Geschäftsführung die Gesellschaft vertreten darf, kann diese Einschränkung ebenfalls temporär aufgehoben werden.

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Vertretung organisieren

Damit der Betrieb auch bei Ausfall der Unternehmerin oder des Unternehmers geregelt weitergeführt werden kann, muss geklärt sein, wer vorübergehend oder dauerhaft den Führungsposten übernimmt.

Stellvertreterregelung

Ein Unternehmen muss immer handlungsfähig bleiben. Die Kundinnen und Kunden müssen bedient sowie Aufträge weiterhin fristgerecht erfüllt werden. Die Festlegung einer Vertreterin oder eines Vertreters ist daher zu empfehlen. Die Benennung einer geeigneten kompetenten Stellvertretung ist aber nicht immer einfach.

Wer soll welche Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Weisungsbefugnisse wahrnehmen? Wer außer Ihnen hat einen Überblick über aktuell anstehende Aufträge oder wichtige Projekte? Kommt eine Stellvertretung aus der Familie oder dem Unternehmen in Betracht oder muss über eine mögliche externe Person nachgedacht werden?

Mitarbeiter oder Familienangehöriger als Stellvertreter

Um eine geeignete Stellvertretung innerhalb des Unternehmens oder der Familie zu finden, benötigen Sie eine Lösung, die die Unternehmensanforderungen und die Fähigkeiten einer Kandidatin oder eines Kandidaten verbindet. Diese Person muss über die langfristige Strategie umfassend informiert sein. Zudem muss die ausgewählte Person genau wissen, in welche Richtung sich das Unternehmen zukünftig entwickeln soll. So kann sich Ihre Stellvertreterin oder Ihr Stellvertreter besser in die internen und externen Unternehmensabläufe einbringen.

Externe Vertretung

Oftmals werden sogenannte Interim-Managerinnen und -Manager zur Überbrückung von personellen Ausfällen in Unternehmen eingesetzt. Wer für die Vertretung auf eine externe Person zurückgreift, muss gute Vorarbeit leisten. Ein detaillierter und verständlicher Vertretungsplan ist unerlässlich. Ebenso klare Arbeitslisten und Anweisungen. Auch ein eingespieltes Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann der externen Interim-Vertretung in der Anfangszeit große Unterstützung bieten.

Vollmachten einrichten

Um die Handlungsfähigkeit des Betriebes beim Ausfall der Unternehmerin oder des Unternehmers sicherzustellen, muss die Stellvertretung die wichtigsten Vollmachten besitzen. Nur so können die Geschäfte nahtlos weitergeführt werden.

  • Generalvollmacht: Eine uneingeschränkte Vollmacht für alle täglichen Geschäfte.
  • Handlungsvollmacht: Berechtigt die Vertretung zu allen Geschäfts- und Rechtshandlungen, die der Betrieb des betreffenden Gewerbes mit sich bringt.
  • Prokura: Eine generelle Vertretung des Handelsgeschäfts. Die Prokuristin oder der Prokurist ist zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgeschäfts mit sich bringt, berechtigt.
  • Spezialvollmacht: Berechtigt die Stellvertretung nur zur Vornahme eines bestimmten Rechtsgeschäfts. Mit Abschluss des Geschäfts erlischt die Spezialvollmacht automatisch.
  • Gattungs- oder Artvollmacht: Beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft, sondern auf die wiederkehrenden Geschäfte eines Tätigkeitsbereiches.

Vollmacht zur Führung der Geschäfte

Als Unternehmensinhaberin oder Unternehmensinhaber sind Sie berechtigt, wirksame Verträge abzuschließen. Sollten Sie für einen kürzeren Zeitraum oder sogar dauerhaft handlungsunfähig sein, muss eine Mitarbeiterin, ein Mitarbeiter, eine Angehörige oder ein Angehöriger oder eine externe Person diese Verantwortung übernehmen. Daher ist es ratsam, im Notfallplan genau aufzuführen, welche Vollmachten Ihre Stellvertreterin oder Ihr Stellvertreter bekommt.

