Ein Ehevertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Lebenssituation eines Paares deutlich von der gesetzlichen Standardregelung abweicht. Das betrifft zum Beispiel Selbstständige oder Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer ein eigenes Unternehmen besitzt, sollte unbedingt regeln, was bei einer Scheidung mit dem Betrieb passiert. Ohne Ehevertrag kann ein Teil des Unternehmenswerts als Zugewinn gelten, so dass bei einer Scheidung ein Ausgleich erfolgen muss. Das kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Ein Ehevertrag schützt das Unternehmen in solchen Fällen.
Auch bei ungleichen Vermögensverhältnissen oder sehr unterschiedlichen Einkommen ist ein Ehevertrag hilfreich. Verdient eine Partei deutlich mehr oder bringt viel Vermögen in die Ehe ein, ist der gesetzliche Zugewinnausgleich als rechtliche Grundlage häufig ungerecht. Ein Ehevertrag ermöglicht dann individuelle Vereinbarungen. Das gilt auch für Paare mit konkreten Familienplänen: Wenn eine Person wegen der Kinder beruflich zurücksteckt, sollten faire Regelungen zur Altersvorsorge und zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden.
Ein weiterer Grund für einen Ehevertrag sind Schulden oder Haftungsrisiken. Wer selbstständig ist oder größere Kredite aufgenommen hat, kann durch vertragliche Vereinbarungen verhindern, dass die Partnerin oder der Partner mit in die Verantwortung gerät. Auch bei internationalen Ehen – etwa, wenn eine Partei im Ausland lebt – schafft ein Ehevertrag Klarheit. Denn hier können unterschiedliche nationale Rechtsordnungen greifen. Gleiches gilt bei einer zweiten Ehe oder in Patchworkfamilien: Ein Ehevertrag hilft, Vermögenswerte aus der ersten Ehe oder die Interessen von Kindern aus früheren Beziehungen zu schützen.