Sie können auch für Ihre Rente sparen, wenn nicht mehr viele Jahre bis zum Ruhestand bleiben und Sie vielleicht noch einen Immobilienkredit begleichen oder Unterhaltskosten bezahlen müssen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV), in die dann ein Teil Ihres Bruttogehalts fließt. Dabei sparen sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitbeschäftigte Sozialversicherungsbeiträge und Steuern. Arbeitgeber sind seit 2022 verpflichtet, Ihren Beitrag zur Betriebsrente mit mindestens 15 Prozent zu bezuschussen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge stehen Ihnen verschiedene sogenannte Durchführungswege für Ihre Altersversorgung offen. Hierzu gehören die Direktversicherung (Lebensversicherung), die Pensionskasse, der Pensionsfonds, die Pensionszusage und die Unterstützungskasse. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können gemeinsam die bAV-Beiträge finanzieren oder der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge ganz. Es ist auch möglich, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Beiträge komplett aus eigener Tasche zahlen, indem sie durch Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehalts in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen.
Außerdem haben Sie auch noch die Möglichkeit, fehlende Beitragszeiten in Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen, indem Sie Rentenpunkte kaufen. So erwerben Sie sich einen Anspruch auf Altersrente oder Erwerbsminderungsrente. Wenn Sie Ihren Rentenbeginn vorverlegen wollen, können Sie ebenfalls noch freiwillig Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen. So lässt sich ein Rentenabschlag verhindern.