Was ist ein Ehevertrag?

Kurz und kompakt

  • Ein Ehevertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Eheleuten, in der Vermögen, Unterhalt und Altersvorsorge individuell geregelt werden. 

  • Besonders wichtig ist ein Ehevertrag bei Selbstständigen, ungleichen Vermögensverhältnissen, Schulden oder Patchworkfamilien. Er schützt im Trennungsfall vor finanziellen Nachteilen und sichert das Betriebs- oder Familienvermögen ab.

  • Der Vertrag muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Regelungen dürfen nicht einseitig benachteiligen, sonst droht Unwirksamkeit. Eine spätere Anpassung ist jederzeit möglich.

Gut vorbereitet in die Ehe

Die Ehe genießt in Deutschland zahlreiche Privilegien. Ob Steuer, Schenkung oder Erbschaft: Mit einem Trauschein sind Sie anders aufgestellt als in einer einfachen Partnerschaft.  Doch hält nicht jede Ehe für immer. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung, falls Sie sich doch mal scheiden lassen. Ein Ehevertrag schafft für beide Seiten klare Verhältnisse und vermeidet nachträgliche Konflikte. Zumindest, wenn er gut ausgestaltet ist.

Die Definition des Ehevertrags

Ein Ehevertrag ist eine private, rechtlich bindende Vereinbarung zwischen zwei Eheleuten. In ihm treffen Paare individuelle Regelungen für ihre Ehe – insbesondere zu Vermögensverhältnissen, Unterhalt und Altersvorsorge. Sie können den Ehevertrag vor der Heirat oder während der Ehe aufsetzen. Um wirksam zu sein, benötigt er eine notarielle Beurkundung. Er ist in den Paragraphen (§§) 1408 bis 1414 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) gesetzlich geregelt.

Wer heiratet, unterliegt automatisch bestimmten gesetzlichen Vorschriften. Ohne Ehevertrag gilt in Deutschland der Güterstand der sogenannten Zugewinngemeinschaft. Dabei bleibt das Vermögen beider Parteien zwar grundsätzlich getrennt, doch im Fall einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (der Zugewinn) aufgeteilt. Außerdem entstehen durch die Heirat gegenseitige Unterhaltspflichten, ein gesetzliches Erbrecht und Vorteile bei Steuern oder Sozialversicherungen. Ein Ehevertrag ermöglicht es, von diesen gesetzlichen Regelungen abzuweichen und sie an die eigene Lebenssituation anzupassen.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Lebenssituation eines Paares deutlich von der gesetzlichen Standardregelung abweicht. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer ein eigenes Unternehmen besitzt, sollte unbedingt regeln, was bei einer Scheidung mit dem Betrieb passiert. Ohne Ehevertrag kann ein Teil des Unternehmenswerts als Zugewinn gelten, so dass bei einer Scheidung ein Ausgleich erfolgen muss. Das kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Ein Ehevertrag schützt das Unternehmen in solchen Fällen.

Auch bei ungleichen Vermögensverhältnissen oder sehr unterschiedlichen Einkommen ist ein Ehevertrag hilfreich. Verdient eine Partei deutlich mehr oder bringt viel Vermögen in die Ehe ein, ist der gesetzliche Zugewinnausgleich als rechtliche Grundlage häufig ungerecht. Ein Ehevertrag ermöglicht dann individuelle Vereinbarungen. Das gilt auch für Paare mit konkreten Familienplänen: Wenn eine Person wegen der Kinder beruflich zurücksteckt, sollten faire Regelungen zur Altersvorsorge und zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden.

Ein weiterer Grund für einen Ehevertrag sind Schulden oder Haftungsrisiken. Wer selbstständig ist oder größere Kredite aufgenommen hat, kann durch vertragliche Vereinbarungen verhindern, dass die Partnerin oder der Partner mit in die Verantwortung gerät. Auch bei internationalen Ehen – etwa, wenn eine Partei im Ausland lebt – schafft ein Ehevertrag Klarheit. Denn hier können unterschiedliche nationale Rechtsordnungen greifen. Gleiches gilt bei einer zweiten Ehe oder in Patchworkfamilien: Ein Ehevertrag hilft, Vermögenswerte aus der ersten Ehe oder die Interessen von Kindern aus früheren Beziehungen zu schützen.

Wann braucht man keinen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ist nicht in jeder Situation notwendig. Paare mit ähnlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen können sich in der Regel auf die gesetzlichen Regelungen verlassen. Das gilt vor allem, wenn beide angestellt sind, keine eigenen Unternehmen führen und keine komplexen Vermögensstrukturen oder Schulden bestehen. Auch wer keine Kinder plant und nicht in einem anderen Land lebt, ist mit der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft oft gut abgesichert. In diesen Fällen schützt das Gesetz im Trennungsfall die wirtschaftlich schwächere Person und sorgt für eine faire Aufteilung.

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Was wird geregelt?

Ein Ehevertrag kann die rechtlichen Grundlagen einer Ehe individuell anpassen. Besonders der Güterstand steht im Zentrum vieler Vereinbarungen. Dabei wird festgelegt, ob das Vermögen während der Ehe getrennt (Gütertrennung), gemeinsam (Gütergemeinschaft) oder mit Ausgleich bei Scheidung (Zugewinngemeinschaft) verwaltet wird. Daneben lassen sich auch Unterhaltsfragen klären. Eine zentrale Frage ist, ob und in welchem Umfang eine Person im Trennungsfall Unterhalt zahlt. Auch der Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenansprüche, lässt sich in einem Ehevertrag individuell regeln.

