Berufsständische Versorgungswerke kümmern sich um die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung in bestimmten Berufen. Ihre Gründung geht auf eine Rentenreform aus dem Jahr 1957 zurück. Der Bundestag beschloss damals die Einführung einer Mindestlebensstandardabsicherung, schloss aber selbstständig Tätige und alle freien Berufe von der Aufnahme in diese neue Rentenversicherung aus. Sie sollten ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Dies führte zu einer Gründungswelle von Versorgungswerken. Aktuell gibt es insgesamt 91 Versorgungswerke in Deutschland.