Riester: Zulagen rückwirkend sichern

Kurz und kompakt

  • Riester-Verträge bieten Zugang zu staatlichen Fördermitteln, die jedoch aktiv beantragt und regelmäßig überprüft werden müssen.

  • Ein Dauerzulagenantrag kann die jährliche Beantragung automatisieren, muss aber beim jeweiligen Anbieter korrekt hinterlegt sein.

  • Um die volle Zulagenhöhe zu erhalten, sind Eigenbeiträge in Höhe von vier Prozent des Vorjahreseinkommens notwendig.

Bis zum Jahresende 2025 haben Sie noch Zeit

Wer einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann jährlich von staatlichen Förderungen profitieren. Haben Sie vergessen, diese zu beantragen? Dann können Sie sich die Zulagen auch rückwirkend sichern. Wie das geht und warum Sie bei veränderten Lebensverhältnissen Ihren Vertrag anpassen sollten, lesen Sie hier.

Wie lange kann ich mir die Zulagen rückwirkend sichern?

Mit einem Riester-Vertrag können Sie unterschiedliche Vergünstigungen wie hohe staatliche Zulagen oder Steuerersparnisse in Anspruch nehmen. Allerdings erhalten Sie die Riester-Zulagen nicht automatisch. Sie müssen jedes Jahr einen entsprechenden Antrag stellen. Dies ist für zwei Jahre rückwirkend möglich. Danach verfällt der Anspruch. Sie können bis Jahresende, also bis zum 31. Dezember 2025, die Zulagenanträge für die Jahre 2023 und 2024 stellen. Für die Einreichung des Zulagenantrags für 2024 können Sie sich aber auch noch bis Ende 2026 Zeit lassen

Der Zulagenantrag

Den jährlich einzureichenden Zulagenantrag erhalten Sie bei Ihrem Versicherer. Sie können jedoch auch mithilfe eines Dauerzulagenantrags Ihrem Versicherer die Vollmacht erteilen, die jährlichen staatlichen Zulagen für Sie zu beantragen.

In beiden Fällen leitet der Versicherer den jeweiligen Antrag jedes Jahr an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter. Nach Prüfung und Bearbeitung erhalten Sie in dem Umfang Zulagen, in dem Sie förderberechtigt sind. Inwieweit Sie zulagenberechtigt sind und wie hoch daher Ihre Zulagen ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum Beispiel ist entscheidend, wie viel Sie verdienen und wie viel Sie jährlich in Ihren Riester-Vertrag einzahlen. Gegebenenfalls haben Sie Anspruch auf einen Berufseinsteigerbonus und Kinderzulagen für Elternteile.

Private Veränderungen: Riester-Vertrag anpassen

Informieren Sie daher bei Änderungen Ihrer Lebensverhältnisse – zum Beispiel bei Familienzuwachs oder Gehaltserhöhung – unbedingt Ihren Versicherer. Denn die Höhe des Eigenbeitrags hängt vom Einkommen ab. Verändert sich dieses, wird die Sparrate im Folgejahr entsprechend angepasst. Durch rechtzeitige Mitteilung von Änderungen stellen Sie sicher, dass Sie stets die vollen staatlichen Zulagen erhalten. Sollten Sie dem Versicherer beispielsweise falsche Angaben gemeldet haben, müssen Sie mit Rückforderungen rechnen.

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Riester-Rente

Mit der Riester-Rente unterstützt Sie der Staat bei Ihrer privaten Altersvorsorge. Die monatliche Auszahlung Ihrer Riester-Rente ist Ihnen garantiert.

Mindesteigenbetrag für volle Zulagen

Sie möchten die vollen Riester-Zulagen erhalten? Dann müssen Sie den Mindestbeitrag von vier Prozent Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens – maximal 2.100 Euro, abzüglich der jeweiligen Riester-Zulagen – einzahlen. Andernfalls erhalten Sie alle Zulagen nur anteilig. Dieser Prozentsatz schließt die staatlichen Zulagen bereits ein, sodass der tatsächlich zu zahlende Betrag niedriger ausfallen kann. Deshalb zahlt die ZfA diese erst aus, nachdem sie Ihre Beiträge geprüft hat. Sollten Sie bis zum 31. Dezember 2025 einen Riester-Vertrag abschließen und die Zahlung für das laufende Beitragsjahr vollständig leisten, haben Sie rückwirkend das Recht auf staatliche Zulagen. Wenn der Mindestbeitrag jedoch nicht erbracht wird, reduziert sich die staatliche Zulage anteilig.

Riester-Rente und Steuervorteile

Bei einer Riester-Rente können Sparende nicht nur von staatlichen Zulagen profitieren, sondern in der Regel auch von Steuervorteilen: Mithilfe der Steuererklärung erhalten Sie Teile des geleisteten Jahresbeitrags für Ihre Altersvorsorge zurück. Ob dies in Ihrem Fall möglich ist, hängt vom Einkommen und von der Höhe der jährlichen Einzahlungen ab. So können Sie Zulagen und Riester-Beiträge bis zu einer Höhe von 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben beim Finanzamt absetzen. Sie erhalten aber nur den Anteil Ihrer Steuererstattung, der nach Abzug aller Zulagen übrigbleibt. Ist die Zulage höher als Ihre Steuerersparnis, erhalten Sie nur die Zulage.

Riestern für Ehepaare

Zahlen sowohl Sie als auch Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner in die Rentenversicherung ein? Dann können beide einen Riester-Vertrag abschließen und jeweils eine förderberechtigte Person erhält die Grundzulage. Der maximal geförderte Betrag steigt damit auf 4.200 Euro. Wenn Sie allein in die Rentenversicherung einzahlen, muss Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner jährlich nur 60 Euro Eigenanteil leisten, um die staatliche Zulage zu erhalten. Damit erhöht sich die Fördergrenze auf 2.160 Euro.

Riestern für Elternteile

Sollten Sie Kindergeld beziehen, können Sie die Kinderzulage beantragen. Diese liegt bei 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beziehungsweise bei 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage erhält nur ein Elternteil. Sie darf nicht doppelt bezogen werden. Die Wahl, welcher Elternteil die Kinderzulage erhält, ist flexibel und kann von Jahr zu Jahr neu getroffen werden. Es ist jedoch ratsam, diese Zulage dem Vertrag derjenigen oder desjenigen Elternteils zuzuschreiben, der oder die die höheren Beiträge zahlt, um das Optimum an staatlicher Förderung herauszuholen. Sparenden, die im Jahr des Vertragsabschlusses höchstens 25 Jahre alt werden oder sind, steht zusätzlich eine einmalige Zulage von 200 Euro zu, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde.