Mit der Förderung von privaten Altersvorsorgeverträgen unterstützt der Staat seine Bürgerinnen und Bürger dabei, die Rentenlücke zu schließen. Die Förderung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden. Lassen Sie sich gefördertes Altersvorsorgevermögen vorzeitig auszahlen oder verwenden Sie es nicht für den vorgesehenen Zweck, fordert der Fiskus Zulagen und steuerliche Vorteile zurück.
- Eine normale und zulässige Nutzung liegt vor, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen der Altersvorsorge dient.
- Eine schädliche Verwendung entsteht dagegen, wenn Sie gefördertes Kapital vorzeitig, zweckwidrig oder entgegen den Förderregeln nutzen.