Betriebliche Altersvorsorge

Kurz und kompakt

  • Die betriebliche Altersvorsorge bietet Unternehmen fünf verschiedene Wege, um ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Alter abzusichern.

  • Das Betriebsrentenstärkungsgesetz schafft neue steuerliche Anreize und Zuschüsse, um die betriebliche Altersversorgung zu verbreiten.

  • Jede Durchführungsform bietet Vorteile wie RenditechancenSteuervorteile oder Verwaltungsvereinfachung – individuell anpassbar für alle Einkommensgruppen.

Betriebliche Altersvorsorge für Ihre Angestellten

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  • rhv
Direktversicherung

Bieten Sie Ihren Angestellten eine betriebliche Altersvorsorge - so stärken Sie die Mitarbeiterbindung, sparen Lohnnebenkosten und profitieren von einem minimalen Verwaltungsaufwand.


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5 Wege der Absicherung

Es gibt fünf Varianten der betrieblichen Altersvorsorge. Mit Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage ermöglichen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine betriebliche Altersvorsorge. Alle Durchführungswege erfüllen den gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Entgeltumwandlung. Sie selbst profitieren auch.

Gesetzgebung stärkt Betriebsrente

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Es stärkt die betriebliche Altersversorgung. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen erhalten neue Anreize dafür, die Betriebsrente ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern. Informationen zum Betriebsrentengesetz (BetrAVG) erhalten Sie hier.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Betriebsrente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente und schließt die finanzielle Lücke, die im Alter entstehen kann, wenn Leistungen vom Staat nicht ausreichen. Mit der betrieblichen Altersversorgung erfüllen Unternehmen den gesetzlichen Anspruch ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Die Bundesregierung hat mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz Neuerungen zur Verbreitung und Stärkung der betrieblichen Altersversorgung beschlossen. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer profitieren von dieser Gesetzgebung.

Die Reform beinhaltet zum Beispiel:

  • die Erhöhung des steuerfreien Höchstbetrages für die betriebliche Altersversorgung von vier Prozent auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (für Direktversicherung, Pensionskassen und Pensionsfonds) – der sozialversicherungsfreie Höchstbetrag bleibt bei vier Prozent,
  • einen neuen Förderbetrag zur bAV für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 Euro,
  • bei Entgeltumwandlung einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent des Beitrags in die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – soweit der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge spart,
  • ein neues Sozialpartnermodell zur Stärkung tarifvertraglicher Regelungen für die Betriebsrente. Arbeitgeber müssen bei diesem Modell nur die Beitragszahlung leisten und haben darüber hinaus keine weiteren Verpflichtungen.

Neuregelungen bieten Chancen für Unternehmen

Die betriebliche Altersversorgung ist eine effektive Maßnahme zur Bindung und Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vor allem in Zeiten des Fachkräftemangels positionieren Sie sich so als attraktiver Arbeitgeber. Die Direktversicherung ist die am weitesten verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung. Es handelt sich dabei um eine Rentenversicherung, die vom Arbeitgeber für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Mit dem Angebot einer Direktversicherung erfüllen Unternehmen ohne viel Verwaltungsaufwand den Rechtsanspruch ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Steuern zu sparen.

Häufig bieten eher größere Unternehmen eine betriebliche Altersversorgung an, da kleinere Betriebe einen hohen Verwaltungsaufwand befürchten und ein Haftungsrisiko besteht. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz kommt deshalb vor allem kleinen und mittleren Unternehmen zugute. Durch Fördermaßnahmen entstehen neue Möglichkeiten, um die Betriebsrente in Ihrem Unternehmen zu stärken. Verträge, die Sie vor 2018 mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geschlossen haben, können Sie fortführen. Überprüfen Sie Ihre bestehenden Versorgungsordnungen jedoch dahingehend, ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz Ihre betriebliche Altersversorgung betrifft und ob diese eventuell angepasst werden muss.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihre Zukunft absichern und im Alter ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge über Entgeltumwandlung und profitieren ebenfalls vom Betriebsrentenstärkungsgesetz – zum Beispiel durch die Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens. Dieser gilt nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nach dem 1. Januar 2018 eine Betriebsrente abschließen. Auch Beschäftigte, die bereits eine betriebliche Altersvorsorge haben, profitieren davon.

Steuervorteile und Lohnnebenkosten-Ersparnis

  • Direktversicherung: Diese klassische, am häufigsten gewählte Lösung ist mit geringem Verwaltungsaufwand verbunden. Sichern Sie die Zukunft Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sparen Sie gleichzeitig Steuern und Lohnnebenkosten.
  • Pensionskasse: Diese Lösung ist auf kleine und mittelständische Unternehmen zugeschnitten. Nutzen Sie die Vorteile der Pensionskasse zur Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterbindung und -gewinnung.
  • Pensionsfonds: Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung mit guten Renditechancen. Hier profitieren Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Renditechancen der Kapitalmärkte.
  • Unterstützungskasse: Diese Variante zum Schließen großer Versorgungslücken im Alter ist besonders für Gutverdienerinnen und Gutverdiener sowie Führungskräfte geeignet. Mit der betrieblichen Altersversorgung profitieren Sie von vielen Gestaltungsmöglichkeiten und einem attraktivem Steuervorteil.
  • Pensionszusage: Mit einer flexiblen betrieblichen Altersversorgung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter profitieren Sie von Steuerentlastungen. Diese Lösung für Gutverdienerinnen und Gutverdiener sowie Führungskräfte ist durch die frei wählbare Höhe der Leistungen besonders flexibel.