Der Progressionsvorbehalt erhöht in diesem Beispiel nicht das zu versteuernde Einkommen, sondern den darauf angewendeten Steuersatz. Ohne die Lohnersatzleistung beträgt die tarifliche Einkommensteuer auf 40.000 Euro 7.209 Euro. Für den höheren Steuersatz berücksichtigt das Finanzamt zusätzlich die 6.000 Euro und legt rechnerisch 46.000 Euro zugrunde. Den daraus abgeleiteten Steuersatz von rund 19,94 Prozent wendet es anschließend nur auf die steuerpflichtigen 40.000 Euro an. So steigt die Einkommensteuer auf rund 7.974 Euro – der Progressionsvorbehalt verursacht folglich einen Mehrbetrag von rund 765 Euro. Die Lohnersatzleistung selbst bleibt vollständig steuerfrei.
Ob diese 765 Euro tatsächlich in gleicher Höhe als Nachzahlung anfallen, hängt von der bereits gezahlten Lohnsteuer und den weiteren Angaben im Steuerfall ab. Abziehbare Ausgaben, Freibeträge und die gewählte Veranlagungsart beeinflussen das endgültige Ergebnis. Die Modellrechnung lässt sich deshalb nicht unverändert auf andere Haushalte übertragen.