Welche Bedeutung haben Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid?

Kurz und kompakt

  • Die jährliche Renteninformation zeigt Ihre vorläufigen Rentenansprüche, die Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente und eine Prognose Ihrer endgültigen Rentenhöhe.

  • Ab dem 55. Lebensjahr folgt alle 3 Jahre die detailliertere Rentenauskunft, in der Ihr Versicherungsverlauf und weitere rentenrechtlich relevante Zeiten enthalten sind.

  • Den Rentenbescheid bekommen Sie, wenn Ihr Rentenantrag bewilligt wurde. Darin finden Sie verbindliche Informationen, unter anderem zur Rentenhöhe und Rentenart.

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So sind Sie bestens über Ihre Rente informiert

Ab dem 27. Lebensjahr informiert Sie die Deutsche Rentenversicherung regelmäßig über Ihre spätere gesetzliche Rente. So behalten Sie den Überblick und können rechtzeitig zusätzlich privat für Ihren Ruhestand vorsorgen. Welche unterschiedlichen Informationen Sie in der Renteninformation, der Rentenauskunft und dem Rentenbescheid finden, erfahren Sie hier.

Was ist die Renteninformation?

Gesetzlich Rentenversicherte erfahren einmal jährlich in Form ihrer Renteninformation, wie viel Rente sie später erwartet. Die Renteninformation zeigt nicht nur Ihre aktuellen Ansprüche, sondern auch Hochrechnungen Ihrer künftigen gesetzlichen Rente.

Diese Informationen sind enthalten

  • Der Zeitpunkt, an dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen
  • Ihren aktuellen Rentenanspruch im Falle einer vollen Erwerbsminderung
  • Ihre bereits erworbenen Rentenansprüche
  • Ihre zu erwartende Rente, wenn Ihr Einkommen und Ihre Einzahlungen auf dem aktuellen Niveau bleiben
  • Ihre zu erwartende Rente bei einer angenommenen jährlichen Anpassung von einem oder zwei Prozent
  • Hinweise darauf, dass Steuern die Auszahlung schmälern können

Was bedeutet die Renteninformation?

Die Renteninformation dient als Orientierung. Sie zeigt Ihnen neben dem aktuellen Stand Ihrer Rentenansprüche auch, wie sich Ihre Rente gerade mit Blick auf die Zukunft entwickelt.

Voraussetzungen für den Erhalt

Sie bekommen die Renteninformation, wenn Sie das 27. Lebensjahr vollendet und mindestens 5 Jahre Beitragszeiten erworben haben. Das bedeutet, dass nicht nur Ihre eingezahlten Beiträge zählen, sondern auch bestimmte, auf Ihre Rentenansprüche angerechnete Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege.

Wie erhalte ich das Dokument?

Die Deutsche Rentenversicherung sendet Ihnen die Renteninformation automatisch einmal im Jahr per Post zu.

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Was ist die Rentenauskunft?

Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Sie statt der Renteninformation die Rentenauskunft. Darin sind Ihre möglichen Rentenansprüche viel ausführlicher dargelegt. So können Sie Ihre Daten besser nachvollziehen und prüfen. Wenden Sie sich bei Unstimmigkeiten an die Rentenversicherung und lassen Sie Ihre Daten anpassen.

Diese Informationen sind enthalten

Im Unterschied zur Renteninformation enthält die Rentenauskunft zusätzlich den Versicherungsverlauf. Sie zeigt also detailliert alle gespeicherten Versicherungszeiten und Verdienste sowie die zu erwartende Rentenhöhe. Ebenfalls enthalten sind Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Anrechnungszeiten oder Ausbildungszeiten, soweit diese rentenrechtlich relevant und in Ihrem Rentenkonto erfasst sind. Außerdem enthält die Rentenauskunft zusätzlich Angaben zur Höhe einer möglichen Erwerbsminderungsrente.

Was bedeutet die Rentenauskunft?

Die Rentenauskunft gibt Ihnen einen detaillierten Überblick über Ihre bisher erreichten Rentenansprüche. Sollten rentenrelevante Zeiten in Ihrem Rentenversicherungsverlauf fehlen, lassen Sie diese nachtragen. Das funktioniert digital per Online-Service der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf dem Postweg.

