Ob und in welchem Umfang Sie Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich absetzen können, hängt von der jeweiligen Vorsorgeform ab. Das Steuerrecht unterscheidet dabei zwischen Basisvorsorge, staatlich geförderten Modellen wie der Riester-Rente, der betrieblichen Altersvorsorge und rein privaten Vorsorgelösungen. Entscheidend ist, ob die Beiträge als Sonderausgaben gelten, ob es Höchstbeträge gibt und ob die Förderung bereits über den Arbeitgeber läuft. Andere Formen der privaten Vorsorge, etwa private Rentenversicherungen oder ETF-Sparpläne, dienen zwar ebenfalls dem Vermögensaufbau im Alter, sind steuerlich in der Ansparphase aber meist nicht unmittelbar absetzbar.