Kurz und kompakt

  • Die Unterstützungskasse ist eine steuerbegünstigte Form der betrieblichen Altersversorgung, die sich besonders für Führungskräfte und Gutverdienende eignet.

  • Arbeitgeber können steuerfreie Beiträge leisten, die in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und die Bilanz nicht belasten.

  • Sie bietet hohe Gestaltungsfreiheit, zum Beispiel durch Kombination mit anderen bAV-Formen, individuelle Rentenmodelle oder verschiedene Finanzierungsarten.

Für Führungskräfte und gutverdienende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Beiträge zur Unterstützungskasse sind steuerfrei. Damit bietet sich dieser Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung (bAV) besonders für Führungskräfte und andere gutverdienende Beschäftigte an. Mehr zum Thema Unterstützungskasse erfahren Sie hier.

Ihre Vorteile mit der Unterstützungskasse

  • Insbesondere für Angestellte mit höheren Einkommen geeignet – vor allem, um große Versorgungslücken zu schließen
  • Keine bilanzielle Belastung – für Unternehmen jeder Rechtsform und Größe
  • Beiträge in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar
  • Einsparung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit und Verbesserung der Mitarbeiterbindung
  • Professionelle Durchführung der betrieblichen Altersversorgung durch einen kompetenten Partner

Sichere Leistungen dank Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, bei der die Arbeitgeber als Trägerunternehmen fungieren. Sie erteilen ihren Beschäftigten eine Versorgungszusage und zahlen an die Unterstützungskasse Zuwendungen. Diese werden in Form einer Rückdeckungsversicherung angelegt, sodass die späteren Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt sind.

Flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Die Unterstützungskasse lässt sich flexibel mit anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV, kombinieren. So können Sie die vollen steuerlichen Fördermöglichkeiten ausschöpfen. Zudem ist die Höhe der steuerlich begünstigten Zuwendungen nicht begrenzt. Lediglich gesetzliche Leistungshöchstgrenzen sind dabei zu beachten. Darüber hinaus ist es möglich, eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sowie von Hinterbliebenen im Todesfall der Angestellten oder des Angestellten einzurichten. Ihre Beschäftigten können den Rentenbeginn für ihre bAV frei wählen und sich zwischen einer Altersrente und einer einmaligen Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn entscheiden.

Betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung. Den Durchführungsweg legen aber Sie als Arbeitgeber fest. Neben der Unterstützungskasse gibt es zum Beispiel die Möglichkeit eines Pensionsfonds, einer Pensionszusage oder einer Direktversicherung. Mit einer betrieblichen Vorsorge schaffen Sie Anreize, damit Beschäftigte lange in Ihrem Unternehmen bleiben. Zudem stellt sie ein wichtiges Kriterium bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dar. Lassen Sie sich über die Leistungen der Unterstützungskasse bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank ausführlich beraten.

FAQs zur Unterstützungskasse

Sie als Arbeitgeber erteilen Ihren Beschäftigten eine Versorgungszusage und zahlen Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese werden in einer Rückdeckungsversicherung angelegt, sodass die späteren Leistungen an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sichergestellt sind. Weitere Informationen zu Versicherungen erhalten Sie bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

Bei einer Gehaltsumwandlung, auch Entgeltumwandlung genannt, wird ein Teil des Bruttolohns in Beiträge für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt.

Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung erbringen Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder beide gemeinsam. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV zahlt der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Lohn beziehungsweise Gehalt. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV erfolgt die Zahlung der Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Gehalt der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Eine Mischform aus beiden Finanzierungsformen ist ebenfalls möglich. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung sein.

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