Der Versorgungsausgleich ist ein rechtliches Verfahren, das bei einer Scheidung die während der Ehezeit erworbenen Rentenpunkte zwischen den Ehepartnerinnen und Ehepartnern ausgleicht. Ziel ist es, die während der Ehe erworbenen Altersversorgungsansprüche gerecht aufzuteilen, sodass beide Partnerinnen und Partner nach der Scheidung eine eigenständige Absicherung im Alter haben. Hierbei werden sämtliche Rentenanwartschaften, die in der Ehe erworben wurden, zwischen den Partnerinnen und Partnern geteilt.
Dies betrifft sowohl gesetzliche Rentenversicherungen als auch betriebliche und private Altersvorsorgen sowie Beamtenpensionen. Für Ehegattinnen und Ehegatten, die bereits im Ruhestand sind, hat dieses Verfahren Auswirkungen auf die laufenden Rentenzahlungen, denn diese werden dann neu berechnet. Für Partnerinnen und Partner, die noch nicht in Rente sind, wirkt sich der Versorgungsausgleich auf die Höhe der späteren Rentenzahlungen aus.