Vorsorgeaufwendungen für zum Beispiel die Altersvorsorge lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Altersvorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rente oder Rürup-Rente lassen sich steuerlich umfangreich absetzen.
Für die steuerliche Geltendmachung ist es erforderlich, dass dem Finanzamt alle notwendigen Nachweise vorliegen.
Auch Riester-Rentenbeiträge können bis zu einem festen Höchstbetrag inklusive Zulagen steuerlich geltend gemacht werden.
Vorsorgeaufwendungen für zum Beispiel die Altersvorsorge lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Was es dabei zu beachten gibt, erfahren Sie hier.
Um Ihre Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen zu können, müssen Ihrem Finanzamt alle notwendigen Nachweise vorliegen. Entweder erfolgt die Übermittlung automatisch oder Sie müssen selbst die entsprechenden Belege einreichen. Im ersten Fall leitet Ihr Arbeitgeber elektronisch Ihre Lohnsteuerbescheinigung ans Finanzamt weiter oder Ihr Versicherer sendet ebenfalls auf elektronischem Weg einen Nachweis über Ihre Beitragszahlungen. Letzteres ist zum Beispiel bei der Rürup-Rente Pflicht. Im anderen Fall ist es an Ihnen, eine Bescheinigung beim Finanzamt einzureichen. Zum Beispiel dann, wenn Sie Rentenversicherungsbeiträge in ein Versorgungswerk einzahlen oder als selbstständig Tätige freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
Von der Einkommensteuer absetzbar ist die Basisversorgung oder Basisrente. Darunter fallen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zur landwirtschaftlichen Alterskasse, zur Rürup-Rente sowie Zahlungen ans berufsständige Versorgungswerk – also Ihre Beiträge für den Aufbau einer Altersvorsorge.
Allerdings lassen diese Ausgaben sich nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag absetzen. Dieser orientiert sich an den Sätzen der knappschaftlichen Rentenversicherung und wird jedes Jahr angepasst. Für das Jahr 2022 beträgt er 25.639 Euro. Davon lassen sich maximal 94 Prozent absetzen. Alleinstehende können also im Jahr 2022 bis zu 24.101 Euro absetzen und Ehepartnerinnen oder Ehepartner mit bis zu 48.202 Euro das Doppelte.
Der Gesetzgeber hat geplant, dass in den kommenden Jahren der Anteil der jährlich abziehbaren Basisvorsorgeaufwendungen um zwei Prozent steigt. Der maximale Wert wird voraussichtlich erst im Jahr 2025 erreicht. Allerdings werden künftig die Renteneinkünfte vollständig besteuert – dies jedoch frühestens ab 2040. Dann greift das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dieses besagt, dass Alterseinkünfte wie Renten und Pensionen in voller Höhe bei der Einkommenssteuer anzurechnen sind, als Ausgleich jedoch Aufwendungen zum Erwerb des Rentenanspruchs durch Steuerbefreiungen oder Sonderausgabenabzug von der Einkommenssteuer freigestellt sind. Das aktuell geplante Wachstumschancengesetz strebt jedoch an, diese Frist auf 2058 zu verschieben.
Jahr | Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen (Alleinstehende) | Anteil der vom Finanzamt anerkannten Einzahlungen |
---|---|---|
2020 | 25.046 € | 90 % |
2021 | 25.787 € | 92 % |
2022 | 25.639 € | 94 % |
Wer sich als Minijobberin oder Minijobber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt, zahlt eigene Rentenversicherungsbeiträge. Dabei sind die Beiträge des Arbeitgebers nicht anrechenbar. Haben Sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, lohnt sich die Angabe Ihrer Altersvorsorgeaufwendungen in Ihrer Steuererklärung. In der Auszahlungsphase versteuern Sie dann das Renteneinkommen.
Beim Riester-Sparen haben Sie in der Ansparphase Anspruch auf eine Förderung durch staatliche Zulagen. Aufgrund des Sonderausgabenabzugs ist zusätzlich eine Steuerersparnis von einigen hundert Euro möglich. Denn wer zum förderberechtigten Kreis gehört und somit Zulagen für die Riester-Rente erhält, kann bis zu 2.100 Euro als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Dieser Höchstbetrag steht nicht nur jeder Förderberechtigten oder jedem Förderberechtigten, sondern auch jeder förderberechtigten Ehepartnerin oder jedem förderberechtigten Ehepartner zu. Als Sonderausgaben gelten sowohl die eigenen Beiträge als auch die staatlichen Zulagen. Aufwendungen für die Riester-Rente sind in der Anlage "AV" Ihrer Steuererklärung anzugeben.
Welche Altersvorsorge habe ich? | Wie wird meine Altersvorsorge besteuert? | Wo gebe ich meine Vorsorgeaufwendungen in meiner Steuererklärung an? | Wie viel kann ich maximal absetzen? (Alleinstehende, Stand 2022) |
---|---|---|---|
Gesetzliche Rentenversicherung | Die gesetzliche Rentenversicherung ist in der Ansparphase teilweise von der Steuer absetzbar. Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlphase. | Anlage Vorsorgeaufwand | 24.101 € (94 % von 25.639 €) |
Betriebliche Altersvorsorge | Die Betriebliche Altersvorsorge hat steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlphase. | Anlage Vorsorgeaufwand | Unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze bis zu einer Höhe von 8 % oder vollständig steuerfrei |
Rürup-Rente | Die Rürup-Rente hat steuerliche Vorteile in der Ansparphase. Die Besteuerung erfolgt in der Auszahlphase. | Anlage Vorsorgeaufwand | 24.101 € (94 % von 25.639 €) |
Riester-Rente | Die Riester-Rente hat Steuervorteile in der Ansparphase. Eine nachgelagerte Besteuerung erfolgt in der Auszahlphase. | Anlage AV | 2.100 € |
Risikolebensversicherung | Eine Risikolebensversicherung ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar. Die Erträge werden besteuert. Ausnahme: es erfolgt keine Besteuerung der Erträge, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. | Anlage Vorsorgeaufwand | 1.900 € bzw. 2.800 € für freiberuflich und selbstständig Tätige, (sofern nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft) |
Kapitallebensversicherung | Eine Kapitallebensversicherung ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar – allerdings nur, wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde. Die Erträge werden besteuert – es sei denn, der Vertrag wurde vor 2005 abgeschlossen. | Anlage Vorsorgeaufwand | 1.900 € bzw. 2.800 € für freiberuflich und selbstständig Tätige, (sofern nicht durch andere Sonderausgaben ausgeschöpft) |
Entdecken Sie weitere spannende Inhalte aus unserer Themenwelt Finanzen.
Nicht alle Beiträge für die Altersvorsorge lassen sich absetzen. Bei Einzahlung in eine Direktversicherung oder Pensionskasse zum Beispiel erhalten Versicherte oft eine steuerliche Förderung. Dadurch handelt es sich bei den Beiträgen nicht um uneingeschränkt abziehbare Sonderausgaben für Ihre Zukunftsabsicherung.