Voraussetzungen für den Erhalt

Sie erhalten die Rentenauskunft ab dem 55. Lebensjahr, wenn die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren erfüllt ist.

Wie erhalte ich das Dokument?

Die Deutsche Rentenversicherung sendet Ihnen die Rentenauskunft automatisch alle 3 Jahre zu.

Kann ich eine Rentenauskunft früher beantragen?

Sie können eine Rentenauskunft jederzeit schon vor dem Erreichen des 55. Lebensjahres bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Nutzen Sie dafür die Online-Services der Rentenversicherung oder stellen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg.

Was ist der Rentenbescheid?

Im Unterschied zur Renteninformation und zur Rentenauskunft ist der Rentenbescheid rechtlich verbindlich. Sie erhalten ihn, nachdem Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Er informiert darüber, ob Ihr Rentenantrag bewilligt wurde und wie hoch Ihre Rente ausfällt.

Diese Informationen sind enthalten

  • Rentenart: Altersrente, Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente
  • Rentenbeginn
  • Rentendauer
  • Rentenhöhe
  • Angaben zur Rentenberechnung, zum Beispiel Versicherungszeiten, Verdienste, Entgeltpunkte, Rentenartfaktor, aktueller Rentenwert und Zugangsfaktor
  • Versicherungsstatus nach Rentenbeginn, also zum Beispiel, ob Sie eine Vollrente oder Teilrente beziehen und wie Sie sozialversicherungsrechtlich eingeordnet sind

Was bedeutet der Rentenbescheid?

Der Rentenbescheid legt fest, wie viel Rente und welche Rentenart Sie tatsächlich erhalten. Gerade beim Rentenbescheid lohnt sich ein genauer Blick, weil er im Unterschied zur Renteninformation und zur Rentenauskunft verbindlich ist. Bewahren Sie ihn unbedingt auf, da er als Nachweis für Ihre Rentenansprüche dient. Wenn Sie unsicher sind, helfen Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, den Bescheid zu prüfen.

Voraussetzungen für den Erhalt

Sie erhalten den Rentenbescheid, nachdem Sie einen Rentenantrag gestellt haben.

Wie stelle ich den Antrag?

Stellen Sie Ihren Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung, zum Beispiel online, persönlich in einer Beratungsstelle oder auf dem Postweg.

Wie erhalte ich das Dokument?

Die Deutsche Rentenversicherung sendet Ihnen den Rentenbescheid per Post zu. Wurde Ihr Antrag auf Rente abgelehnt, erhalten Sie ebenfalls einen Bescheid. Gegen den Rentenbescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Das geht auch online bei der Rentenversicherung. Bleibt der Rentenversicherungsträger bei seiner Entscheidung, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Widerspruch und Klage sind für Sie kostenfrei.

Rente kommt nicht automatisch

Wenn Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben, erhalten Sie die gesetzliche Rente nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag dafür stellen. Reichen Sie ihn am besten etwa 3 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn ein, damit die Auszahlung pünktlich beginnt.

Unterschiede zwischen Renteninformation, Rentenauskunft und Rentenbescheid

Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick.

 Zeitpunkt des ErhaltsInhaltVerbindlichkeit
Renteninformationjährlich ab dem 27. Lebensjahr bei mindestens 5 BeitragsjahrenÜberblick über bisher erworbene Ansprüche, Prognosen zur Altersrente und Erwerbsminderungsrenteunverbindlich, dient zur Orientierung
Rentenauskunftalle 3 Jahre ab dem 55. Lebensjahrdetaillierter Versicherungsverlauf mit allen Zeiten, Verdiensten und Berechnungsgrundlagenunverbindlich, detaillierterer Überblick
Rentenbescheidnach Stellung des Rentenantragsverbindliche Festlegung von Rentenart, Rentenhöhe, Rentenbeginn, Berechnungsgrundlagenrechtlich verbindlich

Ein weiteres Dokument: die Rentenanpassung

Wenn Sie sich bereits aus dem Berufsleben verabschiedet haben und Ihren Ruhestand genießen, erhalten Sie trotzdem weiterhin Post von der Rentenversicherung. So bekommen Sie als Rentnerin oder Rentner zum Beispiel Rentenanpassungsmitteilungen, wenn sich die Höhe Ihrer monatlichen Rente ändert. Der Gesetzgeber passt die gesetzliche Rente jährlich zum 1. Juli an das Lohnniveau an. Gegen eine Rentenanpassungsmitteilung dürfen Sie Widerspruch einlegen.