Wie schließe ich einen Ehevertrag?

Ein Ehevertrag muss zwingend notariell beurkundet werden, damit er rechtlich wirksam ist. Das Notariat prüft dabei jedoch nicht, ob der Vertrag ausgewogen ist – es geht hierbei lediglich um die rechtliche Wirksamkeit. Wer auf Nummer sicher gehen will, lässt den Vertrag daher vorher anwaltlich prüfen oder ganz individuell aufsetzen. Wenn Sie den Ehevertrag individuell aufsetzen, verursacht das in der Regel höhere Anwalts- und Beratungskosten.

Welche Kosten entstehen?

Die Notarkosten für einen Ehevertrag richten sich nach dem Vermögen der Eheleute und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Bei einem gemeinsamen Vermögen von beispielsweise 100.000 Euro liegen die Kosten für die Beurkundung bei rund 500 Euro. Hierbei handelt es sich um einen groben Richtwert. Wenn Sie eine Rechtsberatung hinzuziehen, entstehen zusätzliche Anwaltskosten, die sich nach dem individuellen Aufwand und meist nach dem Gegenstandswert richten. In einfachen Fällen kann ein Ehevertrag insgesamt zwischen 500 und 1.500 Euro kosten – bei komplexen Vermögensverhältnissen deutlich mehr. Ein gut gestalteter Vertrag kann im Falle einer Scheidung aber höhere Kosten durch rechtliche Vertretung oder gerichtliche Prozesskosten vermeiden.

Vor- und Nachteile im Überblick

Vorteile eines EhevertragsNachteile eines Ehevertrags
Klare Regelungen für den Fall einer TrennungKann Misstrauen innerhalb der Beziehung auslösen
Schutz von Betriebsvermögen bei Selbstständigkeit oder FirmeneigentumHohe Kosten durch Notar- und ggf. Anwaltsgebühren
Faire Verteilung von Vermögen und Unterhalt bei ungleichen VerhältnissenMögliche Unwirksamkeit bei einseitiger Benachteiligung
Vermeidung langwieriger gerichtlicher AuseinandersetzungenRegelmäßige Anpassung bei veränderten Lebensumständen erforderlich
Rechtssicherheit bei internationalen Ehen oder PatchworkfamilienErfordert rechtliche Beratung und notarielle Beurkundung
Individuelle Gestaltung statt starrer gesetzlicher RegelungenEmotionale Belastung bei Verhandlungen über sensible Themen

So können Sie einen Ehevertrag nachträglich ändern

Ein Ehevertrag lässt sich jederzeit anpassen, wenn beide Parteien das gemeinsam beschließen. Jede Änderung muss erneut notariell beurkundet werden. Viele Paare passen den Vertrag später an, beispielsweise wenn sie Kinder bekommen, sich beruflich verändern oder Vermögen aufbauen. Wer den Vertrag regelmäßig prüft, kann Konflikte im Trennungsfall vermeiden. Auch nach einer Trennung bleibt eine Änderung möglich. Solange das Gericht die Ehe noch nicht geschieden hat, können die Parteien eine neue Vereinbarung treffen. In vielen Fällen entsteht daraus eine sogenannte Trennungsfolgenvereinbarung. Auch diese muss notariell beurkundet werden.

Wann gilt ein Ehevertrag nicht?

Ein Gericht kann einzelne Regelungen oder den ganzen Ehevertrag für unwirksam erklären, wenn eine Seite zu stark benachteiligt ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Partei alle Ansprüche auf Unterhalt, Rente oder Vermögen verliert, ohne dass es dafür gute Gründe gibt. Das Gericht prüft in der Regel, ob der Vertrag zum Zeitpunkt des Abschlusses fair war. Auch formale Fehler machen den Vertrag unwirksam. Wenn der Vertrag nicht beurkundet wurde, ist er rechtlich nicht gültig. Wer den Ehevertrag mit anwaltlicher Hilfe entwirft und beurkunden lässt, sichert sich rechtlich für den Fall der Fälle ab.

FAQs zum Ehevertrag

Ein wirksam geschlossener Ehevertrag gilt grundsätzlich auch vor Gericht. Das Familiengericht überprüft den Vertrag aber im Streitfall. Wenn der Vertrag eine Partei einseitig benachteiligt oder wichtige gesetzliche Vorgaben verletzt, kann das Gericht ihn ganz oder teilweise für unwirksam erklären. Ein fairer und ausgewogener Vertrag besteht diese Prüfung in der Regel problemlos.

Ohne notarielle Beurkundung ist ein Ehevertrag in Deutschland nicht rechtswirksam. Das Gesetz schreibt die notarielle Form zwingend vor. Wer den Vertrag nur schriftlich aufsetzt oder privat unterschreibt, schafft keine rechtliche Bindung. Erst die Beurkundung macht den Vertrag gültig.

Wer keinen Ehevertrag abschließen möchte, lebt automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Auch ohne Vertrag lassen sich viele Regelungen über Einzelvereinbarungen treffen, etwa in einem Erbvertrag oder durch Vollmachten. Eine weitere Möglichkeit bietet die sogenannte Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, die viele Paare im Fall einer Trennung abschließen.

Die Notargebühren hängen vom Vermögen der Eheleute ab. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einem Vermögen von 100.000 Euro liegen die Gebühren inklusive Beratung und Beurkundung bei ca. 500 Euro. Höheres Vermögen oder komplexe Regelungen erhöhen die Kosten entsprechend. Ziehen Sie eine Rechtsberatung hinzu, entstehen zusätzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

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