Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 führen Finanzdienstleister und Kreditinstitute Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt ab. Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie die Jahressteuerbescheinigung trotzdem erhalten, hängt von Ihrer Bank ab. Viele Institute stellen sie nur auf Anfrage zur Verfügung – insbesondere, wenn kein Steuerabzug erfolgt ist oder ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Viele Banken senden die Bescheinigung automatisch, etwa wenn Kapitalerträge angefallen sind und ein Steuerabzug erfolgt ist.
Prüfen Sie im Online-Postfach Ihrer Bank oder in Ihrer Banking-App, ob die Bescheinigung dort vorliegt. Andernfalls fordern Sie sie an, wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung brauchen.