Die betriebliche Altersversorgung ist eine effektive Maßnahme zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels positionieren Sie sich so als attraktiver Arbeitgeber. Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich dabei um eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Mit dem Angebot einer Direktversicherung erfüllen Unternehmen ohne viel Verwaltungsaufwand den Rechtsanspruch ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen.
Häufig bieten eher größere Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung an, da kleinere Betriebe einen hohen Verwaltungsaufwand befürchten und ein Haftungsrisiko besteht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt deshalb vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Durch Fördermaßnahmen entstehen neue Möglichkeiten, um die Betriebsrente in Ihrem Unternehmen zu stärken. Verträge, die Sie vor 2018 mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschlossen haben, können Sie fortführen. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Versorgungsordnungen jedoch dahingehend, ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre betriebliche Altersversorgung betrifft und ob diese eventuell angepasst werden muss.