Riester-Fondssparplan

Kurz und kompakt

  • Der Riester-Fondssparplan dient dem langfristigen Vermögensaufbau und kombiniert private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung.

  • Anleger investieren in Fonds mit Renditechancen, erhalten eine lebenslange Zusatzrente und profitieren eventuell von Steuervorteilen.

  • Die Rentenhöhe kann sich durch gute Fondsentwicklung erhöhen, fällt aber nie unter die garantierte Mindestrente.

Mit einem Riester-Fondssparplan entspannt fürs Alter vorsorgen

Aktuelles Angebot von

  • unionInvestment
Riester-Fondssparplan

Mit dem Riester-Fondssparplan unseres Partners Union Investment können Sie entspannt fürs Alter vorsorgen. Der Staat unterstützt Sie dabei mit Zulagen und Steuervorteilen.


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Vorteile mit einem Riester-Fondssparplan

  • Staatliche Förderung: Jährliche Zulagen wie Grundzulage, Kinderzulage und ein Bonus zum Berufseinstieg nutzen

  • Sicherung gegen Wertverlust: Eigenbeiträge und  staatliche Zulagen sind gesetzlich abgesichert.

  • Zusätzliche Altersvorsorge: Sie bauen sich eine ergänzende Rente auf, die Sie im Ruhestand lebenslang unterstützt.

  • Steuervorteile nutzen: Ihre Beiträge können steuerlich geltend gemacht werden. Das senkt Ihre jährliche Steuerlast.

Fondsanlage mit staatlicher Förderung

Sie möchten Kapital sicher anlegen und so Vermögen aufbauen? Mit einem Riester-Fondssparplan profitieren Sie von hohen Chancen auf Rendite und erhalten beim Sparen außerdem Zulagen vom Staat. Hier erfahren Sie mehr über Fondsanlagen zur Altersvorsorge.

Was ist ein Riester-Fondssparplan?

Mit einer privaten Altersvorsorge erhalten Sie eine lebenslange zusätzliche Rente. Auf diese Weise können Sie die Versorgungslücke der gesetzlichen Rentenversicherung füllen und sich finanziell für den Ruhestand absichern. Bei Riester-Fondssparplänen handelt es sich um staatlich geförderte Fondssparpläne, bei denen Sie gegebenenfalls Steuervorteile erhalten. Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt von Ihrem Steuersatz ab. Als Anlegerin bzw. Anleger investieren Sie in Aktienfonds, Rentenfonds oder Mischfonds. So können Sie durch Ihren Riester-Fondssparplan von den Renditechancen der Börse profitieren. Je höher Ihre Anlage in Fonds, desto größer sind die möglichen Zinsgewinne. Dadurch kann die Höhe Ihrer Rente im Verlauf der Auszahlphase steigen. Ein Absinken ist hingegen nur bis zum Garantieniveau möglich. Ihre gezahlten Beträge sowie sämtliche staatliche Zulagen erhalten Sie also in jedem Fall.

Riester-Förderung im Überblick

Beim Riester-Fondssparplan sparen Sie nicht allein, denn der Staat unterstützt Sie mit Zulagen. Zu den drei Zulagenarten zählen die Grundzulage, die Kinderzulage und der Berufseinsteigerbonus. Alle Versicherungsnehmenden erhalten die volle Grundzulage von 175 Euro im Jahr. Dazu müssen Sie mindestens vier Prozent Ihres beitragspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens sparen – maximal 2.100 Euro pro Jahr abzüglich Zulagen. Eltern können sich außerdem über die Kinderzulage freuen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Kindergeld beziehen. Die Zulage liegt bei 185 Euro pro Jahr und Kind. Das gilt für alle Kinder, die vor 2008 geboren worden sind. Für später geborene Kinder beträgt der Zuschuss sogar 300 Euro pro Jahr. Der Berufseinsteigerbonus ist eine einmalige Riester-Zulage in Höhe von 200 Euro. Diese erhalten Berufseinsteigende, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Beitragsgarantie zum Rentenbeginn

Wer sich für einen Riester-Fondssparplan entscheidet, genießt Sicherheit. Denn bei Riester-Rentenverträgen erhalten Sie eine sogenannte Beitragsgarantie. Das bedeutet, dass Sie als versicherte Person laut Gesetzgebung während der Auszahlphase sowohl Ihre Einzahlungen zurückerhalten, als auch Anspruch auf die staatlichen Zulagen in voller Höhe haben. Sichern Sie sich also frühzeitig ab und bauen Sie mit dem Riester-Fondssparplan Ihre Altersvorsorge auf. Bei Fragen zu dieser Anlageform steht Ihnen eine Beraterin oder ein Berater Ihrer Bank gerne zur Verfügung.

Riester-Fondssparplan: So beantragen Sie Zulagen

Die Zulagen für Ihren Riester-Fondssparplan müssen Sie jedes Jahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Alternativ können Sie dem Anbieter Ihres Riester-Vertrags eine Vollmacht zur Beantragung erteilen. Füllen Sie dazu den Antrag auf Altersvorsorgezulage innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach Abschluss des Vertrags aus und reichen Sie ihn bei Ihrem Riester-Anbieter ein. Sie können die Zulagen also für zwei Jahre rückwirkend beantragen. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern – zum Beispiel durch einen Umzug – müssen Sie Ihren Vertrag entsprechend anpassen lassen.

Wichtige Hinweise zu Risiken von Anlageprodukten

Die hier angebotenen Informationen enthalten nur allgemeine Hinweise zu einzelnen Arten von Finanzinstrumenten. Sie stellen die Chancen und Risiken der Anlageprodukte nicht abschließend dar und sollen eine ausführliche und umfassende Aufklärung und Beratung nicht ersetzen. Detaillierte Informationen über Anlagestrategien und einzelne Anlageprodukte einschließlich damit verbundener Risiken, Ausführungsplätze sowie Kosten und Nebenkosten stellt Ihnen Ihre Volksbank Raiffeisenbank vor Umsetzung einer Anlageentscheidung im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

FAQs zum Riester-Fondssparplan

Grundsätzlich ist jeder zulagenberechtigt, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist. Darüber hinaus haben folgende Personen Anspruch auf Riester-Zulage:

  • Beamtinnen und Beamte,
  • Pflichtversicherte Landwirtinnen, Landwirte und Selbständige,
  • Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende,
  • Eltern in Elternzeit und während der dreijährigen gesetzlichen Erziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen,
  • Beziehende von Arbeitslosengeld,
  • nicht erwerbsmäßig tätige Menschen in Pflegeberufen, die der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen.

Konkrete Angebote, Konditionen und Informationen finden Sie in einer unserer Filialen oder auf der Internetseite Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort.

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