Wer neben der gesetzlichen Rente zusätzlich vorsorgen möchte, kann auf private Altersvorsorge setzen. Dabei unterstützt Sie das Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort gern.

FAQs zum Rentenbescheid

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Rentenkonto zu prüfen. Sie können eine Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Dies geht online oder auf dem Postweg. Vereinbaren Sie alternativ einen Termin bei einer der Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Gemeinsam mit einer Beraterin oder einem Berater prüfen Sie Ihr Rentenkonto.

Grundsätzlich haben alle, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder eingezahlt haben, einen Anspruch auf diese Informationen. Neben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind das auch Selbstständige und Personen, die freiwillig Beiträge zahlen. Prüfen lässt sich der Verlauf entweder online im Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung oder mit einer schriftlichen Anfrage.

Nein, es gibt keine Aufbewahrungspflicht. Es ist aber dennoch ratsam, zugesandte Renteninformationen und -auskünfte aufzubewahren. Denn diese Dokumente enthalten wichtige Informationen über Ihre Beitragszeiten und Rentenansprüche, welche später für die Berechnung der Rente entscheidend sind. Zudem können Ihnen die Dokumente helfen, falls es zu Unstimmigkeiten kommt.

Ja, Sie können die Rentenauskunft online anfordern. Außerdem lassen sich im Kundenportal Versicherungsdaten einsehen. Für die Registrierung und das Einrichten eines Benutzerkontos benötigen Sie Ihre Versicherungsnummer.

Der Zugangsfaktor ist ein Wert in der Rentenberechnung, in dem Zu- oder Abschläge berücksichtigt sind. Beginnt die Rente genau zur Regelaltersgrenze, beträgt er 1,0. Bei einem früheren Rentenbeginn ist er kleiner als 1,0. Das bedeutet, dass die Rente dauerhaft niedriger ausfällt. Bei einem späteren Beginn liegt er über 1,0, was die Rente lebenslang erhöht.

Ein Rentenbescheid enthält in der Regel Anlagen wie den Versicherungsverlauf, die Berechnungsgrundlagen sowie Erläuterungen zu den einzelnen Rentenbestandteilen.

Nein, sie ist eine unverbindliche Hochrechnung auf Basis der aktuellen Daten. Sie ersetzt nicht den verbindlichen Rentenbescheid.

Die Rentenversicherung berücksichtigt Beitragszeiten, Einkommen, Entgeltpunkte, den Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor. Für die Berechnung zählt insbesondere die Zeit, in der Sie eingezahlt haben, sowie die Höhe Ihres Einkommens. Zu den Beitragszeiten zählen nicht nur Ihre Erwerbstätigkeit, sondern z. B. auch Kindererziehungszeiten, längere Krankheiten oder Ihre Ausbildungszeit. Aus diesen Daten ergeben sich die Entgeltpunkte, die zusammen mit weiteren Faktoren in die Berechnung der späteren Rentenhöhe einfließen.

Im Versicherungsverlauf sind alle rentenrelevanten Zeiten dokumentiert, wodurch sichergestellt ist, dass die Rente korrekt und vollständig berechnet wird.

Die Renteninformation erhalten Sie in der Regel einmal pro Jahr, wenn Sie mindestens 27 Jahre alt sind und mindestens 5 Jahre Beitragszeiten erworben haben. Die Renteninformation zeigt eine Hochrechnung Ihrer möglichen späteren Rente.

Die in der Renteninformation genannten Beträge sind Bruttobeträge. Davon können später noch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Steuern auf die Rente fallen an, wenn Ihr gesamtes Einkommen den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Der tatsächliche Auszahlungsbetrag kann deshalb niedriger sein als der in der Renteninformation genannte Wert.

Fordern Sie Versicherungs- und Rentenunterlagen bei Ihrem Rentenversicherungsträger an. Das geht online, per Post oder im Rahmen einer Beratung.

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