Beim Kauf und Verkauf von Edelmetallen gelten unterschiedliche steuerliche Regelungen. Physisches Gold ist von der Mehrwertsteuer befreit. Der Verkauf von Gold ist nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei. Silber hingegen unterliegt der regulären Mehrwertsteuer von 19 Prozent, es sei denn, es wird in bestimmten Anlageformen gehandelt, die der niedrigeren Differenzbesteuerung unterliegen. Eine Differenzbesteuerung fällt an, wenn Silber aus Nicht-EU-Ländern importiert wird. Dann muss die Käuferin oder der Käufer die Mehrwertsteuer nur auf die Differenz zwischen dem Einkaufs- und Verkaufspreis zahlen und nicht auf den gesamten Wert.
Beim Verkauf von Silber gilt ebenfalls die einjährige Spekulationsfrist: Gewinne aus dem Verkauf sind nur steuerfrei, wenn sie nach Ablauf dieser Frist realisiert werden. Andernfalls unterliegen sie der Einkommenssteuer.
Für Edelmetall-Wertpapiere wie ETFs oder Zertifikate gelten andere Regeln: Hier können Abgeltungssteuer und gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag anfallen. Informieren Sie sich vor einer Investition über steuerliche Aspekte, um mögliche Abgaben einzuplanen und steuerliche Vorteile zu nutzen.
Edelmetalle bieten Sicherheit und Stabilität in der Geldanlage. Wer sie als langfristige Wertanlage betrachtet, kann von ihrer Wertentwicklung profitieren. Lassen Sie sich bei Ihrer Volksbank Raiffeisenbank zum Thema „Gold als Geldanlage“ beraten.