Wer sich dazu entscheidet, eine Immobilie zu kaufen oder zu bauen und dann zu vermieten, muss in den ersten Jahren häufig Verluste hinnehmen. Das ist zu erwarten und die Finanzämter berücksichtigen diesen Umstand. Dasselbe gilt, wenn Sie sich selbstständig machen oder ein Unternehmen gründen.
Zeichnet sich jedoch ab, dass die Immobilie oder die neue Firma auch nach einigen Jahren keinen Ertrag abwirft, kann es passieren, dass das Finanzamt unterstellt, dass Sie lediglich Steuern sparen wollen. Der Fachbegriff im Steuerrecht dafür ist "Liebhaberei" und bezeichnet eine Tätigkeit, die der Steuerpflichtige ohne die Absicht ausübt, Gewinn damit zu erzielen. Als Konsequenz daraus wird das Finanzamt zukünftige Verluste nicht mehr anerkennen und es besteht die Gefahr, dass es auch Verluste aus vergangenen Jahren nicht mehr anerkennt, falls die Steuerbescheide für diese Jahre vorläufig ergangen sind. Hier können Sie entgegenwirken, indem Sie von Anfang an eine Gewinnprognose für die nächsten 10 bis 20 Jahre erstellen und dem Finanzamt einreichen. Dies wird überdies vom Finanzamt oft schon bei Aufnahme der Tätigkeit gefordert.