So funktioniert die Überschussbeteiligung

Kurz und kompakt

  • Mit einer Überschussbeteiligung beteiligen sich Versicherte an den Gewinnen von Versicherungsunternehmen.

  • Versicherte können Überschüsse zur Beitragsverrechnung nutzen oder sie sich als Sofortbonus im Leistungsfall auszahlen lassen.

  • Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von Kapitalmarktzins, Anlagestrategie und wirtschaftlicher Entwicklung des Versicherers ab.

Das müssen Sie wissen

Die Überschussbeteiligung bezeichnet die Beteiligung von Versicherungsnehmenden an den Überschüssen der Versicherungsunternehmen. Den rechtmäßigen Anspruch darauf regelt das Versicherungsvertragsgesetz. Dabei kann die Höhe der Ausschüttung variieren, denn sie hängt von diversen Faktoren ab.

Profitieren Sie zusätzlich von Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung

Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen garantieren Ihnen auf Beitragszahlungen für Ihre Altersvorsorge eine bestimmte Verzinsung Ihrer Versicherungssumme. Diese Verzinsung bezeichnet man auch als Garantiezins. Erwirtschaftet ein Versicherungsunternehmen jedoch höhere Erträge als für die Garantien benötigt, entstehen Überschüsse. Die jährliche Überschussbeteiligung gehört, genauso wie der Garantiezins, zu den laufenden Verzinsungen zu Ihren Gunsten. Befinden Sie sich in der Ansparphase, erhöht sich die garantiert versicherte Leistung. Erhalten Sie bereits Ihre Rente, erhöht der Überschuss diese. Wichtig: Überschusszahlungen werden von den Lebensversicherern nicht garantiert und jedes Jahr neu ermittelt.

Garantiezinsen in der Lebensversicherung zwischen 1986 und 2025

Quelle: Statista (Stand: 2025)

Beitragsverrechnung oder Sofortbonus

Beim Abschluss Ihrer Versicherung legen Sie fest, wie Sie die entstandenen Überschüsse erhalten wollen. Sie können diese mit Ihrem kalkulierten Bruttobeitrag verrechnen lassen. So wird eine verminderte Nettoprämie fällig. Steigen die Überschüsse, sinken dann die Beitragszahlungen. Mit einem Sofortbonus können Sie die Überschüsse hingegen im Leistungsfall umgehend als Bonuszahlung erhalten.

Überschussbeteiligung als Schlussüberschuss

Neben den jährlichen Überschüssen, bei denen Sie durch die Gesamtverzinsung langfristig Ihre Rente erhöhen, können Sie vom Schlussüberschuss profitieren. Denn der Anteil am erzielten Überschuss muss nicht zwangsläufig jedes Jahr vollständig ausgeschüttet werden. Der Lebensversicherer kann einen Teil der Überschüsse zurücklegen und diese den versicherten Personen zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen. Den Schlussüberschuss bekommen Sie bei Rentenbeginn oder am Vertragsende Ihrer privaten Rentenversicherung verbindlich zugeteilt. Da der Schlussüberschuss jährlich neu festgelegt wird, unterliegt er im Verlauf Schwankungen und kann ganz oder teilweise entfallen.

Welche Arten von Überschüssen gibt es?

Überschüsse entstehen in der Lebens- oder Rentenversicherung immer dann, wenn der Versicherer wirtschaftlich besser abschneidet, als ursprünglich kalkuliert. Es gibt drei Hauptarten: Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse. Zinsüberschüsse entstehen, wenn das Versicherungsunternehmen mit der Anlage der Kundengelder am Kapitalmarkt höhere Erträge erzielt, als es vertraglich garantiert hat. Diese zusätzlichen Gewinne kommen Ihnen über die Überschussbeteiligung zugute. Risikoüberschüsse entstehen, wenn Versicherte im Durchschnitt später versterben oder weniger Versicherungsfälle eintreten als angenommen. Der Versicherer muss also weniger Leistungen auszahlen und es entsteht ein Überschuss. Kostenüberschüsse ergeben sich, wenn der Versicherer wirtschaftlicher arbeitet als geplant – etwa durch geringere Verwaltungs- oder Vertriebskosten. Diese Einsparungen werden anteilig an die Versicherten weitergegeben.

Darüber hinaus können in einzelnen Fällen auch Bewertungsreserven hinzukommen. Das sind Kursgewinne aus Wertpapieren im Anlagebestand des Versicherers, die noch nicht realisiert wurden. Auch diese können, je nach Geschäftsentwicklung, teilweise in die Überschussbeteiligung einfließen. Versicherer legen Überschüsse jedes Jahr aufs Neue fest. Die Höhe hängt von der wirtschaftlichen Situation des Versicherers ab und ist daher nicht garantiert.

Ihr Versicherungsvertrag bestimmt die Überschussbeteiligung

Achten Sie bei Vertragsabschluss darauf, wie Ihre Versicherung Sie an der Überschussbeteiligung teilhaben lässt. Hier regeln Sie teilweise verbindlich, ob Sie einen Sofortbonus erhalten oder Ihre Versicherung Ihren Anteil verrechnet.

Umfang der Mindestbeteiligung

Die Mindestzuführungsverordnung (MindZV), beziehungsweise der Paragraf 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), regelt den Umfang der Beteiligung an Überschüssen. Mindestens 90 Prozent der Zinsüberschüsse müssen der Versicherungsnehmerin bzw. dem Versicherungsnehmer zugutekommen. Genauso verhält es sich beim Risikogewinn. Dieser geht ebenfalls zu 90 Prozent an die versicherungsnehmende Person. Außerdem können Sie mit 50 Prozent von den Kostenüberschüssen rechnen, die die Versicherung für geringer als erwartete Kosten erwirtschaftet hat.

Mit welchen Erträgen Sie rechnen können

Die Erträge aus einer Überschussbeteiligung hängen von mehreren wirtschaftlichen Faktoren ab. Entscheidend ist vor allem, wie erfolgreich der Versicherer am Kapitalmarkt investiert und wie stabil seine Ertragslage ist. Auch die Entwicklung der Zinsen und die Anzahl vorzeitig fälliger Versicherungsleistungen beeinflussen das jährliche Ergebnis. Eine feste Höhe der Überschussbeteiligung gibt es nicht. Sie verändert sich von Jahr zu Jahr, je nachdem, wie hoch die erzielten Gewinne tatsächlich ausfallen. Versicherungsunternehmen müssen ihre Kundinnen und Kunden regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. In der Regel veröffentlichen sie zum Jahresende, welche Erträge sie im abgelaufenen Geschäftsjahr erwirtschaftet haben und wie stark ihre Versicherungsnehmenden davon profitieren. So behalten Sie jederzeit im Blick, wie sich die Überschussbeteiligung in Ihrem Vertrag entwickelt.

Wie wird die Überschussbeteiligung versteuert?

Erträge aus der Überschussbeteiligung zählen grundsätzlich zu den Einkünften aus Kapitalvermögen und unterliegen der Einkommensteuer. Die Besteuerung hängt jedoch davon ab, ob die Auszahlung während der Vertragslaufzeit oder erst am Ende der Versicherung erfolgt. Bei klassischen Lebens- und Rentenversicherungen greift meist die sogenannte Halbeinkünfteregelung: Haben Sie Ihre Police mindestens zwölf Jahre gehalten und lassen sich die Leistung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres auszahlen, wird nur die Hälfte des Ertrags mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Erfüllen Sie die Bedingungen nicht, fällt auf den gesamten Gewinn die Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Während der Ansparphase bleiben Überschüsse in der Regel steuerfrei, solange sie im Vertrag verbleiben und Sie sich den Überschuss nicht auszahlen lassen. Erst bei einer tatsächlichen Auszahlung werden sie steuerlich relevant.

Wie funktioniert die Überschussbeteiligung in der Rente?

