Krankentagegeldversicherung: Abgesichert im Krankheitsfall

Kurz und kompakt

  • Durch eine Krankentagegeldversicherung erhalten Sie weiter ein Einkommen, wenn Sie durch eine Krankheit oder einen Unfall arbeitsunfähig werden.

  • Diese Versicherung ist besonders für Selbstständige wichtig, da sie im Krankheitsfall weder Lohnfortzahlungen noch Krankengeld bekommen.

  • Die Karenzzeit, nach der Sie das Tagegeld bekommen, sowie die Höhe der Zahlungen lassen sich individuell vereinbaren.

Mit der Krankentagegeldversicherung Einkommensverluste ausgleichen

Wenn ein Unfall oder eine längere Krankheit die Teilnahme am Arbeitsleben für eine längere Zeit unmöglich macht, kann dies auch finanzielle Konsequenzen haben. Mit einer Krankentagegeldversicherung konzentrieren Sie sich ganz auf Ihre Genesung – ohne finanzielle Sorgen.

Sinnvoll für Selbstständige und Angestellte

Besonders für Selbstständige und freiberuflich Tätige ist eine längere Ausfallzeit ein großes Risiko. Denn für sie bedeuten Krankheitstage sofort Einkommensausfälle. Angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hingegen erhalten in den ersten 6 Wochen eine Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers und können also in dieser Zeit mit ihrem normalen Gehalt rechnen. Nach Ablauf der 6 Wochen übernimmt bei gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Krankenversicherung und zahlt Krankengeld. Dieses beträgt allerdings in den meisten Fällen nur 70 Prozent des Bruttoeinkommens und nie mehr als 90 Prozent des Nettogehalts. Die gesetzliche Höchstgrenze für den Tagessatz liegt 2025 bei 128,63 Euro. Von diesem Betrag müssen Sie allerdings auch die Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Privat versicherte Angestellte erhalten kein Krankengeld.

Eine Krankentagegeldversicherung ist also auch für angestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sinnvoll, unabhängig davon, ob sie gesetzlich oder privat versichert sind. Denn wenn die Ausfallzeit mehr als 6 Wochen beträgt, droht eine Versorgungslücke – entweder, weil die Höhe des Krankengelds nicht ausreicht, um die monatlichen Kosten zu decken, oder weil nach dem Ende der Lohnfortzahlung keine Absicherung mehr besteht. Die Krankentagegeldversicherung schließt diese Lücke. 

Versorgungslücke schließen

Gesetzlich versicherte Angestellte erhalten ab der 7. Ausfallwoche nur noch 80 Prozent Gehalt, privat versicherte Angestellte nichts, und Selbständige bekommen bereits ab dem 1. Tag kein Geld mehr

So funktioniert die Krankentagegeldversicherung

Eine Krankentagegeldversicherung schützt vor Einkommenseinbußen im Krankheitsfall. Dadurch erhalten Sie einen vertraglich vereinbarten Tagessatz bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Die Höhe des Tagessatzes können Sie individuell festlegen. In der Regel richtet er sich bei Angestellten nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen und bei Selbstständigen nach dem Gewinn der letzten 12 Monate.

Den Beginn der Zahlungen können Sie ebenfalls individuell festlegen. Bei Selbstständigen, die im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlungen erhalten, sind eine sehr kurze Karenzzeit und somit ein Beginn der Zahlungen zum Teil schon ab dem 2. Krankheitstag möglich, wenn eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Bei Angestellten wird in den meisten Fällen eine Zahlung ab dem 43. Tag vereinbart, also wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. In der Regel zahlen Versicherungen alle 14 Tage den vereinbarten Betrag – so lang, wie eine Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit vorliegt.

Eine Krankentagegeldversicherung ersetzt allerdings nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder den Folgen eines Unfalls aus der Arbeitsunfähigkeit in die Berufsunfähigkeit rutschen, enden die Zahlungen aus der Krankentagegeldversicherung.

