Steueridentifikationsnummer und Steuernummer herausfinden

Kurz und kompakt

  • Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine lebenslang gültige, elfstellige Nummer, die seit 2008 vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an alle Bürger vergeben wird. ​

  • Die Steuernummer hingegen wird vom Finanzamt vergeben und kann sich bei Umzug oder Wechsel des Finanzamts ändern. ​

  • Seit November 2024 vergibt das BZSt die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) an alle wirtschaftlich Tätigen, die weder die Steuer-ID noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ersetzt. ​

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Das sollten Sie über die beiden Nummern wissen

Was ist eine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID, und wofür brauche ich die Steuernummer? Hier erfahren Sie, was sich hinter den beiden Nummern verbirgt und wie Sie Ihre Steuer-ID und Steuernummer herausfinden.

Was sind die Steueridentifikationsnummer und die Steuernummer?

Bei der Steuer-ID handelt es sich um die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr). Sie besteht aus elf Ziffern. Die Zahlenkombination ist nicht sprechend, sodass sich keine Rückschlüsse auf private Daten ziehen lassen. Seit 2008 teilt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger in Deutschland per Brief mit. Neugeborene erhalten sie seit diesem Zeitpunkt automatisch. Sie bleibt ein Leben lang gleich. Auch bei einem Umzug oder einer Heirat ändert sich die Steuer-ID nicht.

Dafür brauchen Sie die Steueridentifikationsnummer

Dank Identifikationsnummer und Steuernummer kann zum Beispiel das Finanzamt die Steuererklärung von Steuerpflichtigen eindeutig zuordnen. Geben Sie bei Anträgen oder Mitteilungen an das Finanzamt am besten zusätzlich zur Steuernummer auch Ihre Steuer-ID an.

Doch auch bei manchen Bankgeschäften müssen Sie Ihre Steuer-ID angeben, zum Beispiel, wenn Sie ein Konto eröffnen möchten. Als Bankkundin oder Bankkunde müssen Sie Ihre Steuer-ID ebenfalls angeben, wenn Sie einen Freistellungsauftrag stellen. So ist gewährleistet, dass Sie den Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Dabei bleiben Kapitalerträge bei Ledigen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro ab 2023 (vorher 801 Euro) jährlich und bei Ehepaaren beziehungsweise Lebenspartnerinnen und Lebenspartern bis 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro) im Jahr steuerfrei.

Auch beim Antrag auf Kindergeld müssen Sie sowohl Ihre, als auch die Steuer-ID Ihres Kindes angeben. Das soll Doppelzahlungen vorbeugen.

Studierende brauchen die Steueridentifikationsnummer, wenn sie BAföG beantragen wollen. Anhand der Nummer kann das Studierendenwerk oder BAföG-Amt dann relevante Daten an das Finanzamt weiterleiten.

Rentenversicherungsträger benötigen die Identifikationsnummer, wenn sie Rentenbezüge an die Finanzbehörden übermitteln. Mithilfe der Nummer lässt sich feststellen, ob die ausgezahlte Rente den Grundfreibetrag übersteigt und somit versteuert werden muss.

Zudem gibt es eine Neuregelung, die die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen betrifft: Seit dem 1. Januar 2023 darf der Arbeitgeber diese nur noch unter Angabe der Steuer-ID des Arbeitnehmers an das zuständige Finanzamt übermitteln. Die bisherige Möglichkeit, eine eindeutige Personenzuordnung mit einer sogenannten eTIN (electronic Taxpayer Identification Number) vorzunehmen, fällt weg.

Neu seit November 2024: die Wirtschafts-Identifikationsnummer

Seit November 2024 vergibt das BZSt an alle wirtschaftlich Tätigen die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Wirtschaftlich tätig können natürliche und juristische Personen, sowie Personenvereinigungen sein. Ziel ist die eindeutige Identifizierung in Besteuerungs- und Verwaltungsverfahren. Genau wie die Steuer-ID bleibt die W-IdNr. dauerhaft bestehen und ändert sich weder bei Umzug noch Namensänderung. Die W-IdNr. wird automatisch zugeteilt und kann nicht beantragt werden. Die Einführung der W-IdNr. ersetzt weder die Steuer-ID noch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Dafür brauchen Sie die Steuernummer

Wenn Sie die Arbeitsstelle wechseln, braucht der neue Arbeitgeber Ihre Steuernummer, um die Lohnsteuer abführen zu können. Seit Beginn des Jahres 2022 gilt diese Regelung auch für Mini-Jobber. Arbeitgeber müssen die Steuer-ID ihrer gewerblichen Mini-Jobber der Minijob-Zentrale übermitteln. Denn auch der Verdienst aus einem Minijob ist steuerpflichtig. Der Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob er den Verdienst pauschal oder nach individuellen Merkmalen (Lohnsteuerklassen) des Minijobbers versteuern lassen will.

So erhalten Sie die Steueridentifikationsnummer und die Steuernummer

Ihre Steuernummer erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Finanzamt. Sie wird Ihnen zugeteilt, wenn Sie erstmalig vom Finanzamt steuerlich erfasst werden. Dies passiert bei der Abgabe Ihrer ersten Einkommenssteuererklärung, nach der Aufnahme einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit oder wenn Sie ein Gewerbe anmelden. Auch Vereine erhalten eine Steuernummer.

Ihre Steueridentifikationsnummer (IdNr) sollte Ihnen das Bundeszentralamt für Steuern bereits 2008 in einer Mitteilung per Brief mitgeteilt haben. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie sich an das BZSt wenden. Auf der Homepage des BZSt lässt sich mit einem Antrag veranlassen, dass Sie die Steuer-ID erneut per Post erhalten. Steuer-ID und Steuernummer finden Sie in der Regel aber auch auf Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid.

Nichtmeldepflichtige Arbeitnehmer, zum Beispiel in Deutschland tätige Personen mit Wohnsitz im Ausland, können ihre Steuer-ID bei den Zuständigen Finanzbehörden beantragen, das für ihren Arbeitgeber zuständig ist. Auch der Arbeitgeber kann die Steuer-ID für Mitarbeiter beantragen. Diese müssen allerdings erst eine Bevollmächtigung ausstellen.