Kurz und kompakt

  • Schädliche Verwendung liegt vor, wenn staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte vorzeitig ausgezahlt oder nicht nach den gesetzlichen Vorgaben genutzt werden.

  • Bei vorzeitiger Kündigung oder nicht zweckgemäßer Auszahlung müssen erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden.

  • Als schädlich gelten bei Riester-Verträgen unter anderem Auszahlungen vor dem 62. Lebensjahr oder Kapitalauszahlungen über 30 Prozent des Vertragswerts.

Regeln für die Auszahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen

Mit der Förderung von privaten Altersvorsorgeverträgen unterstützt der Staat seine Bürgerinnen und Bürger dabei, die Rentenlücke zu schließen. Die Förderung ist jedoch an gesetzliche Vorgaben gebunden. Lassen Sie sich gefördertes Altersvorsorgevermögen vorzeitig auszahlen oder verwenden Sie es nicht für den vorgesehenen Zweck, fordert der Fiskus Zulagen und steuerliche Vorteile zurück.

  • Eine normale und zulässige Nutzung liegt vor, wenn das geförderte Altersvorsorgevermögen der Altersvorsorge dient.
  • Eine schädliche Verwendung entsteht dagegen, wenn Sie gefördertes Kapital vorzeitig, zweckwidrig oder entgegen den Förderregeln nutzen.

Fördermittel-Rückforderung

Bei zertifizierten Altersvorsorgeverträgen können Sparerinnen und Sparer nicht ohne Weiteres vorzeitig über ihr angespartes Kapital verfügen. Denn das angesparte Kapital ist an einen bestimmten Zweck gebunden: Es soll Ihre Altersvorsorge stärken. Deswegen dürfen Sie Ihr gefördertes Altersvorsorgevermögen nur so nutzen, wie es die Förderregeln vorsehen.

Wenn das Geld also nicht mehr dem vorgesehenen Zweck dient, entfällt die Grundlage für die Förderung. Das betrifft vor allem diese Szenarien:

  • Sie kündigen den Vertrag vorzeitig und lassen sich das Kapital auszahlen. Dann endet die geförderte Altersvorsorge vor der eigentlichen Auszahlungsphase.
  • Sie lassen sich zum Rentenbeginn mehr Kapital auf einmal auszahlen, als die Förderregeln erlauben. Dann fließt ein zu großer Teil nicht als lebenslange Rente, sondern als Einmalzahlung.
  • Sie verwenden das geförderte Kapital bei Wohn-Riester nicht für selbst genutztes Wohneigentum oder halten die dafür geltenden Bedingungen nicht ein.

Für welche Anlagearten gelten die Regeln?

Der Staat fördert einige Geldanlageformen, durch die Sie ab dem Renten- oder Pensionsalter lebenslang eine steigende oder gleichbleibende Monatsrente erhalten. Das können zum Beispiel private Rentenversicherungen, Banksparpläne, Fondsparpläne, Riester-Renten, Riester-Fondssparpläne, Bausparverträge mit Wohn-Riester sowie Rürup-Verträge (auch Basisrenten genannt) sein.

Der Begriff „schädliche Verwendung“ betrifft vor allem gefördertes Altersvorsorgevermögen aus Riester-Verträgen:

  • Der Begriff „schädliche Verwendung“ wird relevant, sobald Sie staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen anders einsetzen als für die Altersvorsorge.
  • Auch eine Verwendung für selbst genutztes Wohneigentum bleibt nur dann zulässig, wenn Sie die jeweiligen Förderregeln einhalten.

Bei der Basisrente und der betrieblichen Altersversorgung gelten eigene Regeln. Dort sind bestimmte Auszahlungen nicht vorgesehen oder nur unter engen gesetzlichen Voraussetzungen möglich.

