Wie muss ich den geldwerten Vorteil versteuern?

Kurz und kompakt

  • Sachzuwendungen bis zu 50 Euro monatlich sind steuerfrei.

  • Mitarbeiterrabatte auf firmeneigene Produkte sind bis zu 1.080 Euro jährlich steuerfrei; darüber hinausgehende Beträge sind steuerpflichtig. ​

  • Vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsmittel wie Laptops sind steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum Lohn bereitgestellt und pauschal versteuert werden. ​

  • Fortbildungen, die der Arbeitgeber finanziert, sind steuerfrei; selbst getragene Kosten können als Werbungskosten abgesetzt werden. ​

Das sollten Arbeitnehmer wissen

Viele Angestellte erhalten von ihren Arbeitgebern neben dem Arbeitslohn Gutscheine oder Rabatte auf Produkte beziehungsweise Dienstleistungen. Diese Sachbezüge können sich für beide Parteien steuerlich lohnen. Was genau geldwerte Vorteile sind und wie Sie diese versteuern müssen, erfahren Sie hier.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Der geldwerte Vorteil ist eine Form der Vergütung, die über den Lohn beziehungsweise das Gehalt von Arbeitnehmern hinausgeht. Die Sozialversicherungsentgeltverordnung legt fest, was alles als Sachbezugswert gilt. Sachbezüge können Dienstleistungen oder Sachleistungen wie Mobiltelefone, Jobtickets oder Fahrtkostenzuschüsse, Rabatte für das Fitness-Studio oder das verbilligte Essen in der Betriebskantine sein. Diese und ähnliche Sachleistungen erhalten Mitarbeitende von Arbeitgebern kostenlos bzw. günstiger. Geldwerte Vorteile stellen eine Alternative zu Gehaltserhöhungen dar, weil dabei sowohl Angestellte als auch Arbeitgeber Steuern sparen. Auch ein Zuschuss, beispielsweise zu den Kosten für den öffentlichen Nahverkehr oder zu einem Kindergartenplatz, stellt einen geldwerten Vorteil dar.

Versteuerung von geldwerten Vorteilen

Entsprechend des Einkommenssteuergesetzes (EstG) sind geldwerte Vorteile als Einnahmen zu werten und per Lohnsteuerabrechnung zu versteuern. Trotz der grundsätzlichen Steuerpflicht gelten bestimmte Freigrenzen für geldwerte Vorteile. So fallen bei Sachzuwendungen von bis zu 50 Euro im Monat keine steuerlichen Abgaben an. Überschreitet der Wert eines Sachbezugs diesen Freibetrag, müssen Sie den gesamten Betrag versteuern.

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Dienstwagen als geldwerter Vorteil

Wenn Arbeitnehmende Dienstfahrzeuge für private Zwecke nutzen, müssen sie diese Fahrten versteuern. Für die entsprechende Berechnung gibt es mehrere Möglichkeiten:

Bei der Ein-Prozent-Regelung fällt monatlich pauschal ein zu versteuernder Betrag von einem Prozent des Bruttolistenpreises des Dienstwagens an. Zusätzlich sind pro Kilometer, die der Fahrzeugnutzer oder die Fahrzeugnutzerin zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zurücklegt, 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises zu versteuern.

Für Dienstwagen, die elektrisch betrieben werden, gibt es Steuervorteile. Beträgt der Bruttolistenpreis des Fahrzeuges nicht mehr als 70.000 Euro, muss das Auto nur mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerten Vorteil besteuert werden. Elektrofahrzeuge, deren Bruttolistenpreis über 70.000 Euro liegt, werden mit 0,5 Prozent angesetzt. Dieser Steuervorteil soll nach aktueller Regelung bis 2030 gelten. Plug-in-Hybride werden ebenfalls mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises veranschlagt. Seit 2025 greift dieser vergünstigte Steuersatz allerdings nur, wenn der Wagen eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern und höchstens 50 Gramm CO2-Emission pro Kilometer aufweist.

Wenn Sie vorwiegend von zu Hause arbeiten, dürfen Sie in der Steuererklärung die Einzelfahrten mit dem Firmenwagen statt der Pauschale angeben. Für jeden Tag, an dem Sie zur Firma fahren, versteuern Sie 0,002 Prozent des Bruttolistenpreises pro Kilometer.

Sie können für die Berechnung des geldwerten Vorteils aber auch ein Fahrtenbuch führen. Diese Möglichkeit lohnt sich vor allem für diejenigen, die ihren Firmenwagen häufiger dienstlich nutzen als privat. Denn so weisen Sie nach, dass die Privatnutzung des Wagens unterhalb der Pauschale der Ein-Prozent-Regelung liegt.

Personalrabatte

Wenn Arbeitgeber Personen, die im Unternehmen tätig sind, einen Rabatt auf firmeneigene Leistungen oder Produkte gewähren, kann sich das lohnen. Denn dabei bleibt ein Freibetrag von 1.080 Euro pro Kalenderjahr steuerfrei. Sozialabgaben fallen hierfür ebenfalls nicht an. Nur darüberliegende Beträge sind voll zu versteuern. Der steuerfreie Rabatt für im Unternehmen Beschäftigte gilt nur für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber auch Kundinnen und Kunden anbietet.

Weitere geldwerte Vorteile

  • Wenn Vorgesetzte Ihnen Arbeitsmittel wie Laptops oder Smartphones schenken oder günstiger verkaufen, sind diese in der Regel steuerfrei. Voraussetzung: Ihr Arbeitgeber versteuert den geldwerten Vorteil pauschal und überlässt Ihnen die Arbeitsmittel zusätzlich zum Arbeitslohn.
  • Fortbildungen, die im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen, sind steuerfrei, wenn das Unternehmen die Kosten dafür übernimmt. Müssen Sie eine Weiterbildung selbst zahlen, können Sie sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen.
  • Die betriebliche Altersvorsorge ist ebenfalls ein geldwerter Vorteil. Durch Entgeltumwandlung stocken Sie Ihre gesetzliche Rente auf und zahlen einen Teil Ihres Bruttoeinkommens zum Beispiel in die Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Direktversicherung. So fallen weniger Sozialabgaben und Steuern an.
  • Wenn Sie dienstlich Bonusmeilen sammeln, dürfen Sie diese bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr privat nutzen. Ihr Arbeitgeber kann aber verlangen, dass Sie die Bonusmeilen für Dienstflüge nutzen.
  • Sie können auch Arbeitskleidung steuerlich absetzen. Allerdings gilt das nur für solche, die Sie beruflich und nicht in Ihrer Freizeit tragen können – zum Beispiel Arbeitskleidung für Polizistinnen und Polizisten oder Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger.