Wenn Sie Ihr gefördertes Altersvorsorgevermögen nicht als Rente, sondern eben schädlich erhalten, müssen Sie für diesen Betrag gemäß Einkommensteuergesetz (EstG) die Steuerermäßigungen zurückzahlen, obwohl Sie zulageberechtigt sind oder waren. Der Anbieter Ihrer privaten Rentenversicherung teilt der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) mit, welche Summe er Ihnen auszahlt. Bei einer schädlichen Verwendung behält der Versicherer den Rückzahlungsbetrag, also Ihre Steuerschuld, ein und führt sie an die ZfA ab. Sie als steuerpflichtige Person müssen dann nicht nur die während der Ansparphase erhaltenen Steuerermäßigungen und Altersvorsorgezulagen zurückzahlen, sondern auch die Wertsteigerungen versteuern, die Ihr Vertrag im Laufe der Zeit erzielt hat.
Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gern zu einer an Ihre Bedürfnisse angepassten Rentenversicherung.