Spätestens sechs Monate nachdem Sie Ihre Steuererklärung abgegeben haben, muss der Steuerbescheid vorliegen. Diese Frist verschiebt sich allerdings nach hinten, wenn die Beamtinnen und Beamten Belege oder Informationen nachfordern müssen und dies zu einer Verzögerung führt. Falls sich das Finanzamt nach einem halben Jahr nicht meldet, sollten Sie sich nach dem Bearbeitungsstand erkundigen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Wartezeit überdurchschnittlich lang ist, können Sie dagegen vorgehen: Legen Sie einen Untätigkeitseinspruch beim zuständigen Finanzamt ein. Nach weiteren sechs Monaten ohne Bescheid auf Ihren Einspruch können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen. Ab 15 Monaten Verzug stehen Ihnen sogar Zinsen zu – sofern Sie eine Steuerrückzahlung erhalten.
Sind Sie umgezogen, kann dies ebenfalls die Bearbeitungszeit verzögern. Denken Sie daran: Es betreut Sie das Finanzamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihrer Steuererklärung gewohnt haben. Vergessen Sie nicht, Quittungen und Belege rund um Ihren Umzug aufzubewahren. Sind Sie aus beruflichen Gründen umgezogen, können Sie die Umzugskosten unter Umständen geltend machen.