Auch während der Rentenphase können Sie von einer Überschussbeteiligung profitieren. Der Versicherer verwendet die erzielten Gewinne, um Ihre laufende Rente zu erhöhen. Es gibt drei Modelle: die konstante, teildynamische und volldynamische Rente. Bei der konstanten Rente bleibt die Auszahlung über die gesamte Laufzeit gleich. Überschüsse werden meist als zusätzliche Einmalzahlungen berücksichtigt. Bei der teildynamischen Variante steigt Ihre Rente regelmäßig um einen festgelegten Prozentsatz, sofern der Versicherer entsprechende Überschüsse erzielt. Die volldynamische Rente passt sich jährlich flexibel an die tatsächliche Überschussentwicklung an. Das bedeutet, dass die Überschussbeteiligung steigen, stagnieren oder fallen kann. Welches Modell für Sie gilt, hängt von Ihrem Vertrag ab. Grundsätzlich kann eine dynamische Überschussbeteiligung Ihre Rente in einzelnen Jahren deutlich erhöhen. Wenn Sie planbare Überschussanteile benötigen, setzen Sie besser auf die konstante Variante.

FAQs zur Überschussbeteiligung

Die Überschussbeteiligung ermöglicht es Ihnen, an den Gewinnen Ihres Versicherungsunternehmens teilzuhaben. Erzielt der Versicherer höhere Erträge als für die vertraglich garantierten Leistungen erforderlich, entstehen Überschüsse. Diese verteilt Ihr Versicherer nach einem festgelegten Verfahren. Sie schreiben die Beteiligung in Ihrem Vertrag fest. Entweder als Verrechnung mit dem Beitrag oder als Erhöhung der Versicherungsleistung beziehungsweise in Form eines Bonus bei Fälligkeit.

Bei Lebensversicherungen bildet die Überschussbeteiligung einen wichtigen Bestandteil der Gesamtverzinsung. Neben dem garantierten Zins erhalten Sie zusätzliche Erträge aus den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers. Diese können Ihre spätere Ablaufleistung oder Rentenzahlung deutlich erhöhen. Die Höhe hängt von der Kapitalanlage des Versicherers, seiner Kostenstruktur und der allgemeinen Zinsentwicklung ab.

Auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie von Überschüssen profitieren. Entweder werden sie zur Reduzierung Ihrer laufenden Beiträge genutzt oder fließen in eine höhere Leistung im Versicherungsfall ein. Manche Versicherer bieten Ihnen auch die Wahl, Überschüsse als sogenannte verzinsliche Ansammlung anzulegen. So entsteht über die Jahre ein zusätzlicher Kapitalpuffer, den Sie sich später zusätzlich auszahlen lassen können.

Die endfällige oder auch Schlussüberschussbeteiligung ist eine einmalige Zahlung, die Sie am Ende der Vertragslaufzeit oder beim Rentenbeginn erhalten. Der Versicherer legt dafür einen Teil der erwirtschafteten Überschüsse zurück und zahlt sie später gebündelt aus. Diese Form der Beteiligung ist nicht garantiert und hängt stark von der wirtschaftlichen Lage des Versicherers ab.

Nein, die Überschussbeteiligung ist nicht garantiert. Versicherer legen die Höhe jedes Jahr neu fest, je nachdem, welche Gewinne das Versicherungsunternehmen tatsächlich erzielt hat. Garantiert ist nur der vertraglich vereinbarte Garantiezins. Überschüsse können also steigen, gleichbleiben oder auch sinken, wenn die Erträge des Unternehmens zurückgehen.

Die Höhe der Überschüsse hängt von mehreren Faktoren ab: der Entwicklung der Kapitalmärkte, den erzielten Anlageerträgen, der Schadens- und Risikosituation im Versicherungsbestand sowie der Kostenstruktur des Unternehmens. Auch ein vorsichtiges oder risikoreiches Anlagemanagement kann Einfluss auf die jährliche Überschussdeklaration haben.

Das hängt von der gewählten Überschussverwendung ab. Viele Versicherungsnehmende lassen die Überschüsse mit den Beiträgen verrechnen, wodurch ihre laufenden Zahlungen sinken. Alternativ können sie zur Erhöhung der Versicherungsleistung oder als einmalige Bonuszahlung im Leistungsfall verwendet werden. Manche Verträge sehen auch eine jährliche Gutschrift auf Ihr Vertragsguthaben vor.

Ja, das ist möglich. Da Überschüsse von der wirtschaftlichen Situation des Versicherers und den Kapitalmarkterträgen abhängen, kann die Beteiligung schwanken. In wirtschaftlich schwachen Jahren kann sie deutlich sinken oder im Extremfall sogar ganz entfallen. Ihr garantierter Leistungsanspruch bleibt davon jedoch unberührt.

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