Ihr Geld ist nicht verloren, wenn Sie es versäumt haben, Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag zu erteilen. Denn die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer können Sie sich per Steuererklärung zurückholen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie den Freibetrag ungünstig aufgeteilt haben. Sie erhalten von Ihrer Bank eine Bescheinigung über die abgeführten Beträge. Dieses Dokument fügen Sie Ihrer Steuererklärung bei. Liegt Ihr Einkommenssteuersatz unter 25 Prozent, kann sich eine Günstigerprüfung durch das Finanzamt lohnen. Diese beantragen Sie mithilfe der Steuererklärung. Dann prüft das Finanzamt, ob es für Sie günstiger ist, wenn auch die Besteuerung Ihrer Kapitalerträge nach Ihrem Einkommenssteuersatz erfolgt. Ist das der Fall, erhalten Sie eine Erstattung der zu viel gezahlten Beträge.