Planen Sie eine Einmalzahlung aus Ihrer betrieblichen Altersvorsorge, verdient der Staat in der Regel mit. Das Finanzamt setzt eine Steuer auf den Auszahlungsbetrag fest. Auch die Krankenversicherung will einen Anteil haben. So entspricht der Vertragswert Ihrer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) nicht immer und automatisch dem Betrag, über den Sie frei verfügen. Für die Nettoauszahlung zählen drei Fragen: Welcher Teil unterliegt der Einkommensteuer? Wie stark erhöht die Zahlung Ihr Einkommen im Auszahlungsjahr? Fallen zusätzlich Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an? Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie sich verbindlich für eine Kapitalauszahlung entscheiden. Die Vertragsbedingungen, Ihre übrigen Einkünfte und Ihr Krankenversicherungsstatus beeinflussen ebenfalls die Höhe Ihrer tatsächlichen Nettoauszahlung.