Güterstand leicht verständlich – Welche Variante passt zu Ihnen?

Kurz und kompakt

  • Der Güterstand regelt, wie Paare während der Ehe oder Lebenspartnerschaft mit Vermögen und Schulden umgehen und wie sie ihre Finanzen im Fall einer Scheidung oder beim Tod verteilen.

  • In Deutschland gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, wenn Sie keinen anderen Güterstand vereinbart haben. Sie können nur durch einen notariellen Ehevertrag von der Zugewinngemeinschaft abweichen.

  • Neben der Zugewinngemeinschaft gibt es die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Jede Variante besitzt eigene Vor- und Nachteile.

Der wirtschaftliche Aspekt der Ehe

In einer Ehe geht es natürlich um mehr als Geld. Familienwerte, zusammen Zeit verbringen und das gemeinsame Leben zu planen, stehen im Vordergrund. Ein optimistischer Blick in die Zukunft ist das Fundament dieses wichtigen Schritts im Leben. Wenn eine Ehe jedoch scheitert, weicht der Optimismus der Alltagsrealität und Geld wird zwangsläufig zum Thema. Der Güterstand dient als Grundlage für mögliche Ansprüche, die dann entstehen. Dabei gibt es mehr als bloß die klassische Zugewinngemeinschaft, die den gesetzlichen Güterstand definiert.

Definition: Was ist der Güterstand?

Der Güterstand beschreibt die gesetzlichen oder vertraglichen Regeln, nach denen Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen und -partner ihr Vermögen während der Ehe und danach aufteilen. Er legt fest, wem welche Vermögenswerte und Schulden gehören und wie sich Veränderungen im Vermögen – die Differenz zwischen dem Anfangsvermögen und Endvermögen – auswirken. Der Güterstand entscheidet somit, ob jemand einen Ausgleich erhält, wenn sich die andere Person trennt oder sie verstirbt. Rechtsgrundlage in Deutschland sind die Paragrafen 1363 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

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Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft

In Deutschland gibt es drei Güterstände, die bestimmen, wie Sie Vermögen und Schulden in einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft aufteilen. Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Regelfall. Sie behalten dabei Ihr eigenes Vermögen, teilen jedoch den Vermögenszuwachs, den Sie während der Ehe gemeinsam erzielen. Bei der Gütertrennung vereinbaren Sie vertraglich, dass jede Person ihr Vermögen und ihren Zugewinn vollständig behält. Die Gütergemeinschaft legen Sie ebenfalls vertraglich fest. Hier definieren Sie Ihr gesamtes Vermögen als gemeinsames Eigentum, das sogenannte Gesamtgut. Ausgenommen sind spezielle Werte, die Sie als sogenanntes Vorbehaltsgut oder Sondergut kennzeichnen. Das steht dann lediglich dem begünstigten Eheteil zu, wenn Sie sich scheiden lassen.

Vor- und Nachteile

GüterstandVorteileNachteile
ZugewinngemeinschaftSchafft einen fairen Ausgleich, wenn eine Person während der Ehe mehr Vermögen aufbaut als die andere. Sie behalten Ihr eigenes Vermögen und profitieren trotzdem vom Zugewinn der Partnerin oder des Partners.Kann zu hohen Ausgleichszahlungen führen, wenn ein Teil deutlich mehr erwirtschaftet. Erfordert im Trennungsfall oft aufwendige Vermögensaufstellungen.
GütertrennungHält Vermögen und Schulden komplett getrennt, was klare finanzielle Verhältnisse schafft. Besonders geeignet, wenn beide etwa gleich viel verdienen und ein ähnliches Vermögen besitzen.Bietet keinen Schutz für den Eheteil, der weniger verdient oder ein geringeres Vermögen aufbaut. Führt bei der Trennung regelmäßig zu deutlichen finanziellen Unterschieden.
GütergemeinschaftVereint das gesamte Vermögen als gemeinsames Eigentum, was die Verwaltung vereinfacht. Fördert gemeinsames Wirtschaften, etwa bei Familienbetrieben.Beide haften für alle Schulden, unabhängig davon, wer sie verursacht. Wenn Sie sich scheiden lassen und Ihr Vermögen trennen, führt dies häufig zu aufwendigen Scheidungsverfahren.

Bei Schulden aufmerksam bleiben

Unterschreibt nur eine Person für einen Kredit, bleibt sie im Scheidungsfall allein auf den Verpflichtungen sitzen. Sie haften hier lediglich dann gesamtschuldnerisch, wenn beide Eheleute den Vertrag unterschreiben.

