Eine D&O-Versicherung ist für alle Führungskräfte von Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen geeignet. Dazu gehören Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer, Vorständinnen, Vorstände, Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte, leitende Angestellte und Prokuristinnen und Prokuristen sowie sonstige Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben, zum Beispiel Datenschutzbeauftragte. Auch für Managerinnen und Manager von Start-ups sowie Non-Profit-Organisationen lässt sich eine D&O-Versicherung abschließen. Gerade die dort tätigen Führungskräfte unterschätzen häufig die Folgen, die ihre persönliche Haftung mit sich bringen kann.
Eine D&O-Versicherung schützt Sie unabhängig von der Rechtsform Ihres Arbeitgebers vor den finanziellen Folgen tatsächlicher oder vermeintlicher Pflichtverletzungen. Dank der Rückwärtsdeckung sind dabei auch Pflichtverletzungen bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert, die vor dem Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Im Rahmen der Nachmeldefrist ist zudem eine Haftung auch nach Ende der Vertragslaufzeit gewährleistet. Lassen Sie sich über den Umfang der Deckung einer D&O-Versicherung bei Ihrer Bank beraten.