Ab dem Beginn Ihres Berufslebens erhalten Sie regelmäßig Post mit Informationen zu Ihrer Rente. Was genau in der Renteninformation, der Rentenauskunft und dem Rentenbescheid steht, erfahren Sie hier.
Die jährliche Renteninformation zeigt vorläufige Rentenansprüche, Erwerbsminderungsrente und Prognosen bei stabilen Einzahlungen.
Ab dem 55. Lebensjahr folgt alle drei Jahre eine detaillierte Rentenauskunft mit Versicherungsverlauf und berücksichtigten Pausenzeiten.
Der Rentenbescheid nach Antragstellung informiert verbindlich über Rentenart, Rentenhöhe, Versicherungsstatus und Widerspruchsmöglichkeiten.
Ab dem Beginn Ihres Berufslebens erhalten Sie regelmäßig Post mit Informationen zu Ihrer Rente. Was genau in der Renteninformation, der Rentenauskunft und dem Rentenbescheid steht, erfahren Sie hier.
Die deutsche Rentenversicherung informiert Sie in regelmäßigen Abständen über Ihre Rente, beginnend mit dem 27. Lebensjahr. Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid sind dazu da, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Höhe ihrer späteren Rente auf dem Laufenden zu halten, damit sie dementsprechend für ihren Ruhestand vorsorgen können.
Gesetzlich Rentenversicherte erfahren jedes Jahr in Form ihrer Renteninformation, wie viel Rente sie im Alter bekommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie das 27. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren Beiträge zahlen. Die Renteninformation stellt allerdings lediglich einen Orientierungswert dar, weil sie nur die aktuell erreichten Rentenansprüche abbildet. Nutzen Sie die Renteninformation, um regelmäßig zu prüfen, ob Ihre eingereichten Unterlagen vollständig und korrekt sind.
Folgende Angaben finden Sie in Ihrer Renteninformation:
Wenn Sie in mindestens fünf Jahren Beitragszeiten erworben haben, geht Ihnen nach dem 55. Lebensjahr statt der Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft zu. Dieses Dokument enthält Ihren Versicherungsverlauf mit allen rentenrelevanten Daten, zeigt also alle gespeicherten Versicherungszeiten und Verdienste sowie die zu dem Zeitpunkt zu erwartende Rentenhöhe. Ebenfalls enthalten sind Ausbildungszeiten sowie Arbeitspausen, die durch eine Familiengründung, die Pflege von Angehörigen oder durch Arbeitslosigkeit entstanden sind. Informationen zur Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente sind ebenfalls im Rentenversicherungsverlauf zu finden.
Sollten rentenrelevante Zeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf fehlen, können Sie diese nachtragen lassen. Das funktioniert per E-Postfach der gesetzlichen Rentenversicherung, per Online-Formular oder auf dem Postweg.
Übrigens: Es ist auch möglich, schon vor dem Erreichen des 55. Lebensjahres eine Rentenauskunft zu erhalten. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen. Das geht auch ganz bequem online.
Wenn Sie zum Ende Ihres Arbeitslebens einen Rentenantrag stellen, erhalten Sie als Antragstellerin oder Antragsteller einen schriftlichen Rentenbescheid. In diesem finden Sie die endgültige Höhe Ihrer Rentenzahlungen. Prüfen Sie den Bescheid sorgfältig und kontrollieren Sie, ob alle Rentenzeiten richtig sind und vollständig berücksichtigt wurden.
Das steht alles im Rentenbescheid:
Ebenfalls enthalten ist der Versicherungsverlauf, in dem alle Versicherungszeiten aufgelistet sind. Hier haben Sie als Rentenempfängerin oder Rentenempfänger erneut die Möglichkeit, die Daten auf Vollständigkeit zu prüfen und bei Fehlern Widerspruch einzulegen.
Wurde Ihr Antrag auf eine Rente abgelehnt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid. Dieser informiert dann über die Gründe, warum die beantragte Rente nicht bewilligt wurde. Gegen den Rentenbescheid können Sie innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einlegen. Dies geht per Online-Portal der Rentenversicherung, sollte aber möglichst auf dem Postweg und per Einschreiben geschehen. Bleibt der Rentenversicherungsträger nach dem Widerspruch bei seiner Ablehnung, besteht die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Sowohl der Widerspruch als auch die Klage sind kostenfrei.
Wenn Sie sich bereits aus dem Berufsleben verabschiedet haben und Ihren Ruhestand genießen, können Sie trotzdem weiterhin Post von der Rentenversicherung erhalten. So bekommen Sie als Rentnerin oder Rentner zum Beispiel Rentenanpassungsmitteilungen, wenn sich die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändert. Dies passiert in regelmäßigen Abständen, wenn die Regierung die Höhe der Rentenbezüge an das Lohnniveau anpasst. Gegen eine Rentenanpassungsmitteilung dürfen Sie Widerspruch einlegen.