Düsseldorfer Tabelle

Kurz und kompakt

  • Die Düsseldorfer Tabelle gibt eine Orientierung zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie hat jedoch keine gesetzliche Verbindlichkeit.

  • Die Tabelle ist gestaffelt nach Altersgruppen und Nettoeinkommen, was die Höhe des Unterhalts direkt beeinflusst.

  • Die Unterhaltshöhe ergibt sich durch Multiplikation des Mindestunterhalts mit einem prozentualen Satz der jeweiligen Einkommensgruppe.

Informationen zu Unterhalt und Selbstbehalt

Nach einer Trennung stellt sich häufig die Frage nach dem Kindesunterhalt. Wie viel das unterhaltspflichtige Elternteil zahlen muss, hängt von diversen Faktoren ab. Mithilfe der Düsseldorfer Tabelle lässt sich der voraussichtliche monatliche Unterhaltsbedarf eines minderjährigen oder volljährigen Kindes ermitteln.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Das Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht seit 1962 regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Familiengerichtstag eine tabellarische Übersicht aktueller Zahlen zum Unterhaltsbedarf eines Kindes. Die Angaben richten sich nach dem Mindestunterhalt laut § 1612 a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Zwar hat die Tabelle keine Gesetzeskraft, sie dient aber vielen Gerichten als Richtlinie bei der Unterhaltsberechnung.

Die Düsseldorfer Tabelle bildet vier Altersgruppen und seit 2022 15 Einkommensstufen ab. Letztere definieren sich anhand des Nettoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils. Bei der ersten Einkommensstufe und damit der ersten Zeile der Unterhaltstabelle handelt es sich um den Mindestunterhalt. Dieser stellt den Ausgangspunkt der Berechnung dar. Der für jede Einkommensstufe vorgeschriebene Prozentsatz drückt die Steigerung des Richtsatzes gegenüber dem Mindestunterhalt aus. Wenn Sie den Mindestunterhalt für die jeweilige Altersstufe mit dem in der Tabelle angegebenen Prozentsatz der Einkommensgruppe multiplizieren und das Ergebnis durch einhundert dividieren, erhalten Sie die Höhe der Unterhaltszahlung für Ihr Kind.

Tipp: Unstimmigkeiten bezüglich des Unterhalts für ein Kind können schnell zum Rechtsstreit führen. Deshalb ist es sinnvoll, sich mit einer Rechtsschutzversicherung gegen mögliche Kosten abzusichern. Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beraten.

Die Düsseldorfer Tabelle wird regelmäßig aktualisiert, letztmalig zum 1. Januar 2025. Der Mindestunterhalt wurde für alle Altersgruppen erhöht. Anders als in den Vorjahren wurden in diesem Jahr die Bedarfskontrollbeträge nicht angepasst. Im Jahr 2022 wurde die Tabelle um fünf weitere Einkommensgruppen bis zu einem Nettoeinkommen von 11.000 Euro erweitert. Davor waren nur Einkommen bis zu einer Höhe von 5.501 Euro berücksichtigt.

 Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen in Euro

Altersstufen in Jahren

(§1612 a Abs. 1 BGB)

ProzentsatzBedarfskontrollbetrag
0 bis 56 bis 1112 bis 17ab 18
1.bis 2.1004825546496931001.200/1.450
2.2.101 - 2.5005075826827281051.750
3.2.501 - 2.9005316107147631101.850
4.2.901 - 3.3005556387477971151.950
5.3.301 - 3.700579665
7798321202.050
6.3.701 - 4.1006177108318881282.150
7.4.101 - 4.500
6567548839431362.250
8.4.501 - 4.900695798
9359981442.350
9.4.901 - 5.300
7338439871.0541522.450
10.5.301 - 5.700
7728871.0391.1091602.550
11.5.701 - 6.4008109311.0911.1651682.850
12.6.401 - 7.2008499761.1431.2201763.250
13.7.201 - 8.2008871.0201.1951.2761843.750
14.8.201 - 9.7009261.0641.2471.3311924.350
15.9.701 - 11.2009641.1081.2981.3862005.050
Ab 11.201 Euro nach den Umständen des Falles. Spitzenverdiener müssen ihr Einkommen zur Berechnung des Unterhalts vorlegen. 
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, Stand 01.01.2025

