Wer Dritten einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen. Zunächst prüft aber der Versicherer, ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist. Überhöhte oder unberechtigte Ansprüche wehrt die Versicherung für Sie ab. Müssen Sie jedoch für die durch Ihr Unternehmen entstandenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden aufkommen, ist das ein Fall für die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie dient als Absicherung gegen solche Risiken. Im tatsächlichen Schuldfall wird der finanzielle Schaden bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen.
Die Haftpflichtversicherung deckt alle Tätigkeiten ab, die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen stehen. Auch das allgemeine Risiko von Umweltschäden ist mitversichert. Darüber hinaus ist es empfehlenswert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Diese bietet Schutz vor den finanziellen Folgen einer juristischen Auseinandersetzung.