So funktioniert Ihre Altersvorsorge über ein berufsständisches Versorgungswerk

Kurz und kompakt

  • Die berufsständischen Versorgungswerke übernehmen für freie Berufe die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung.

  • Für die Kammerberufe wie Ärztinnen und Ärzte oder Anwältinnen und Anwälte sind sie die Pflichtversorger und nicht die gesetzliche Rentenversicherung.

  • Die berufsständische Versorgung deckt die Basisvorsorge ab. Um die Rentenlücke zu schließen, ist eine private Altersvorsorge wichtig.

Berufsständische Versorgung - das steckt dahinter

Berufsständische Versorgungswerke kümmern sich um die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung in bestimmten Berufen. Ihre Gründung geht auf eine Rentenreform aus dem Jahr 1957 zurück. Der Bundestag beschloss damals die Einführung einer Mindestlebensstandardabsicherung, schloss aber selbstständig Tätige und alle freien Berufe von der Aufnahme in diese neue Rentenversicherung aus. Sie sollten ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen. Dies führte zu einer Gründungswelle von Versorgungswerken. Aktuell gibt es insgesamt 91 Versorgungswerke in Deutschland.

Das sind freie Berufe

Freie Berufe definieren sich dadurch, dass eine Tätigkeit fachlich unabhängig und im Interesse des Auftraggebers oder zum Wohle der Allgemeinheit ausgeübt wird. Um sie auszuüben ist entweder eine besonders hohe berufliche Qualifikation oder schöpferische Begabung notwendig. Freiberuflich Tätige unterliegen nicht der Gewerbeordnung oder Gewerbesteuer. Folgende Tätigkeiten gehören zu den freien Berufen:

  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte,
  • Tierärztinnen und Tierärzte,
  • Apothekerinnen und Apotheker,
  • Architektinnen und Architekten,
  • Notarinnen und Notare,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer,
  • vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer sowie
  • außerordentliche Mitglieder wie Ingenieurinnen, Ingenieure, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.

Künstlerische Tätigkeiten zählen zwar ebenfalls zu den freien Berufen, sind aber im Gegensatz zu den oben aufgezählten Tätigkeiten nicht kammerfähig. Angehörige sorgen nicht über die Versorgungswerke vor, sondern sind Mitglieder in der Künstlersozialkasse. Eine Ausnahme bilden bestimmte Gruppen von Journalistinnen und Journalisten sowie Publizistinnen und Publizisten, für die es eigene Versorgungswerke gibt.

Unterschiede zur gesetzlichen Rentenversicherung

LeistungenBerufsständische VersorgungswerkeGesetzliche Rentenversicherung
AltersvorsorgeAltersrenteAltersrente
  Altersrente für schwerbehinderte Menschen
HinterbliebenenvorsorgeWitwenrenteWitwenrente
 WitwerrenteWitwerrente
 GeschiedenenrenteErziehungsrente
 WaisenrenteWaisenrente
BerufsunfähigkeitsabsicherungBerufsunfähigkeitsrente (Invalidenrente)Berufsunfähigkeitsrente (Invalidenrente)
  Leistungen zur medizinischen Reha bei geminderter oder gefährdeter Erwerbsfähigkeit

Steuerliche Behandlung

Da die gesetzliche Rentenversicherung und die berufsständische Basisversorgung vergleichbare Leistungen anbieten, werden sie auch steuerlich gleich behandelt. Seit 2005 gelten für beide dieselben Regeln für die Besteuerung der ausgezahlten Leistungen. Ausschlaggebend ist dabei das Jahr des Renteneintritts. Die während des Berufslebens gezahlten Beiträge sind als Altersvorsorgeaufwendungen zu 100 Prozent von der Steuer absetzbar. Der Höchstbetrag liegt für 2025 bei 29.344 Euro für Alleinstehende und 58.688 Euro für Verheiratete.

Heute vorsorgen, morgen entspannt leben: Ihre Privatrente

Private Rentenversicherung

Bauen Sie mit der privaten Rentenversicherung eine zusätzliche Versorgung auf, um Ihren gewohnten Lebensstandard im Alter halten zu können.