Bankvollmachten

Auch bei einem plötzlichen Ausfall der Unternehmerin oder des Unternehmers müssen laufende Aufträge und Kundinnen und Kunden weiter bedient und Verbindlichkeiten beglichen werden. Es ist wichtig, Verfügungsberechtigungen über Ihr Unternehmenskonto an Ihre Stellvertretung oder eine Angehörige oder einen Angehörigen zu erteilen. So kann die bevollmächtigte Person Bankgeschäfte fristgerecht tätigen und Verzögerungen oder sogar Mahnungen verhindern.

Postvollmachten

Damit die Stellvertretung alle Sendungen, die an Ihr Unternehmen gerichtet sind, auch entgegennehmen kann, sollten Sie auf jeden Fall an die Postvollmacht denken. Wichtig ist hier ein gesonderter Abschnitt, der Ihre Stellvertreterin oder Ihren Stellvertreter dazu ermächtigt, auch eigenhändige Sendungen, wie zum Beispiel ein Einschreiben, entgegennehmen zu dürfen.

Zugriff auf Passwörter

Ihre Vertretung muss alle Passwörter besitzen, die für den Geschäftsprozess wichtig sind. Diese sollten schriftlich in einer Notfallmappe verstaut und griffbereit sein.

Schlüssel und EDV-Zugang

Die Stellvertretung ist ausgewählt, die Vollmachten sind erteilt und die Unterlagen sind vorbereitet. Jedoch können auch fehlende Kleinigkeiten, wie Passwörter oder Schlüssel, den laufenden Betrieb lahmlegen. Folgende Fragen sind zu beantworten:

  • Wurden wichtige Passwörter hinterlegt?
  • Wo befinden sich diese?
  • Wo befinden sich wichtige Schlüssel für Tresor, Betriebsräume oder Fahrzeuge?
  • Wurde der EDV-Zugang zu betrieblichen Prozessen sichergestellt?

Checkliste: Notfallordner

Damit eine detaillierte Vorsorge getroffen werden kann, sollte Klarheit über die wichtigsten Punkte bestehen. Eine Liste hilft Ihnen dabei, den Notfallordner zu befüllen.

  • Wer könnte die Geschäftsführung vorübergehend oder dauerhaft übernehmen, wenn die Unternehmerin oder der Unternehmer ausfällt?
  • Gibt es einen Familienangehörigen, eine Familienangehörige, Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder externe Person, die diesen Posten wahrnehmen könnte?
  • Soll die Geschäftsführung auf mehrere Personen verteilt werden?
  • Gibt es einen Geschäftsführervertrag?
  • Sind die wichtigsten Vollmachten vorhanden?
  • Liegt eine Liste der Bankverbindungen und Unternehmenskonten bereit?
  • Welche Aufträge stehen aktuell an?
  • Wo finden sich die Unterlagen zu wichtigen Projekten?
  • Sind die Arbeitsabläufe und wichtigsten Tätigkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentiert?
  • Sind Verträge (zum Beispiel Liefer-, Miet-, Leasing- oder Kreditverträge) zugänglich?
  • Haben Sie eine Aufstellung der wichtigsten Adressen und Telefonnummern (von Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern oder Anwältinnen und Anwälten) erstellt?
  • Ist eine Liste der Lieferantinnen und Lieferanten, Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartner vorhanden?
  • Benötigen Sie eine Übersicht der Lizenzen?
  • Wo liegen die Daten zu betrieblichen Versicherungen?
  • Welche Schlüssel benötigt der Vertreter oder die Vertreterin?
  • Wo findet der Vertreter oder die Vertreterin alle notwendigen Passwörter?

Sicher verstauen und aktualisieren

Ist der Notfallordner vollständig erstellt, sollten Sie ihn an einem sicheren Ort oder bei einer Vertrauensperson aufbewahren. Anweisungen, an wen und in welchen Fällen die Vertrauensperson den Ordner aushändigen darf, dürfen auch nicht fehlen. Ein gut durchdachter Notfallordner nützt am Ende nichts, wenn niemand von ihm weiß. Da sich das Unternehmen, die Abläufe sowie die Prozesse verständlicherweise weiterentwickeln, sollte der Ordner regelmäßig überprüft und aktualisiert werden – mindestens einmal im Jahr bzw. bei aktuellen Veränderungen oder Anlässen.