Betriebshaftpflichtversicherung

Kurz und kompakt

  • Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- und bestimmten Vermögensschäden, die Dritten entstehen. 

  • Die Versicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzansprüche bis zur vereinbarten Deckungssumme und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. 

  • Bei typischen Risiken wie herabfallenden Gegenständen, Produktionsfehlern oder unsachgemäßer Entsorgung ist der Schutz unverzichtbar.

Schutz bei Unfällen im Betrieb

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  • rhv
Berufshaftpflichtversicherung

Die R+V Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie umfassend vor den finanziellen Folgen von Fehlern oder Unfällen im Betrieb.


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Vorteile der Betriebshaftpflichtversicherung

  • Deckt Personen-, Sach- und bestimmte Vermögensschäden, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verursacht werden.

  • Der Versicherer prüft Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen rechtlich ab. Berechtigte Schäden werden ersetzt.

  • Schäden, die durch Mitarbeitende verursacht werden, sowie allgemeine Umweltrisiken sind mitversichert.

  • Bietet Schutz bei typischen Betriebsrisiken wie Produktionsfehlern, Unfällen oder unsachgemässer Entsorgung.

Schutz vor Ansprüchen bei Sachschäden und Personenschäden

Auch wenn Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch so gut ausbilden und aufmerksam Ihren Beruf ausüben: Fehler können passieren. Die Haftung liegt bei Ihnen. Je nach Branche können Haftungsrisiken unterschiedlich sein. Deshalb ist es sinnvoll, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Mit diesem Versicherungsschutz sind Sie im Schadensfall abgesichert.

Schadenersatzforderungen können Existenz gefährden

Wenn Ihnen oder Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Beispiel ein Hammer vom Gerüst fällt und dieser einen Passanten trifft, wenn etwas in der Produktion trotz Qualitätskontrolle schiefläuft und eine Rückrufaktion verursacht oder wenn Abfälle nicht sachgerecht entsorgt werden und ein Umweltschaden entsteht: Sie als Unternehmer haften mit Ihrem Privatvermögen. Deshalb ist es sinnvoll, dass sich Unternehmerinnen und Unternehmer und Selbstständige gegen solche Risiken absichern.

Betriebshaftpflichtversicherung: Schutz für Unternehmerinnen und Unternehmer

Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Zunächst prüft aber der Versicherer, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Überhöhte oder unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab. Müssen Sie jedoch für die durch Ihr Unternehmen entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommen, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie dient als Absicherung gegen solche Risiken. Im tatsächlichen Schuldfall wird der finanzielle Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.

Die Haftpflichtversicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen. Auch das allgemeine Risiko von Umweltschäden ist mitversichert. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese bietet Schutz vor den finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung.

Nur Schädigungen Dritter sind abgedeckt

Die Betriebshaftpflichtversicherung greift nicht, wenn Ihnen selbst oder Ihren Kolleginnen und Kollegen etwas passiert. Ebenso wenig deckt die Haftpflicht sogenannte Erfüllungsschäden ab. Diese entstehen, wenn ein Dienstleister oder Auftragnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Erbringt also eine Firma die vereinbarte Leistung nicht oder führt sie diese nicht korrekt aus, greift die Betriebshaftpflicht nicht.

Die Vertrauensschadenversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung. Sie bietet Ihrem Unternehmen Schutz bei Vermögensschäden und Folgekosten, die Dritte durch vorsätzliche Handlung – zum Beispiel Betrug – verursachen. Informieren Sie sich darüber bei Ihrer Bank vor Ort.

Berufshaftpflichtversicherung für freie Berufe

Mit der Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu verwechseln ist die Berufshaftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine spezielle Form der Gewerbehaftpflichtversicherung. Sie ist für einige Berufsgruppen wie Architektinnen und Architekten, Ärztinnen und Ärzte, Hebammen, Steuerberaterinnen und Steuerberater oder Notarinnen und Notare gesetzlich vorgeschrieben.

Auch für andere Freiberuflerinnen und Freiberufler wie Nachlassverwalterinnen und Nachlassverwalter, Immobilienmaklerinnen und Immobilienmakler oder auch IT-Expertinnen und IT-Experten ist eine Berufshaftpflichtversicherung sinnvoll. Denn dieser Versicherungsschutz sichert Sie vor den finanziellen Folgen betrieblicher Haftungsrisiken in Branchen ab, in denen durch Beratungsfehler schnell großer Schaden entstehen kann.