Überschüsse entstehen in der Lebens- oder Rentenversicherung immer dann, wenn der Versicherer wirtschaftlich besser abschneidet, als ursprünglich kalkuliert. Es gibt drei Hauptarten: Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse. Zinsüberschüsse entstehen, wenn das Versicherungsunternehmen mit der Anlage der Kundengelder am Kapitalmarkt höhere Erträge erzielt, als es vertraglich garantiert hat. Diese zusätzlichen Gewinne kommen Ihnen über die Überschussbeteiligung zugute. Risikoüberschüsse entstehen, wenn Versicherte im Durchschnitt später versterben oder weniger Versicherungsfälle eintreten als angenommen. Der Versicherer muss also weniger Leistungen auszahlen und es entsteht ein Überschuss. Kostenüberschüsse ergeben sich, wenn der Versicherer wirtschaftlicher arbeitet als geplant – etwa durch geringere Verwaltungs- oder Vertriebskosten. Diese Einsparungen werden anteilig an die Versicherten weitergegeben.
Darüber hinaus können in einzelnen Fällen auch Bewertungsreserven hinzukommen. Das sind Kursgewinne aus Wertpapieren im Anlagebestand des Versicherers, die noch nicht realisiert wurden. Auch diese können, je nach Geschäftsentwicklung, teilweise in die Überschussbeteiligung einfließen. Versicherer legen Überschüsse jedes Jahr aufs Neue fest. Die Höhe hängt von der wirtschaftlichen Situation des Versicherers ab und ist daher nicht garantiert.