So funktioniert die berufsständische Versorgung

Wer einen kammerfähigen, freien Beruf ausübt, ist automatisch Mitglied der jeweiligen Berufskammer und dadurch Pflichtmitglied im entsprechenden Versorgungswerk. Die berufsständische Versorgung ist also keine Zusatzversicherung, die die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung ergänzt, sondern sie ersetzt die gesetzliche Rentenversicherung ganz. Für die freien Berufe agieren die berufsständischen Versorgungswerke als Pflichtversorger. Sie sind der gesetzlichen Rentenversicherung gleichgestellt. Anders als die gesetzliche Rentenversicherung unterliegen sie allerdings dem Recht des jeweiligen Bundeslandes.

Berufsständische Versorgungswerke finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Der Staat oder die Länder zahlen keine Zuschüsse. Jedes Versorgungswerk legt die Höhe seiner Beiträge selbst fest. Im Durchschnitt zahlen Mitglieder der Versorgungswerke höhere Beiträge als gesetzlich Rentenversicherte. Dementsprechend fallen auch die gezahlten Renten höher aus.

Das Finanzierungsmodell der berufsständischen Versorgung

Anders als die gesetzliche Rentenversicherung arbeiten berufsständische Versorgungswerke nicht mit dem Umlageverfahren, sondern verfolgen das Prinzip der kapitalbildenden Finanzierung. Dabei finanziert nicht die neue Beitragszahler-Generation die Rente ihrer Vorgänger; stattdessen sorgt jede Generation für ihre eigene Altersvorsorge.

Die meisten berufsständischen Versorgungswerke arbeiten mit einem offenen Deckungsverfahren. Das bedeutet, dass sie die Mitgliedsbeiträge kapitalbildend an den Finanzmärkten anlegen. Aus dem so aufgebauten Vermögen zahlen sie dann die späteren Rentenleistungen. Dabei muss die ausgezahlte Leistung nicht immer genau dem vom Mitglied eingezahlten Betrag entsprechen.

Versorgungswerke, die nach dem Prinzip der modifizierten Anwartsdeckung arbeiten, berücksichtigen bei der Höhe der ausgezahlten Leistungen die Verweildauer der eingezahlten Beiträge eines Mitglieds stärker. Dieses Verfahren ähnelt der individuellen Anwartsdeckung von Anbietern privater Lebensversicherungen.

Leistungen

Kernleistungen der berufsständischen Versorgung sind - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - Altersrenten, Leistungen bei Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenrenten. Rehabilitationsmaßnahmen, wie sie die gesetzliche Rentenversicherung anbietet, gibt es nicht oder nur in begrenzter Form. Jedes Versorgungswerk legt den Leistungsumfang selbst fest.

Altersvorsorge breit aufstellen

Genau wie die gesetzliche Rentenversicherung gehören auch die Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke zur ersten der drei Säulen der Altersvorsorge. Sie bilden die Grundlage für die finanzielle Absicherung im Alter. Doch die Versorgungswerke sind mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert wie die gesetzliche Rentenversicherung. Der demografische Wandel ist auch hier spürbar. Zudem hängt die Höhe des verfügbaren Kapitals von der Lage  an den Finanzmärkten ab. Versorgungswerke, die die Beiträge ihrer Mitglieder anlegen, bevorzugen sichere Produkte, die in Niedrigzinsphasen weniger ertragreich sind.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Ihre Altersvorsorge auf mehrere Füße zu stellen und zusätzlich privat vorzusorgen. Eine private Altersvorsorge schließt die Rentenlücke und trägt dazu bei, dass Sie im Ruhestand ihren gewohnten Lebensstandard nicht aufgeben müssen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Ob eine Immobilie, private Rentenversicherung oder Fondssparpläne – die Beraterinnen und Berater der Volksbanken Raiffeisenbanken helfen Ihnen gerne dabei, eine passende Altersvorsorge zu finden. 

