Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge: Was ist das?

Kurz und kompakt

  • Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge beträgt 25 Prozent. Banken zahlen diese direkt ans Finanzamt. dazu kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

  • Mit einem Freistellungsauftrag können die Erträge bis zum Sparerpauschbetrag steuerfrei bleiben (1.000 Euro für Ledige, 2.000 Euro für Verheiratete).

  • Bestimmte Lebensversicherungen werden steuerlich begünstigt, wenn Vertragslaufzeit und Mindestalter erfüllt sind. In diesem Fall ist nur die Hälfte des Ertrags mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, effektiv etwa 12,5 Prozent.

Durch Einrichtung von Freistellungsaufträgen Abgaben sparen

Wenn Sie Ihr Geld für sich arbeiten lassen, müssen Sie auf Kapitaleinkünfte eine Abgeltungsteuer zahlen. Der Steuersatz liegt bei 25 Prozent. Ihre Bank führt den fälligen Betrag an das Finanzamt ab, ebenso wie gegebenenfalls den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Es sei denn, Sie haben einen Freistellungsauftrag erteilt. Was Sie zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wissen sollten, erfahren Sie hier.

So funktioniert die Abgeltungsteuer

Auf Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Steuern zu zahlen. In Ihrer Steuererklärung müssen Sie aber nicht Ihre einzelnen Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Bankeinlagen oder Veräußerungsgewinne bei Aktienverkäufen angeben. Denn dank des einheitlichen Steuersatzes von 25 Prozent ist Ihre Steuerschuld bereits abgegolten. Diese Kapitalertragssteuer gehört wie die Lohnsteuer zu den sogenannten Quellensteuern.

Das heißt, dass die Besteuerung der betreffenden Erträge direkt an der Quelle erfolgt und die fälligen Zahlungen dem Staat automatisch übermittelt werden. In der Praxis bedeutet das, dass das Kreditinstitut von Ihren Erträgen die Abgeltungsteuer einbehält und ans Finanzamt weiterleitet, so wie auch Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin vom Lohn die Lohnsteuer abführt.

Ausländische Kapitalerträge

Sind Sie Kundin oder Kunde bei ausländischen Banken, müssen Sie Ihre Zinserträge in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und möglicherweise versteuern. Dies kann auch der Fall sein, wenn im Ausland schon die dort übliche Quellensteuer abgeführt wurde. Um eine mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden, hat Deutschland mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Diese Abkommen regeln, ob und wie viel Steuern Sie insgesamt zahlen müssen. Deutsche Anlegerinnen und Anleger können Quellensteuern auf ausländische Kapitalerträge unter Umständen zurückerhalten.

Niedrigere Abgeltungsteuer bei Lebensversicherungen

Bei bestimmten Lebensversicherungen müssen Sie nur die Hälfte des regulären Abgeltungsteuersatzes zahlen. Das ist der Fall bei Verträgen, die Sie nach dem Jahr 2005 abgeschlossen haben und deren Mindestlaufzeit zwölf Jahre beträgt. Wenn Sie bei der Auszahlung Ihrer Lebensversicherung mindestens 60 Jahre alt sind, müssen Sie nur 12,5 Prozent des Ertrags versteuern. Sie haben Ihren Vertrag nach 2012 abgeschlossen? Dann können Sie denselben Prozentsatz nur dann in Anspruch nehmen, wenn Sie bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt sind. Allerdings müssen Sie diese Art der Steuererleichterung selbst in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen.

Freistellungsauftrag erteilen

Banken führen die fällige Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden, Kursgewinne aus Aktienverkäufen, Bankeinlagen, Anleihen, Fonds und Zertifikate bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Für Ledige liegt dieser Betrag 2023 bei 1.000 Euro, für verheiratete Personen bei 2.000 Euro. Bis zu diesen Beträgen darf das Finanzamt also keine Steuern abziehen. Zu viel bezahlte Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge können Sie sich mithilfe Ihrer Steuererklärung rückerstatten lassen.

Den Freistellungsauftrag stellen Sie bei Ihrer Bank. Sie können ihn jederzeit bequem im Online-Banking oder per Banking-App einrichten. Wenn Sie Depots bei mehreren Banken unterhalten, sollten Sie den Sparer-Pauschbetrag aufteilen. In diesem Fall müssen Sie bei jeder Bank einen entsprechenden Freistellungsauftrag einreichen. Dabei darf die Gesamtsumme Ihrer Aufträge den kompletten Freibetrag für Kapitalerträge selbstverständlich nicht überschreiten.

Nichtveranlagungsbescheinigung bei niedrigem Einkommen

Dank einer Nichtveranlagungsbescheinigung bleiben Kapitalerträge steuerfrei, solange das gesamte Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Dies ist besonders für Personen mit niedrigem Einkommen interessant. Denn so können Alleinstehende Kapitalerträge über dem Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (verheiratete Personen 2.000 Euro) erzielen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Nachdem das Finanzamt Ihre finanzielle Situation geprüft hat, kann es diese Bescheinigung für eine Zeitspanne von drei Jahren ausstellen. Danach müssen Sie sie neu beantragen.

Abzug der Kirchensteuer

Sofern Sie einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören, unterliegen Ihre Kapitaleinkünfte neben der Kapitalertragsteuer auch der Kirchensteuer. Das Bundeszentralamt für Steuern informiert die Banken über die Religionszugehörigkeit ihrer Kundinnen und Kunden. Seitdem führen die Banken die Kirchensteuer direkt an die Finanzverwaltung ab. Der Freistellungsauftrag bezieht sich nur auf die Kapitalertragsteuer, liegt Ihr Ertrag innerhalb des Freistellungsbetrags, fällt dadurch auch keine Kirchensteuer an.

FAQs zur Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge

Einkünfte aus Kapitalvermögen sind steuerpflichtig. Sie müssen sie aber in Ihrer Steuererklärung nicht einzeln aufführen. Denn durch den automatisch erhobenen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent ist Ihre Steuerschuld bereits abgegolten. Daher kommt der Begriff Abgeltungsteuer.

Die Abgeltungsteuer wurde am 1. Januar 2009 eingeführt. Wenn Sie bis Ende 2008 Aktien gekauft haben, können Sie diese also steuerfrei verkaufen. Dabei spielt die Haltedauer keine Rolle. Auf alle Fondsanteile von Investmentfonds fällt allerdings die Abgeltungsteuer von 25 Prozent an – egal, ob Sie die Erträge ausschütten lassen oder sie wieder anlegen wollen.

Die Abgeltungsteuer stellt eine besondere Form der Kapitalertragsteuer dar. Während Sie die Kapitalertragsteuer selbst begleichen müssen, führt Ihre Bank automatisch die Abgeltungsteuer ans Finanzamt ab. Nach Abzug der Abgeltungsteuer besteht keine Pflicht mehr, die bereits versteuerten Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Schließlich wurde die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle in Form der Abgeltungsteuer erhoben.

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