Auswirkungen bei Scheidung

In der Zugewinngemeinschaft ermitteln beide Personen, wie stark ihr Vermögen während der Ehe gewachsen ist. Wer den höheren Zugewinn hat, muss die Hälfte des Unterschieds an die andere Person auszahlen. Bei der Gütertrennung behält jede Partei, was sie in die Ehe eingebracht und währenddessen erwirtschaftet hat. Schulden tragen Sie nur dann gemeinsam, wenn beide dafür unterschrieben haben. In der Gütergemeinschaft teilen Sie das gesamte gemeinsame Vermögen, unabhängig davon, wer es erwirtschaftet hat. Auch Schulden fallen in der Regel in das gemeinschaftliche Eigentum.

Für wen ist welcher Güterstand sinnvoll?

Die Zugewinngemeinschaft passt gut zu Ihnen, wenn eine Person mehr Zeit in Haushalt oder Kindererziehung investiert, während die andere das Einkommen erzielt. So profitieren beide vom Vermögensaufbau. Gütertrennung ist sinnvoll, wenn beide Eheleute ähnliche finanzielle Verhältnisse haben oder wenn Sie Unternehmen und private Vermögenswerte klar voneinander trennen möchten. Die Gütergemeinschaft bietet sich an, wenn beide Eheleute bewusst alles gemeinsam verwalten wollen. So beispielsweise bei einem gemeinsam geführten Familienbetrieb. Sie erfordert jedoch ein hohes Maß an Vertrauen und klare Absprachen, damit Sie sich im Trennungsfall nicht streiten.

So weichen Sie vom gesetzlichen Güterstand ab

Wenn Sie vom gesetzlichen Güterstand abweichen möchten, benötigen Sie einen notariellen Ehevertrag. Darin legen Sie fest, welcher Güterstand bei einer Trennung greift und welche Vermögenswerte ausgenommen sind. Der Vertrag ermöglicht es auch, Sonderregelungen zu Schulden oder Erträgen aus bestimmten Vermögenswerten zu vereinbaren. Wichtig ist, dass beide Eheleute die finanziellen Folgen verstehen und Sie die Vereinbarung fair gestalten. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Das passiert im Todesfall

Der Güterstand wirkt sich auch auf Erbquote und Zugewinnausgleich aus. In der Zugewinngemeinschaft erhöht sich die gesetzliche Erbquote der überlebenden Person um ein Viertel, wenn kein Ehevertrag anderes bestimmt. Trennen Sie Ihre Güter, bleibt die Erbquote unverändert, und es gibt keinen zusätzlichen Ausgleich. In der Gütergemeinschaft geht das gesamte gemeinschaftliche Vermögen an die überlebende Person, es sei denn, der Vertrag enthält abweichende Regelungen. Diese Unterschiede können den finanziellen Spielraum im Erbfall erheblich verändern.

Internationale Bezüge

In binationalen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften definiert das internationale Privatrecht, welcher Güterstand gilt. Entscheidend ist oft, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und wo Sie leben. Das kann dazu führen, dass automatisch ausländisches Recht angewendet wird, auch wenn Sie Ihre Ehe in Deutschland geschlossen haben. Wer in mehreren Ländern lebt oder Vermögen im Ausland besitzt, sollte frühzeitig prüfen, welches Recht gilt und ob Sie Ihren Güterstand vertraglich regeln müssen. Eine Beratung durch Fachleute im internationalen Familienrecht verhindert spätere rechtliche Überraschungen.

FAQs zum Güterstand

In Deutschland gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft, wenn Paare heiraten oder eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen und nichts anderes vertraglich festlegen. Jede Person behält ihr eigenes Vermögen, doch im Fall einer Scheidung oder beim Tod einer Person findet ein Zugewinnausgleich statt.

Ja, Paare können den Güterstand jederzeit ändern, wenn sie gemeinsam einen notariellen Ehevertrag schließen. Sie legen darin fest, ob sie zur Gütertrennung oder Gütergemeinschaft wechseln oder den Zugewinnausgleich anpassen wollen.

Jede Person haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden, auch in der Zugewinngemeinschaft. Gemeinsame Schulden entstehen nur, wenn beide den Vertrag unterschreiben oder ausdrücklich dafür einstehen.

Der Güterstand beeinflusst vor allem Erbschaft- und Schenkungsteuer, weil der Zugewinnausgleich steuerfrei ist. Bei der Einkommensteuer spielt er in der Regel keine Rolle, da Ehepaare unabhängig vom Güterstand gemeinsam oder einzeln veranlagt sein können.

Die Zugewinngemeinschaft passt für die meisten Paare, weil sie Vermögen trennt, aber im Trennungsfall fair ausgleicht. Gütertrennung eignet sich, wenn beide Parteien finanziell unabhängig bleiben wollen. Die Gütergemeinschaft ist hingegen sinnvoll, wenn beide ihr Vermögen bewusst zusammenlegen möchten.

Eine Gütertrennung kann sinnvoll sein, wenn eine Person ein deutlich höheres Vermögen mitbringt oder hohe wirtschaftliche Risiken eingeht. Sie schützt das Vermögen des anderen Eheteils vor finanziellen Verlusten, wenn sie sich scheiden lassen.

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