Kurz und kompakt

  • Der Pensionsfonds ist eine eigenständige Form der betrieblichen Altersversorgung (bAV) mit Zugang zu den Renditechancen der Kapitalmärkte. 

  • Arbeitgeber sparen durch den Einsatz von Pensionsfonds Steuern und Lohnnebenkosten sowie Beiträge zur Insolvenzsicherung. 

  • Die Beiträge können durch Entgeltumwandlung oder gemischt finanziert werden, was weitere Kostenvorteile mit sich bringt. 

Betriebliche Altersversorgung (bAV) mit Renditechancen

Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung und vom Unternehmen unabhängig. Er ist einer der Durchführungswege für die bAV und bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, von den Renditechancen der Kapitalmärkte zu profitieren. Als Arbeitgeber können Sie mit dem Pensionsfonds Steuern und Lohnnebenkosten sparen.

Ihre Vorteile mit einem Pensionsfonds

  • Lohnnebenkosten- und Steuerersparnis
  • Geringer Verwaltungsaufwand
  • Keine Ausweisung in der Unternehmensbilanz
  • Verbesserung Ihres Images und der Mitarbeiterbindung
  • Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge
  • Reduzierte Beiträge für den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung
  • Ein finanzstarker Partner an Ihrer Seite: die Genossenschaftliche FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken

Pensionsfonds: Renditechancen nutzen

Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat der Pensionsfonds weniger strenge Kapitalanlagevorschriften. So kann er stärker von den Chancen der Kapitalmärkte profitieren. Als rechtlich selbstständige Einrichtung unterliegt der Pensionsfonds dennoch der staatlichen Versicherungsaufsicht. Damit ist er für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine attraktive Form der betrieblichen Altersversorgung. Das eingezahlte Kapital bleibt bis zum Rentenbeginn des Versorgungsberechtigten garantiert.

Profitieren Sie von Flexibilität und Einsparmöglichkeiten

Mit einem Pensionsfonds genießen Sie Flexibilität bei der Finanzierung der Beiträge. Diese können von Ihnen als Arbeitgeber übernommen oder von Ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch Entgeltumwandlung gezahlt werden. Eine Mischform ist ebenfalls möglich. Durch die Entgeltumwandlung, bei der Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Teile ihres Bruttogehalts in Beiträge zum Pensionsfonds umwandeln, sparen Sie als Arbeitgeber Lohnnebenkosten. Ihre Beitragszahlungen können Sie als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Zudem profitieren Sie mit einem Pensionsfonds von reduzierten Beiträgen an den Pensions-Sicherungs-Verein zur Insolvenzsicherung.

Pensionsfonds zur Mitarbeiterbindung und Imagepflege

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung im Rahmen der betrieblichen Vorsorge. Allerdings legen Sie als Arbeitgeber den Durchführungsweg fest. Neben dem Pensionsfonds gibt es noch die Pensionskasse, Pensionszusage, Unterstützungskasse und Direktversicherung. Das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung zeugt von Wertschätzung und bindet Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stärker an das Unternehmen. Durch den Pensionsfonds zeigen Sie soziale Verantwortung und verbessern das Image Ihres Unternehmens. Informieren Sie sich über die Leistungen des Pensionsfonds als Betriebsrente bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

FAQs zum Pensionsfonds

Bei einer Gehaltsumwandlung – auch Entgeltumwandlung genannt – wird ein Teil des Bruttolohns des Arbeitnehmers in Beiträge für die betriebliche Altersversorgung umgewandelt. Dies kann zum Beispiel ein Pensionsfonds sein.

Die Beiträge für die betriebliche Altersversorgung werden durch Sie, Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder beide gemeinsam erbracht. Bei der arbeitgeberfinanzierten bAV leistet der Arbeitgeber die Beiträge zusätzlich zu Lohn und Gehalt. Bei der arbeitnehmerfinanzierten bAV werden die Beiträge durch Entgeltumwandlung vom Gehalt des Arbeitnehmers gezahlt. Auch eine Mischform dieser Finanzierungsformen ist möglich. Die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung kann zum Beispiel eine Alternative zur Gehaltserhöhung sein.

Die gesetzlichen Ansprüche Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Pensionsfonds sind auch bei einer Insolvenz durch den Pensions-Sicherungs-Verein gesichert.

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