Sollten Sie Kindergeld beziehen, können Sie die Kinderzulage beantragen. Diese liegt bei 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, beziehungsweise bei 300 Euro für Kinder, die nach 2008 geboren wurden. Die Kinderzulage erhält nur ein Elternteil. Sie darf nicht doppelt bezogen werden. Die Wahl, welcher Elternteil die Kinderzulage erhält, ist flexibel und kann von Jahr zu Jahr neu getroffen werden. Es ist jedoch ratsam, diese Zulage dem Vertrag derjenigen oder desjenigen Elternteils zuzuschreiben, der oder die die höheren Beiträge zahlt, um das Optimum an staatlicher Förderung herauszuholen. Sparenden, die im Jahr des Vertragsabschlusses höchstens 25 Jahre alt werden oder sind, steht zusätzlich eine einmalige Zulage von 200 Euro zu, sofern der Mindesteigenbeitrag geleistet wurde.