Überblick: Wann zahlt die Krankentagegeldversicherung?

Die Krankentagegeldversicherung zahltDie Krankentagegeldversicherung zahlt nicht
bei Selbstständigen ab dem individuell vereinbarten Leistungsbeginn und in vereinbarter Höhe.bei Berufsunfähigkeit.
bei privat versicherten Angestellten frühstens ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber) und dann nach Ablauf der Karenzzeit in vereinbarter Höhe.bei Betriebsunterbrechungen.
bei gesetzlich versicherten Angestellten frühstens ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit (nach Ende der Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber) und dann nach Ablauf der Karenzzeit und in vereinbarter Höhe.bei Arbeitsunfähigkeit während einer Kur.
 bei Reha-Behandlungen, die von der Deutschen Rentenversicherung bezahlt werden.
auch an Sonn- und Feiertagen. 
bei vorübergehender Arbeitslosigkeit. In diesem Fall wird der Tagessatz an das aktuelle Nettoeinkommen angepasst. 

Karenzzeit klug wählen

Wichtig: Die Länge der Karenzzeit hat Einfluss auf die Beitragshöhe. Ist die Karenzzeit besonders kurz, sind die monatlichen Beiträge höher. 

Schwer versicherbare Berufsgruppen

Nicht in allen Berufsgruppen ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne Weiteres möglich. Wer einen Risikoberuf ausübt, gilt oft als schwer versicherbar. In diese Kategorie fallen zum Beispiel

  •          Bergarbeiterinnen und -arbeiter unter Tage,
  •          Dachdeckerinnen und Dachdecker,
  •          Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer,
  •          Beschäftigte in der Hochseefischerei,
  •          Akrobatinnen und Akrobaten,
  •          Schaustellerinnen und Schausteller,
  •          Personenschützerinnen und Personenschützer,
  •          fliegendes Personal,
  •          Berufstaucherinnen und -taucher sowie
  •          Profisportlerinnen und -sportler.

Für einige dieser Berufsgruppen bieten Versicherungen inzwischen spezielle Versicherungen an, die auf die Tätigkeit zugeschnitten sind.

Da der Zweck einer Krankentagegeldversicherung der Schutz vor Verdienstausfall ist, kann es für Personen, die kein stabiles Einkommen nachweisen können, ebenfalls schwer werden, eine Versicherung abzuschließen. Arbeitslose, die nicht nachweisen können, dass sie mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nach einer neuen Tätigkeit suchen, Hausfrauen und -männer ohne eigenes Einkommen oder Studentinnen und Studenten ohne relevanten Nebenjob können von Versicherungen abgelehnt werden.

Auch für Beamtinnen und Beamte wird keine Krankentagegeldversicherung angeboten – dies liegt allerdings daran, dass Verbeamtete im Krankheitsfall weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten und hier keine Versorgungslücke entsteht.

Gesundheitsfragen bei Vertragsabschluss

Viele Versicherer fordern vor Abschluss einer Krankentagegeldversicherung eine Gesundheitsprüfung. Die dabei gestellten Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten. Andernfalls droht der Verlust des Versicherungsschutzes im Krankheitsfall. In der Regel wird nach Vorerkrankungen, Behandlungen und Operationen in den Jahren vor Versicherungsabschluss gefragt. Aufgrund der Antworten führt die Versicherung eine Risikoprüfung durch und erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot für eine Krankentagegeldversicherung. Dabei kann es sein, dass bestimmte Vorerkrankungen zu einem Risikozuschlag führen oder der Antrag sogar abgelehnt wird.

Wartezeit beachten

Viele Krankentagegeldversicherungen beinhalten eine 3-monatige Wartezeit nach Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass Sie die Versicherungsleistung erst nach Abschluss dieser Wartezeit in Anspruch nehmen können. Eine Ausnahme gilt für Unfälle. Haben Sie während der Wartezeit einen Unfall und werden in der Folge krankgeschrieben, erhalten Sie wie vereinbart Krankentagegeld.

