Kurz und kompakt

  • Die Pensionskasse ist ein bewährter Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung für kleine und mittlere Unternehmen. 

  • Arbeitgeber profitieren von Steuerersparnissen und reduzierten Lohnnebenkosten durch Beiträge aus dem Bruttogehalt. 

  • Sie dient der Mitarbeiterbindung, da die betriebliche Altersversorgung die Attraktivität des Arbeitgebers deutlich erhöht.

Die unkomplizierte betriebliche Altersversorgung (bAV)

Die Pensionskasse ist eine Variante der betrieblichen Altersversorgung, kurz bAV. Sie eignet sich vor allem für kleine und mittelständische Unternehmen. So erfüllen Sie den gesetzlichen Anspruch Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung mit minimalem Verwaltungsaufwand. Hier erfahren Sie mehr zur Pensionskasse als Durchführungsweg einer Betriebsrente.

Ihre Vorteile mit der Pensionskasse

  • Erfüllung des Rechtsanspruchs Ihrer Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung mit minimalem Verwaltungsaufwand
  • Einfache, sichere und unbürokratische Form der bAV
  • Einsparung von Lohnnebenkosten und Steuern möglich
  • Bindung und Motivation qualifizierter Mitarbeiter
  • Kombination mit anderen Formen der bAV möglich
  • Umfassende Beratung nach unseren genossenschaftlichen Werten: fair, transparent und auf Augenhöhe

So funktioniert die Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen, die Altersvorsorgeleistungen erbringen. Sie unterliegen der staatlichen Finanzaufsicht. Als Arbeitgeber schließen Sie dort in der Rolle des Versicherungsnehmers eine Rentenversicherung für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Diese haben als versicherte Personen gegenüber der Pensionskasse einen Rechtsanspruch auf die vereinbarten Leistungen. Die Auszahlung der Pensionskasse an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgt im Rentenalter entweder als lebenslange monatliche Altersrente oder als einmalige Kapitalauszahlung.

Pensionskasse: Vorteile für Ihr Unternehmen

Bei der betrieblichen Altersversorgung mit einer Pensionskasse fallen in der Regel keine zusätzlichen Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung an. Als Arbeitgeber profitieren Sie von Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. Vorausgesetzt, ein Teil des Bruttogehalts Ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird durch Entgeltumwandlung in Beiträge zur Pensionsversicherung umgewandelt. Darüber hinaus können Sie Ihre Beiträge für die Pensionskasse als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

Betriebliche Altersversorgung zur Mitarbeiterbindung

Qualifizierte Fachkräfte sind nicht immer leicht zu finden. Zudem binden sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufig nur ungern langfristig an ein Unternehmen. Deshalb kann eine betriebliche Altersversorgung wie die Pensionskasse ein wichtiges Kriterium bei der Mitarbeitergewinnung und Mitarbeiterbindung sein. Schaffen Sie mit einer betrieblichen Altersversorgung Anreize, damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne in Ihrem Unternehmen bleiben und sich zukünftige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für Sie entscheiden.

Wer finanziert die betriebliche Altersversorgung?

Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden durch den Arbeitgeber, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder beide gemeinsam erbracht. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV leistet der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Arbeitslohn oder Gehalt. Wenn die Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Einkommen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Zusatzrente eingezahlt werden, handelt es sich um eine arbeitnehmerfinanzierte bAV. Auch eine Mischform beider Finanzierungsformen ist möglich. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ist oft auch eine gute Alternative zur Gehaltserhöhung.

Angebot einer betrieblichen Altersversorgung im Unternehmen

Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Allerdings können Sie als Arbeitgeber den Durchführungsweg festlegen. Neben der Pensionskasse gibt es noch die Möglichkeit eines Pensionsfonds, einer Pensionszusage, der Unterstützungskasse und einer Direktversicherung. Lassen Sie sich über eine betriebliche Altersversorgung bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten.

FAQs zur Pensionskasse

Bei einer Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung genannt – wird ein Teil des Bruttolohns vom Arbeitnehmer in Beiträge für die Pensionsversicherung umgewandelt.

Ja. Wenn Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es wünschen, können sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung und/oder Hinterbliebenenschutz mit einschließen.

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