Mithilfe der Jahresbescheinigung können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuer und Einkommensteuer zurückerhalten. Die Bescheinigung wird zum Beispiel benötigt, wenn Sie
- Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vergessen oder in zu geringer Höhe beantragt haben,
- Kapitaleinkünfte erzielt haben, aber Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 16.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 32.000 Euro für Ehepaare liegt und ein entsprechend günstigerer Steuersatz gilt,
- Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, diese aber noch nicht beantragt ist.
Mit einer Nichtveranlagunsbescheinigung können sich Personen mit geringen Einkünften - zum Beispiel Studentierende oder Rentnerinnen und Rentner - von Steuerabgaben auf Kapitalgewinne freistellen lassen. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegen, können Sie außerdem beim Finanzamt eine Günstigerprüfung (in der Anlage KAP) beantragen.
Besteht der Verdacht auf Abrechnungsfehler oder wurden bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Verluste realisiert, kann es ebenfalls sinnvoll sein, die Jahressteuerbescheinigung der Steuererklärung beizulegen.