Es bleibt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern freigestellt, ob sie während der Elternzeit an manchen Tagen ihre Erwerbstätigkeit ausüben. Hat das Unternehmen, bei dem Sie seit mindestens sechs Monaten beschäftigt sein müssen, mehr als 15 Angestellte, dürfen Sie in Teilzeit arbeiten. Dabei gelten für mindestens zwei Monate eine Mindestarbeitszeit von 15 und eine Höchstarbeitszeit von 30 Wochenstunden. Überlegen Sie sich deshalb, wie viele Wochenstunden Sie während der Elternzeit arbeiten möchten, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Sollte es dem Arbeitgeber nicht möglich sein, Ihnen eine Teilzeitbeschäftigung anzubieten, muss er innerhalb einer bestimmten Frist Auskunft über den Grund geben. Äußern Sie Ihren Wunsch nach Teilzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Ihres Kindes, beträgt diese Frist vier Wochen. Möchten Sie zwischen dem dritten Geburtstag und der Vollendung des achten Lebensjahres Ihres Nachwuchses in Teilzeit arbeiten? Dann kann Ihr Arbeitgeber innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags diesen noch ablehnen.