Jahressteuerbescheinigung: Was steht drin?

Kurz und kompakt

  • Die Jahressteuerbescheinigung listet alle jährlichen steuerpflichtigen Kapitalerträge auf und dient als Nachweis der abgeführten Kapitalertragssteuer.

  • Die Bescheinigung enthält Angaben wie Name und Anschrift, Höhe und Art der Kapitalerträge, abgeführte Kapitalertragssteuer, einbehaltene Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie den Zeitraum der Erträge.

  • Sie benötigen den Bescheid bei keinem oder zu niedrigem Freistellungsauftrag oder bei einer Nichtveranlagungsbescheinigung.

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So können Sie zu viel gezahlte Steuern zurückerhalten

Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Dokument, das sämtliche steuerpflichtige Kapitalerträge auflistet. Doch was genau steht in der Steuerbescheinigung und wofür ist sie sinnvoll? Informationen rund um das Thema Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie hier.

Jahressteuerbescheinigung für eine freiwillige Veranlagung

In der Jahressteuerbescheinigung sind alle steuerpflichtigen Kapitalerträge gemäß Paragraf 45a des Einkommensteuergesetzes (EStG) aufgelistet, die Sie innerhalb eines Jahres über Konten und Depots erzielt haben. Somit dient sie als Nachweis Ihrer automatisch abgeführten Kapitalertragssteuer. Wenn Sie eine freiwillige Überprüfung Ihrer Kapitalertragssteuerzahlung wünschen, legen Sie die Steuerbescheinigung Ihrer Einkommensteuererklärung bei. Die freiwillige Veranlagung bedeutet, dass Sie eine Steuererklärung abgeben, obwohl Sie gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind. Das lohnt sich, wenn Sie zu viel Kapitalertragsteuer gezahlt haben und eine Rückerstattung möglich ist.

Wer benötigt die Steuerbescheinigung?

Mithilfe der Jahressteuerbescheinigung erhalten Sie gegebenenfalls zu viel gezahlte Abgeltungssteuer und Einkommensteuer zurück. Sie brauchen die Bescheinigung zum Beispiel, wenn Sie

  • Ihren Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vergessen oder in zu geringer Höhe beantragt haben,
  • Kapitaleinkünfte erzielt haben, aber eine Günstigerprüfung beantragen, weil Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt,
  • geringe Einkünfte und deswegen Anspruch auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) haben, sodass Sie für die nächsten 3 Jahre keine Abgeltungsteuer zahlen oder
  • Verluste mit Gewinnen verrechnen möchten.

Besteht der Verdacht auf Abrechnungsfehler oder wurden bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Verluste realisiert, ist es ebenfalls sinnvoll, die Jahressteuerbescheinigung der Steuererklärung beizulegen.

Erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung automatisch?

Seit Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 führen Finanzdienstleister und Kreditinstitute Steuern auf Kapitalerträge automatisch an das Finanzamt ab. Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung ist nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie die Jahressteuerbescheinigung trotzdem erhalten, hängt von Ihrer Bank ab. Viele Institute stellen sie nur auf Anfrage zur Verfügung – insbesondere, wenn kein Steuerabzug erfolgt ist oder ein ausreichender Freistellungsauftrag vorliegt. Viele Banken senden die Bescheinigung automatisch, etwa wenn Kapitalerträge angefallen sind und ein Steuerabzug erfolgt ist.

Prüfen Sie im Online-Postfach Ihrer Bank oder in Ihrer Banking-App, ob die Bescheinigung dort vorliegt. Andernfalls fordern Sie sie an, wenn Sie die Bescheinigung für Ihre Steuererklärung brauchen.

Was steht in der Jahressteuerbescheinigung?

Wie umfangreich die Auflistung ist, hängt davon ab, welche Anlageprodukte Sie besitzen. Die Bescheinigung enthält unter anderem Informationen zu

  • Name und Anschrift der oder des Steuerpflichtigen,
  • Höhe und Art der abgeltungssteuerpflichtigen Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterliegen, zum Beispiel zur Höhe von Veräußerungsgewinnen bei Wertpapiergeschäften,
  • der abgeführten Kapitalertragssteuer,
  • der einbehaltenen Kirchensteuer,
  • dem einbehaltenen Solidaritätszuschlag sowie
  • dem Zeitraum, in dem Sie diese Erträge erzielt haben.

Unterschied zu anderen Steuerdokumenten

Die Jahressteuerbescheinigung unterscheidet sich deutlich von anderen Steuerdokumenten:

  • Der Arbeitgeber erstellt die Lohnsteuerbescheinigung. Sie enthält Angaben zu Bruttolohn, einbehaltener Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Angestellte bekommen diese Bescheinigung am Jahresanfang für das vorangegangene Steuerjahr. Der Arbeitgeber übermittelt diese Bescheinigung an das Finanzamt.
  • Im Gegensatz dazu wird die Jahressteuerbescheinigung nicht automatisch dem Finanzamt gemeldet. Kundinnen und Kunden erhalten sie von Banken oder Finanzdienstleistern. Sie bezieht sich auf Einkünfte aus Kapitalvermögen, wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Diese Bescheinigung zeigt, welche Kapitalertragssteuer bereits abgeführt wurde. Sie brauchen sie, wenn Sie zu viel Steuern auf Kapitalerträge gezahlt haben.
  • Haben Sie bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag gestellt, behält sie auf Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag keine Abgeltungssteuer ein. Den Freistellungsauftrag übermittelt die Bank an das Finanzamt.
  • Das Finanzamt erstellt den Steuerbescheid, nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben. Er weist aus, ob Sie Steuern nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Der Bescheid berücksichtigt alle Einkunftsarten – also neben Lohn und Gehalt auch Kapitalerträge, Vermietung oder selbstständige Tätigkeit.