FAQs zur berufsständischen Versorgung

Berufsständische Versorgungswerke kümmern sich um die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung in Kammerberufen. Dazu zählen zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare. Sie übernehmen für diese Berufe die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung und sind Pflichtversorger. 

Alle Personen, die einen kammerfähigen Beruf ausüben, werden nicht nur automatisch Mitglied in der entsprechenden Berufskammer, sondern auch im Versorgungswerk. Die berufsständischen Versorgungswerke agieren für diese Berufsgruppen als Pflichtversorger und ersetzen somit die gesetzliche Rentenversicherung.

Nein. Wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung sind Mitglieder der freien Berufe im entsprechenden Versorgungswerk pflichtversichert. Da die berufsständische Versorgung aber Ländersache ist, sind Wechsel des Versorgungswerkes nicht unüblich. Zieht eine Ärztin zum Beispiel von München nach Düsseldorf, wird sie Mitglied im Versorgungswerk der Ärzte in Nordrhein-Westfalen.

Ja, es ist möglich freiwillige Zuzahlungen zu leisten und so die Renten-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenabsicherungsansprüche zu erhöhen. Diese Zusatzzahlungen können Sie von der Steuer absetzen. Prüfen Sie aber auch, ob es sich im Einzelfall nicht mehr lohnt die zusätzlichen Beiträge in eine private Zusatzversicherung oder Rürup-Rente zu stecken.

Wenn Sie von der Zuständigkeit eines Versorgungswerks zu einem anderen wechseln, können Sie einen Antrag stellen, um die bereits geleisteten Beiträge mitzunehmen. Durch diese Überleitung gehen Ihre Beiträge nicht verloren. Bei einem Berufswechsel können Sie Ihre bereits gezahlten Beiträge nicht in eine andere Versicherungsform mitnehmen. Sie bleiben beim Versorgungswerk erhalten und werden nach Ihrem Eintritt in den Ruhestand als Rente ausgezahlt.

Grundsätzlich gehören sowohl berufsständische Versorgungswerke als auch die gesetzliche Rentenversicherung zur sogenannten Basisversorgung. Sie kümmern sich um die Renten-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Mitglieder. Die Leistungen der Versorgungswerke sind allerdings in den meisten Fällen stärker auf die jeweilige Berufskammer fokussiert und gehen nicht über die grundlegenden Leistungen hinaus. So gibt es, anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung, keine oder nur begrenzte Angebote zur medizinischen Reha.

Ein Wechsel aus einem berufsständischen Versorgungswerk in die gesetzliche Rentenversicherung ist in der Regel nicht möglich. Berufstätige, die in beiden Versorgungssystemen pflichtversichert sind, können aber beantragen, nur noch bei einem Anbieter versichert zu sein. Dabei ist eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung die Regel. Der Austritt aus der berufsständischen Versorgung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Grundsätzlich ist die Rente der berufsständischen Versorgungswerke sicher. Allerdings hängt sie von der Mitgliederentwicklung und den gewählten Kapitalanlagen des jeweiligen Versorgungswerks ab. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es keinen staatlichen Schutzfonds, sollte ein Versorgungswerk pleitegehen. Allerdings ist die Insolvenz eines Versorgungswerks sehr unwahrscheinlich.

Berufsständische Versorgungswerke zahlen bei Berufsunfähigkeit das sogenannte Ruhegeld. Höhe und Zeitpunkt der Zahlung legt jedes Versorgungswerk individuell fest. Ein Anspruch auf Ruhegeld besteht bei einer hundertprozentigen Berufsunfähigkeit. Mitglieder eines Versorgungswerkes, die weniger als drei Stunden pro Tag arbeitsfähig sind, erhalten die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Ja, Renten aus der berufsständischen Versorgung zählen genauso wie Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur sogenannten Basisversorgung und werden steuerlich auch genauso behandelt. Das bedeutet, dass sich der Besteuerungsanteil der Rente nach dem Jahr des Renteneintritts richtet.

Finanzielle Sicherheit, wenn es darauf ankommt

Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Familie finanziell ab, falls Ihnen etwas zustoßen sollte.