D&O-Versicherung

Kurz und kompakt

  • Die D&O-Versicherung schützt Führungskräfte - auch Existenzgründer - vor der persönlichen Haftung bei beruflichen Fehlentscheidungen.

  • Sie deckt Vermögensschäden bei Schadenersatzansprüchen von Unternehmen oder Dritten und schützt damit das Privatvermögen der versicherten Personen. 

  • Die D&O-Versicherung ist vor allem für Manager kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Non-Profit-Organisationen unverzichtbar.

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D&O-Versicherung

Sichern Sie sich und Ihr Unternehmen vor internen und externen Schadenersatzansprüchen ab — damit Sie Entscheidungen mit einem guten Gefühl treffen können.


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Vorteile einer D&O-Versicherung

  • Schützt Management, Geschäftsführung und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung bei beruflichen Fehlentscheidungen.

  • Deckt Vermögensschäden, die durch Schadenersatzansprüche entstehen und schützt so das Privatvermögen der versicherten Personen.

  • Versichert sind sowohl Ansprüche des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) als auch Ansprüche Dritter (Außenhaftung) inklusive aller Abwehrkosten.

  • Eine Rückwärtsdeckung sowie die Nachmeldefristen bieten bis zur vereinbarten Deckungssumme zusätzlichen Schutz.

Umfassender Schutz für Führungskräfte

Ob in Unternehmen, Stiftungen oder Vereinen: Entscheider tragen ein hohes persönliches Risiko. Denn bei Fehlentscheidungen sind sie mit ihrem Privatvermögen haftbar. Die D&O-Versicherung schützt vor Vermögensschäden, wenn es aufgrund von Fehlern zu Schadensersatzansprüchen kommt.

Versicherungsschutz für verantwortungsvolle Posten

Die Abkürzung „D&O“ steht für „directors and officers“, also Vorständinnen und Vorstände sowie Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte. Bei der Directors-and-Officers-Versicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung speziell für Führungskräfte – auch „Managerhaftpflicht“ genannt. Sie schützt zum Beispiel Unternehmensleiterinnen und Unternehmensleiter, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorständinnen und Vorstände und deren Aufsichtsorgane im Schadensfall und bewahrt sie vor Vermögensschäden.

So übernimmt die Versicherung bei berechtigten Schadensersatzforderungen die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Doch nicht nur für Managerinnen und Manager von Großkonzernen und Aktiengesellschaften ist eine finanzielle Absicherung sinnvoll. Die D&O-Versicherung eignet sich auch für leitende Angestellte und die Geschäftsleitungen mittelständischer und kleiner Unternehmen.

Finanzielle Ansprüche aufgrund von Fehlentscheidungen

Managerinnen, Manager, Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer, Vorständinnen und Vorstände tragen eine große Verantwortung, weil sie regelmäßig risikoreiche Entscheidungen zu treffen haben. Trotz Fachkompetenz und langjähriger Erfahrung können dabei Fehler passieren. Unterläuft Ihnen ein solcher, stehen Sie aufgrund der obligatorischen Managerhaftung in unbegrenzter Höhe mit Ihrem gesamten Privatvermögen ein. Dabei kann zum einen Ihr Unternehmen Schadensersatz verlangen, wenn es aufgrund Ihrer Fehlentscheidungen finanzielle Einbußen zu verzeichnen hat. Zum anderen können Sie sich mit Forderungen von Kunden, Lieferanten und Dienstleistern konfrontiert sehen.

Rückendeckung für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger

Eine D&O-Versicherung ist für alle Führungskräfte von Kapital- und Personengesellschaften, Genossenschaften, Vereinen, Verbänden oder Stiftungen geeignet. Dazu gehören Geschäftsführerinnen, Geschäftsführer, Vorständinnen, Vorstände, Aufsichtsrätinnen und Aufsichtsräte, leitende Angestellte und Prokuristinnen und Prokuristen sowie sonstige Mitarbeitende mit besonderen Aufgaben, zum Beispiel Datenschutzbeauftragte. Auch für Managerinnen und Manager von Start-ups sowie Non-Profit-Organisationen lässt sich eine D&O-Versicherung abschließen. Gerade die dort tätigen Führungskräfte unterschätzen häufig die Folgen, die ihre persönliche Haftung mit sich bringen kann.

Eine D&O-Versicherung schützt Sie unabhängig von der Rechtsform Ihres Arbeitgebers vor den finanziellen Folgen tatsächlicher oder vermeintlicher Pflichtverletzungen. Dank der Rückwärtsdeckung sind dabei auch Pflichtverletzungen bis zur vereinbarten Deckungssumme versichert, die vor dem Vertragsabschluss noch nicht bekannt waren. Im Rahmen der Nachmeldefrist ist zudem eine Haftung auch nach Ende der Vertragslaufzeit gewährleistet. Lassen Sie sich über den Umfang der Deckung einer D&O-Versicherung bei Ihrer Bank beraten.