Überblick über die verschiedenen Dokumente

DokumentErstellt vonDokumentiert
LohnsteuerbescheinigungArbeitgeberAbzüge vom Arbeitslohn
JahressteuerbescheinigungBank oder FinanzdienstleisterAbzüge von Kapitalerträgen
FreistellungsauftragBank oder FinanzdienstleisterSparer-Pauschbetrag
SteuerbescheidFinanzamtEndgültige Steuerfestsetzung

Wie prüfe ich die Angaben in der Jahressteuerbescheinigung?

Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind und Sie Ihre Steuererklärung richtig ausfüllen. Heben Sie Ihre Unterlagen mindestens so lange auf, bis Sie den Steuerbescheid erhalten haben.

  1. Persönliche Daten kontrollieren
    Überprüfen Sie, ob Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Steuer-Identifikationsnummer korrekt angegeben sind.
  2. Erträge und Einkunftsarten prüfen
    Vergleichen Sie alle in der Bescheinigung aufgeführten Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Wertpapierverkäufen) mit Ihren eigenen Unterlagen (Kontoauszügen, Depotübersichten oder Verkaufsbelegen).
  3. Abgeführte Steuerbeträge kontrollieren
    Prüfen Sie, ob die Beträge der abgeführten Kapitalertragsteuer, des Solidaritätszuschlags und gegebenenfalls der Kirchensteuer korrekt angegeben sind.
  4. Sparer-Pauschbetrag berücksichtigen
    Falls Sie einen Freistellungsauftrag erteilt oder den Sparer-Pauschbetrag genutzt haben, prüfen Sie, ob dieser berücksichtigt wurde.
  5. Vollständigkeit sicherstellen
    Haben Sie Kapitalerträge auf mehreren Konten oder Depots? Dann prüfen Sie, ob alle Institute eine Bescheinigung ausgestellt haben.
  6. Vergleich mit Erträgnisaufstellungen
    Viele Banken bieten zusätzlich eine sogenannte Erträgnisaufstellung oder Verlustbescheinigung. Vergleichen Sie diese mit der Jahressteuerbescheinigung, besonders wenn Sie Zins-, Dividenden- oder Veräußerungsverluste hatten.
  7. Bei Fehlern Kontakt aufnehmen
    Wenn Sie Unstimmigkeiten entdecken, wenden Sie sich an die Bank oder das ausstellende Finanzinstitut und bitten Sie um Korrektur.

Regeln zur Aufbewahrung der Jahressteuerbescheinigung

  • Für Privatpersonen besteht in der Regel keine gesetzliche Pflicht, die Jahressteuerbescheinigung über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
  • Bewahren Sie die Bescheinigung trotzdem mindestens bis zum Erhalt Ihres endgültigen Steuerbescheids und idealerweise noch weitere 4 Jahre für die Dauer möglicher Prüfungs- oder Änderungszeiträume auf.
  • Sollten Sie selbstständig sein oder unternehmerische Einkünfte haben, gelten strengere Aufbewahrungspflichten.

Wie erhalte ich die Jahressteuerbescheinigung?

Die aktuelle Jahressteuerbescheinigung sowie die Erträgnisaufstellung können Sie online bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank beantragen. Anschließend bekommen Sie die Bescheinigung bequem in Ihr Online-Postfach. Lassen Sie sich vom Team Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort beraten, wenn Sie weitere Informationen zu den Dokumenten brauchen.

FAQs zur Jahressteuerbescheinigung

Die Jahressteuerbescheinigung wird Ihnen in der Regel im ersten Quartal des Folgejahres über Ihr Online-Postfach oder, falls Sie nicht auf elektronische Kommunikation umgestellt haben, per Post zugesendet.

Eine Jahressteuerbescheinigung benötigen Sie für Ihre Steuererklärung, wenn Sie Kapitaleinkünfte erzielt haben, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen oder wenn Sie eine freiwillige Veranlagung Ihrer Kapitalerträge wünschen.

Sie erhalten die jährliche Steuerbescheinigung automatisch, wenn im betreffenden Jahr relevante Kapitalerträge oder steuerpflichtige Vorgänge auf Ihrem Konto oder Depot angefallen sind. Sie müssen diese nicht separat beantragen.

Nein, das Finanzamt erhält die Jahressteuerbescheinigung nicht automatisch. Sie müssen diese im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung selbst einreichen, sofern sie möchten, dass sie steuerlich berücksichtigt wird.

Sie erhalten keine Jahressteuerbescheinigung, wenn Sie im betreffenden Jahr keine steuerlich relevanten Kapitalerträge erzielt haben oder bereits alle Erträge durch Freistellungsaufträge oder Verlustverrechnung abgedeckt waren.

Wenn Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung verlieren, rufen Sie das Dokument in Ihrem Online-Banking noch einmal ab oder wenden Sie sich an den Kundenservice, um eine Ersatzbescheinigung zu erhalten.

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