Ja, wenn Sie eine Hausratversicherung besitzen. Diese haftet bei einem Einbruch oder Schadensfall. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der versicherten Wohnfläche sowie dem Wiederbeschaffungswert ab. Letzterer Begriff bezeichnet die Summe, die Sie aufwenden müssten, um Ihre zerstörten oder entwendeten Gegenstände zu ersetzen, wobei auch der Zustand eine Rolle spielt, in welchem sich die Objekte befanden, bevor sie zerstört oder entwendet wurden. Im Schnitt liegt die Höhe der Entschädigungssumme bei 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Wohnung mit 100 Quadratmetern Wohnfläche entspräche dies also einer Versicherungssumme von 70.000 Euro.
Wenn Sie allerdings Gold oder andere Edelmetalle zu Hause aufbewahren, kann das dazu führen, dass der Wert der Versicherungssumme nicht ausreicht. Dann besteht eine sogenannte Unterversicherung. Informieren Sie sich daher, ob für Sie eine Vollversicherung infrage kommt, deren Entschädigungssumme bis zu 100 Prozent des entstandenen Schadens abdeckt. Bedenken Sie dabei jedoch, dass diese Versicherungen häufig mit Auflagen zur Unterbringung Ihrer Wertgegenstände verbunden sind.