Beiträge steuerlich absetzen

Die Beiträge für eine Krankentagegeldversicherung lassen sich als Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzen. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Pro Jahr können sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aufwendung bis zu einem Höchstbetrag von 1.900 Euro absetzen.

Erhalten Sie im Krankheitsfall Krankentagegeld, so sind diese Zahlungen steuerfrei. Sie müssen sie also nicht bei der Steuererklärung angeben.

FAQs zur Krankentagegeldversicherung

Krankengeld ist eine Leistung, die die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, wenn Versicherte aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht arbeitsfähig sind. Die Zahlung beginnt ab dem 43. Tag und beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Krankentagegeld erhalten Versicherte, die eine private Versicherung abgeschlossen haben, um im Krankheitsfall ihr Einkommen zu sichern. Der Tagessatz lässt sich dabei individuell festlegen.

Voraussetzung für die Zahlung des Krankentagegelds ist, dass eine ärztlich bestätigte Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In diesem Fall beginnen die Zahlungen ab dem individuell vereinbarten Termin. Dies kann bei selbstständig Tätigen schon der 2. Tag der Arbeitsunfähigkeit sein.

Eine Krankentagegeldversicherung schließt die Versorgungslücke, die entsteht, wenn Sie für eine längere Zeit arbeitsunfähig sind. Aus diesem Grund sollten Sie sich genau überlegen, welcher Tagessatz für Sie der richtige ist. Die Höhe hängt davon ab, wie hoch Ihre monatlichen Festkosten ausfallen, und ob Sie durch andere Zahlungen, wie Krankengeld, abgesichert sind.

Wenn Sie im Falle einer längeren Erkrankung Einkommensverluste befürchten, ist eine Krankentagegeldversicherung eine sinnvolle Zusatzversicherung. Dies gilt vor allem für Privatversicherte und Selbstständige, die im Krankheitsfall kein Krankengeld erhalten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten prüfen, ob die Höhe des gezahlten Krankengeldes ausreicht, um ihre monatlichen Kosten zu decken oder ob hier eine Versorgungslücke entsteht. In letzterem Fall ist eine Krankentagegeldversicherung auch für sie sinnvoll.

Die Krankentagegeldzahlungen sind steuerfrei. Deshalb müssen Sie sie nicht in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Zudem unterliegen das Krankentagegeld nicht dem Progressionsvorbehalt.

Von der Krankentagegeldversicherung bekommen Sie nach Ablauf der vertraglich festgelegten Karenzzeit für die gesamte Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit Geld. Zu beachten ist aber, zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit zu unterschieden: Sollten Sie aufgrund einer dauerhaften Erkrankung berufsunfähig werden und aus dem Arbeitsleben ausscheiden, zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht mehr. In diesem Fall ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung nötig.

Versicherer fragen vor Vertragsabschluss im Rahmen einer Gesundheitsprüfung häufig nach Vorerkrankungen sowie nach Behandlungen und Operationen, die in der Zeit vor dem Vertragsabschluss stattgefunden haben. Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, sonst droht im Krankheitsfall der Verlust des Versicherungsschutzes.

Es gibt auch Krankentagegeldversicherungen, die vor Vertragsabschluss nur einen verkürzten Gesundheitsfragebogen ausfüllen lassen oder gar keine Gesundheitsprüfung verlangen. In diesen Fällen sind die monatlichen Beiträge meistens höher als bei Versicherern mit Gesundheitsprüfung. Außerdem kann es vorkommen, dass es ein Höchstalter gibt, bis zu dem die Versicherung sich abschließen lässt.

Nein, in diesem Fall zahlt die Krankentagegeldversicherung nicht. Sollten Krankheit oder die Folgen eines Unfalls zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen, endet die Zahlung des Krankentagegeldes. Vor der Berufsunfähigkeit schützt eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung.

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