Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt vor allem von der Tragfähigkeit Ihres Businessplans ab.
Der Gründungszuschuss unterstützt Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, in der Startphase. Er dient vor allem dazu die Lebenshaltungskosten sichern.
In den ersten sechs Monaten erhalten Gründerinnen und Gründer ALG I plus 300 Euro, bei Nachweis der Tätigkeit kann der Zuschuss für weitere neun Monate verlängert werden.
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch – die Entscheidung hängt wesentlich vom Businessplan ab.
Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen möchte, kann bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen. Ob dieser bewilligt wird, hängt vor allem von der Tragfähigkeit Ihres Businessplans ab.
Die Agentur für Arbeit fördert Existenzgründungen, die aus der Arbeitslosigkeit entstehen, mit dem Gründungszuschuss. Er dient vor allem dazu, in der ersten Phase Ihrer Selbstständigkeit die Lebenshaltungskosten sowie Kranken-, Pflege und Altersvorsorge zu sichern. Bei Bewilligung des Zuschusses erhalten Sie in den ersten sechs Monaten Ihrer Gründung Arbeitslosengeld (ALG I) zuzüglich 300 Euro für die Sozialversicherung. Wenn Sie danach Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen, können die 300 Euro zur Absicherung der Sozialbeträge für neun Monate weitergezahlt werden.
Auch wenn Sie Ihr letztes Arbeitsverhältnis selbst gekündigt haben, können Sie die Förderung durch die Arbeitsagentur beantragen. Allerdings erhalten Sie eine Sperre von drei Monaten, bevor Sie die Förderung in Anspruch nehmen können. Es handelt sich beim Gründungszuschuss jedoch um eine freiwillige Leistung der Agentur für Arbeit. Denn deren vorrangige Aufgabe besteht in der Vermittlung in ein neues Beschäftigungsverhältnis. Dies bedeutet, dass es keinen Rechtsanspruch auf die Auszahlung gibt. Über die Bewilligung oder Ablehnung entscheidet Ihre Sachbearbeiterin oder Ihr Sachbearbeiter bei der Arbeitsagentur – sie oder ihn gilt es also mit einem aussagekräftigen Businessplan zu überzeugen.
Auch wenn Sie keinen Rechtsanspruch auf Gründungszuschuss haben, sollten Sie einen Versuch starten. Denn gerade in der ersten Phase der Selbstständigkeit ist jede Einnahmequelle hilfreich. Sie können den Antrag stellen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Das erforderliche Formular für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss erhalten Sie von Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter. Füllen Sie es anschließend aus und reichen Sie es mit den folgenden Unterlagen ein, damit die Agentur für Arbeit über Ihren Antrag entscheiden kann:
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Insbesondere die Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Businessplans setzt voraus, dass Sie Ihre Gründung sorgfältig vorbereiten, bevor Sie den Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dazu kann es hilfreich sein, sich von einer Gründungsberaterin oder einem Gründungsberater coachen zu lassen. Um diese Beratung kostenfrei in Anspruch zu nehmen, bietet die Agentur für Arbeit den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) an.