Jahressteuerbescheinigung: Was steht drin?

Kurz und kompakt

  • Die Jahressteuerbescheinigung listet alle jährlichen steuerpflichtigen Kapitalerträge und dient als Nachweis der abgeführten Kapitalertragssteuer.

  • Die Bescheinigung enthält Angaben wie Name und Anschrift, Höhe und Art der Kapitalerträge, abgeführte Kapitalertragssteuer, einbehaltene Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie den Zeitraum der Erträge.

  • Sie benötigen den Bescheid bei keinem oder zu niedrigem Freistellungsauftrag, wenn das zu versteuernde Einkommen unter bestimmten Grenzen liegt oder bei Nichtveranlagungsbescheinigung.

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Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument, welches eine Auflistung sämtlicher steuerpflichtiger Kapitalerträge enthält. Doch was genau steht in der Steuerbescheinigung und wofür ist sie sinnvoll? Informationen rund um das Thema Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie hier.

Jahressteuerbescheinigung beim Finanzamt einreichen

In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge, gemäß § 45a Absatz 2 und 3 der EstG, aufgelistet, die innerhalb eines Jahres über Konten und Depots erzielt wurden. Somit dient sie als Nachweis Ihrer abgeführten Kapitalertragssteuer. Mithilfe dieses Dokuments können Sie Ihre Einkommenssteuererklärung und die Anlage KAP ausfüllen. Legen Sie die Steuerbescheinigung Ihrer Steuererklärung bei, wenn Sie diese beim Finanzamt einreichen. Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 führen Finanzdienstleister und Kreditinstitute Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt ab. Zwischen 2004 und 2008 mussten alle Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute noch jährlich eine Bescheinigung ausstellen. Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung ist dabei laut Einkommensteuergesetz (EstG) nicht mehr verpflichtend. Je nach Bank oder Finanzdienstleister kann eine solche Bescheinigung beantragt werden.

Was steht in der Jahressteuerbescheinigung?

Wie umfangreich die Auflistung ist, hängt davon ab, welche Anlageprodukte Sie besitzen. Die Bescheinigung enthält unter anderem Angaben zur

  • Name und Anschrift des Steuerpflichtigen,
  • Höhe und Art der abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen, zum Beispiel zur Höhe von Veräußerungsgewinnen bei Wertpapiergeschäften,
  • der abgeführten Kapitalertragssteuer,
  • der einbehaltenen Kirchensteuer, des einbehaltenen Solidaritätszuschlags sowie
  • zum Zeitraum, in dem Sie diese Erträge erzielt haben.

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Wer benötigt die Steuerbescheinigung?

Mithilfe der Jahresbescheinigung können Sie zu viel gezahlte Abgeltungssteuer und Einkommensteuer zurückerhalten. Die Bescheinigung wird zum Beispiel benötigt, wenn Sie

  • Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vergessen oder in zu geringer Höhe beantragt haben,
  • Kapitaleinkünfte erzielt haben, aber Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 16.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 32.000 Euro für Ehepaare liegt und ein entsprechend günstigerer Steuersatz gilt,
  • Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung haben, diese aber noch nicht beantragt ist.

Mit einer Nichtveranlagunsbescheinigung können sich Personen mit geringen Einkünften - zum Beispiel Studentierende oder Rentnerinnen und Rentner - von Steuerabgaben auf Kapitalgewinne freistellen lassen. Sollte Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% liegen, können Sie außerdem beim Finanzamt eine Günstigerprüfung (in der Anlage KAP) beantragen. 

Besteht der Verdacht auf Abrechnungsfehler oder wurden bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Verluste realisiert, kann es ebenfalls sinnvoll sein, die Jahressteuerbescheinigung der Steuererklärung beizulegen.

Wie erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung?

Die aktuelle Jahresbescheinigung sowie die Erträgnisaufstellung können Sie online bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beantragen. Anschließend bekommen Sie die Bescheinigung bequem in Ihre Postbox geschickt. Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung des Folgejahres erst ab Januar 2026 ausgestellt werden kann.