Nicht in allen Berufsgruppen ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ohne Weiteres möglich. Wer einen Risikoberuf ausübt, gilt oft als schwer versicherbar. In diese Kategorie fallen zum Beispiel
- Bergarbeiterinnen und -arbeiter unter Tage,
- Dachdeckerinnen und Dachdecker,
- Gerüstbauerinnen und Gerüstbauer,
- Beschäftigte in der Hochseefischerei,
- Akrobatinnen und Akrobaten,
- Schaustellerinnen und Schausteller,
- Personenschützerinnen und Personenschützer,
- fliegendes Personal,
- Berufstaucherinnen und -taucher sowie
- Profisportlerinnen und -sportler.
Für einige dieser Berufsgruppen bieten Versicherungen inzwischen spezielle Versicherungen an, die auf die Tätigkeit zugeschnitten sind.
Da der Zweck einer Krankentagegeldversicherung der Schutz vor Verdienstausfall ist, kann es für Personen, die kein stabiles Einkommen nachweisen können, ebenfalls schwer werden, eine Versicherung abzuschließen. Arbeitslose, die nicht nachweisen können, dass sie mit hinreichender Aussicht auf Erfolg nach einer neuen Tätigkeit suchen, Hausfrauen und -männer ohne eigenes Einkommen oder Studentinnen und Studenten ohne relevanten Nebenjob können von Versicherungen abgelehnt werden.
Auch für Beamtinnen und Beamte wird keine Krankentagegeldversicherung angeboten – dies liegt allerdings daran, dass Verbeamtete im Krankheitsfall weiterhin ihre Dienstbezüge erhalten und hier keine Versorgungslücke entsteht.