Die Erwerbsminderungsrente wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr arbeiten kann. Ihre Höhe richtet sich nach dem bisherigen Einkommen und der Stundenzahl, die die betroffene Person noch täglich arbeiten kann.
Wer weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Bei einer zumutbaren Arbeitszeit von bis zu sechs Stunden erhalten betroffene Personen nur die halbe Erwerbsminderungsrente, soweit ein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz vorhanden ist. Wer berufsunfähig wird, muss jeden Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt annehmen, den er oder sie gemäß der Prüfung der Deutschen Rentenversicherung noch mindestens drei Stunden täglich verrichten kann, und zwar unabhängig vom erlernten Beruf.
Die Erwerbsminderungsrente wird, bis auf wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheit, erst nach einer bestimmten Anzahl von Pflichtbeitragsjahren gezahlt, das heißt, du musst in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben.