Die betriebliche Altersvorsorge soll für Beschäftigte und Unternehmen einfacher und attraktiver werden. Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz plant der Gesetzgeber mehrere Anpassungen, die den Zugang zur Betriebsrente erleichtern und ihre Verbreitung erhöhen. Ziel ist es, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer frühzeitig in eine zusätzliche Altersvorsorge einzubinden. Künftig sollen Beschäftigte automatisch in eine Betriebsrente aufgenommen werden, wenn der Betrieb ein entsprechendes Modell anbietet. Dieses sogenannte Opt-out-Verfahren sieht vor, dass eine Teilnahme erfolgt, solange Sie nicht aktiv widersprechen. Damit sinkt die Hemmschwelle, sich mit dem Thema zu beschäftigen, ohne die individuelle Entscheidungsfreiheit einzuschränken.
Auch Unternehmen ohne Tarifbindung sollen Betriebsrenten leichter einführen dürfen. Damit wird die betriebliche Altersvorsorge besonders für kleine und mittlere Betriebe zugänglicher. Ergänzend sind höhere Einkommensgrenzen und zusätzliche staatliche Zuschüsse vorgesehen, um insbesondere Geringverdienende stärker zu fördern. Lockerere Anlageregeln sollen es Versorgungseinrichtungen ermöglichen, chancenorientierter zu investieren. So sind langfristig höhere Renditen realisierbar, wobei weiterhin klare Vorgaben zur Risikobegrenzung gelten. Insgesamt ist es Ziel der Reform, die Betriebsrente als festen Bestandteil der Altersvorsorge zu etablieren.