Unterschied zwischen Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag

Der Selbstbehalt sorgt bei der Berechnung des Kindesunterhalts dafür, dass dem unterhaltspflichtigen Elternteil genügend Geld zum Leben bleibt und es nicht unter das Existenzminimum rutscht. Erwerbstätigen Unterhaltszahlenden steht laut Düsseldorfer Tabelle ein monatlicher Minimalbetrag in Höhe von 1.450 Euro zu. Der Eigenbedarf für nicht Erwerbstätige beläuft sich auf 1.200 Euro pro Monat.

Der Bedarfskontrollbetrag hingegen gewährleistet eine ausgewogene Verteilung des Einkommens zwischen dem unterhaltspflichtigen und dem unterhaltsberechtigten Elternteil. Der Elternteil mit Kind darf also nach Erhalt des Unterhalts finanziell nicht besser dastehen als der zahlende Elternteil. Wenn nach Abzug des Unterhalts das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils geringer ist als der Bedarfskontrollbetrag, rutscht es in der Unterhaltstabelle in eine niedrigere Einkommensstufe.

Regelungen für das Kindergeld

Wer eine Familie gründet, hat Anspruch auf Kindergeld. Wenn Ihr Kind nach der Trennung vorwiegend bei Ihnen im Haushalt lebt, erhalten Sie als unterhaltsberechtigte Person in der Regel den gesamten Betrag. Da das Kindergeld grundsätzlich beiden Elternteilen zusteht, kann der unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Betrags von den Unterhaltszahlungen abziehen. Das trifft aber nur bei minderjährigen Kindern zu. Bei Volljährigen ist das Kindergeld in voller Höhe auf den Unterhaltsbedarf in der Düsseldorfer Tabelle anzurechnen.

Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder

Mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile prinzipiell dazu verpflichtet, Unterhalt zu zahlen. Ihrem Kind steht in der Regel je nach Altersstufe ein fester Bedarfssatz zu, dessen Höhe in der Düsseldorfer Tabelle festgehalten ist. Die Unterhaltspflicht besteht aber nur dann über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn Ihr Kind studiert oder sich in einer Ausbildung befindet. Elternteile müssen grundsätzlich bis zum berufsqualifizierenden Abschluss des Kindes zahlen. Die Unterhaltsregelungen unterliegen jedoch mehreren Einschränkungen. Wenn Sie sich über die genauen Gegebenheiten informieren möchten, sollten Sie sich persönlich beraten lassen.

FAQs zur Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Übersicht über die monatlichen Beträge für den Kindesunterhalt, gestaffelt nach dem Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder. Durch Einordnung des eigenen Einkommens und des Alters der Kinder in der Tabelle lassen sich die aktuellen monatlichen Unterhaltsbeiträge ablesen.

Das Kindergeld für ein minderjähriges Kind steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, wird jedoch in voller Höhe an den Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ausgezahlt. Aus diesem Grund darf der unterhaltspflichtige Elternteil die Hälfte des Kindergeldes vom Unterhalt abziehen. Die Werte in der Düsseldorfer Tabelle entsprechen also nicht dem Zahlbetrag. Dieser ergibt sich erst nach Abzug der Hälfte des monatlichen Kindergelds.

Für das Jahr 2023 gelten aktuell folgende Mindestunterhaltssätze: 480 Euro für Kinder bis sechs Jahre, 551 Euro für Kinder bis zwölf Jahre und 645 Euro für Kinder bis 18 Jahre.

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