Der Arbeitsmarkt ist umkämpft – sowohl von Arbeitssuchenden als auch von Unternehmen, die Fachkräfte suchen. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbindung, die Sie für Ihr Unternehmen nutzen können.
Betriebliche Altersvorsorge zeigt Wertschätzung, stärkt die Loyalität der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und bietet steuerliche Vorteile.
Vermögenswirksame Leistungen unterstützen finanziell, fördern Sparbereitschaft und werden oft staatlich bezuschusst.
Emotionale Mitarbeiterbindung gelingt, wenn Unternehmen Menschen in den Mittelpunkt stellen und flache Hierarchien fördern.
Eine effektive Bindung kombiniert faire Bezahlung, Aufstiegschancen, flexible Arbeitszeiten und attraktive Arbeitsplätze.
Der Arbeitsmarkt ist umkämpft – sowohl von Arbeitssuchenden als auch von Unternehmen, die Fachkräfte suchen. Es gibt verschiedene Maßnahmen zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbindung, die Sie für Ihr Unternehmen nutzen können.
Wenn sich der Arbeitgeber um die Altersvorsorge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert, ist dies nicht nur für die Arbeitnehmer ein attraktiver Service. Auch der Arbeitgeber profitiert von vielen Vorteilen.
Zeigen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie ihre Arbeit schätzen. Das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge ist ein Zeichen von Wertschätzung und Fürsorge. Ein Unternehmen, das sich um die finanzielle Vorsorge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmert, wird von deren Loyalität und Motivation profitieren.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge binden Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ihr Unternehmen, gewinnen deren Engagement und senken darüber hinaus auch Ihre Ausgaben. Zum einen sparen Sie für den Teil des Lohnes, der in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird, die Sozialversicherungsbeiträge. Zum anderen ist eine Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterversorgung als Betriebsausgabe steuerlich begünstigt. Sie können mit dieser Maßnahme also nicht nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden, sondern senken auch Ihre Lohnnebenkosten.
Für den Arbeitnehmer ist die betriebliche Altersvorsorge ein wichtiges Standbein für den Ruhestand. Vielen ist inzwischen bewusst, dass sie selbst vorsorgen müssen, wenn sie im Alter ihren Lebensstandard halten wollen. Dafür bietet sich die betriebliche Altersvorsorge an. Für den Betrag, der angelegt wird, muss der Arbeitnehmer keine Steuern oder Abgaben zahlen. Die Rente wird erst bei der Auszahlung versteuert.
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Auch durch vermögenswirksame Leistungen lassen sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden, denn als Arbeitgeber übernehmen Sie so Verantwortung und zeigen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass Sie sie finanziell unterstützen und fördern möchten.
Einkommensgrenzen1 | ährliche Fördergrenze | Jährliche Förderung | |
---|---|---|---|
Arbeitnehmersparzulage Investmentfonds | 40.000 Euro / 80.000 Euro2 | 400 Euro pro Arbeitnehmer | 20 Prozent (80 Euro / 160 Euro)2 |
Arbeitnehmersparzulage Bausparen | 40.000 Euro / 80.000 Euro2 | 470 Euro pro Arbeitnehmer | 9 Prozent (43 Euro / 86 Euro)2 |
Wohnungsbauprämie Bausparen | 35.000 Euro / 70.000 Euro2 | 700 Euro / 1.400 Euro2 | 10 Prozent (70 Euro / 140 Euro)2 |
Vermögenswirksame Leistungen sind eine vertraglich geregelte Sparzulage, die unabhängig vom Einkommen gezahlt werden kann. Dabei handelt es sich um eine Geldleistung, die der Arbeitgeber auf ein Anlagekonto überweist. Der Arbeitnehmer entscheidet selbst, wie und wo das vom Arbeitgeber geschenkte Geld angelegt wird. Er hat die Wahl zwischen Investmentfonds und wohnwirtschaftlichen Anlagen (zum Beispiel Bausparen).
Je nach Art der Anlage und der Höhe des Einkommens des Arbeitnehmers wird die Sparzulage des Arbeitgebers vom Staat bezuschusst. Bei Aktienfonds gibt es einmalig 20 Prozent, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 80.000 bzw. 40.000 Euro (Alleinveranlagung) liegt. Für das Bausparen liegt die Obergrenze ebenfalls bei 80.000 bzw. 40.000 Euro.
Meist beträgt die Laufzeit dieser Anlagen sieben Jahre. Sechs Jahre lang wird eingezahlt. Darauf folgt eine einjährige Sperrfrist. Da der Beitrag des Arbeitgebers als Teil des Gehaltes gilt, wird er vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben zum Bruttoeinkommen dazugerechnet. Der Arbeitgeber kann sich mit bis zu 40 Euro beteiligen.
Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern attraktive Leistungen und binden Sie sie so an Ihr Unternehmen. Hier erhalten Sie eine Übersicht effektiver Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu binden.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf verschiedenen Ebenen entgegenzukommen, um deren Bindung an das Unternehmen zu stärken. Kombinieren Sie härtere Faktoren wie Gehalt und Boni mit weicheren Merkmalen wie Arbeitszeiten und Arbeitsplatzgestaltung.
Nicht alle Werkzeuge sind die richtigen für jedes Unternehmen. Zudem profitieren auch nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im gleichen Sinne von jeder Maßnahme. Greifen Sie auf die Erfahrungen Ihrer Angestellten zurück, um herauszufinden, mit welchen Maßnahmen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter binden können und Ihrer Unternehmenskultur trotzdem treu bleiben.
Die Fachkräfte sind rar und die Generation Y stürmt mit hohen Ansprüchen auf den Arbeitsmarkt. Kein Unternehmen kann sich zurücklehnen und sicher sein, dass die Angestellten bleiben. Wer fähige und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben und halten möchte, muss sich engagieren. Dafür gibt es kein Patentrezept, aber viele bewährte Methoden und Raum für Kreativität.