Eine fondsgebundene Rentenversicherung ist eine Kombination aus privater Rentenversicherung und Anlageformen wie Investmentfonds und Aktienfonds. Dabei legen die Versicherer in der Ansparphase Ihre Sparbeiträge in Fonds an. Auf diese Weise folgen sie einer bestimmten Anlagestrategie: In einem Fonds sind die Beiträge vieler Anlegerinnen und Anleger gebündelt und werden dann in unterschiedliche Vermögenswerte investiert. Diese Streuung senkt das Anlagerisiko. Aufgrund der großen Fondsauswahl ist es ratsam, sich genau mit der fondsgebundenen Rentenversicherung auseinanderzusetzen und eine zu wählen, die einen guten Mix aus Sicherheit und Rendite bietet.
Die Versicherungsgesellschaft garantiert, dass Sie aus dem angesparten Vermögen später eine lebenslange Rente erhalten. Allerdings gibt es keinen garantierten Mindestbetrag, den Sie pro Monat ausgezahlt bekommen. Die Rentenzahlungen sind vom am Ende der Ansparphase vorhandenen Betrag abhängig. Und da Sie als Sparerin oder Sparer – wie bei Aktien und Fonds üblich – das Anlagerisiko selbst tragen, liegt es letztlich bei Ihnen, wie hoch dieser Betrag beim Eintritt in den Ruhestand ist.
Ein Vorteil dieser Vorsorgeform besteht darin, dass Sie während der gesamten Ansparphase die Fondserträge nicht versteuern müssen. Auch Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sowie Ihren Sparerpauschbetrag brauchen Sie nicht zu belasten. Lediglich in der Auszahlungsphase müssen Sie einen geringen Anteil Ihrer Rentenzahlungen, den sogenannten Ertragsanteil, mit einem individuellen Satz versteuern.