Beispiele für eine schädliche Verwendung bei der Riester-Rente

  • Kündigung und Auszahlung
    Sie brauchen kurzfristig Geld, kündigen Ihren Riester-Vertrag und lassen sich das Guthaben auszahlen. Damit endet der Förderzweck.
  • Teilkapitalauszahlung eines unzulässigen Anteils
    Sie nutzen das geförderte Kapital Ihrer Riester-Rente nicht für eine laufende Monatsrente, sondern lassen sich mehr als 30 Prozent direkt auszahlen. Dadurch fließt das Geld nicht mehr wie vorgesehen in Ihre lebenslange Altersvorsorge.
  • Zu frühe Rentenauszahlungen
    Die Auszahlung startet vor dem 62. Lebensjahr oder vor dem 60. Lebensjahr bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden. Dann fehlt die Voraussetzung für die geförderte Altersvorsorge.
  • Einmalige Auszahlung im Todesfall
    Wird das Riester-Guthaben nach dem Tod als einmaliger Betrag an Hinterbliebene ausgezahlt, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das gilt nicht, wenn das Guthaben als Hinterbliebenenrente genutzt oder in einen anderen Riestervertrag übertragen wird. Die Vorgehensweise hängt davon ab, was im Vertrag für den Todesfall vereinbart ist.

Was bei Basisrente und betrieblicher Altersversorgung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist

  • Kapitalauszahlung bei der Basisrente
    Sie lassen sich das Guthaben aus einer Basisrente oder Rürup-Rente nicht als lebenslange Rente, sondern als einmaligen Betrag auszahlen. Das ist bei dieser Form der geförderten Altersvorsorge nicht vorgesehen.
  • Kündigung oder freie Verfügung über die Basisrente
    Sie möchten Ihre Basisrente kündigen, verkaufen, beleihen oder das angesparte Geld frei verwenden. Das ist in der Regel nicht möglich, weil die Basisrente ausschließlich der Altersvorsorge dienen soll.
  • Auszahlung im Todesfall bei der Basisrente
    Das Guthaben aus einer Basisrente wird nach dem Tod nicht automatisch an Erben ausgezahlt. Eine Leistung an Hinterbliebene ist nur möglich, wenn eine entsprechende Hinterbliebenenabsicherung vertraglich vereinbart wurde.
  • Vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersversorgung
    Sie möchten sich Ihre betriebliche Altersversorgung vor dem vorgesehenen Rentenbeginn auszahlen lassen. Das ist nur in wenigen gesetzlich geregelten Fällen möglich. Außerdem können Steuern und Sozialabgaben anfallen.
  • Abfindung kleiner Betriebsrenten
    Kleine Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung können unter bestimmten Voraussetzungen abgefunden werden. Ob das möglich ist, hängt von der Höhe des Anspruchs und den gesetzlichen Vorgaben ab.

Wann bleibt die Förderung erhalten?

  • Vertrag beitragsfrei stellen
    Sie zahlen vorübergehend oder dauerhaft keine Beiträge mehr ein. Das angesparte Guthaben bleibt im Vertrag und wird nicht ausgezahlt.
  • Guthaben auf einen neuen Vertrag übertragen
    Sie wechseln den Anbieter oder Vertrag. Das geförderte Kapital wird auf einen anderen zulässigen Altersvorsorgevertrag übertragen und bleibt für die Altersvorsorge bestimmt.
  • Rente wegen Erwerbsminderung oder Dienstunfähigkeit erhalten
    Sie erhalten eine vertraglich vorgesehene Leistung, weil Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
  • Hinterbliebenenleistung im Todesfall erhalten
    Die Förderung bleibt erhalten, wenn das Riester-Guthaben als Hinterbliebenenrente gezahlt wird. Alternativ kann es auf einen Riester-Vertrag der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners übertragen werden.

Verlust Ihres Steuervorteils

Wenn Sie gefördertes Altersvorsorgevermögen schädlich verwenden, sind die erwirtschafteten Kapitalerträge steuerpflichtig. Der Anbieter informiert die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) über die Auszahlung. Die ZfA ermittelt den Betrag, den Sie zurückzahlen müssen. Dieser Betrag wird in der Regel direkt von der Auszahlung abgezogen und an die ZfA abgeführt.

Bei Basisrente und betrieblicher Altersversorgung können andere steuerliche Folgen gelten. Maßgeblich sind die jeweilige Vertragsart und die gesetzlichen Vorgaben. Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin Ihrer Volksbank Raiffeisenbank vor Ort berät Sie gern zu einer an Ihre Bedürfnisse angepassten Rentenversicherung.

FAQs zur schädlichen Verwendung

Eine schädliche Verwendung liegt vor, wenn Sie gefördertes Altersvorsorge-Guthaben zu früh auszahlen lassen oder anders nutzen als vorgesehen. Das passiert zum Beispiel, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen oder das Geld nicht für Ihre Altersvorsorge verwenden.

Beispiele für eine schädliche Verwendung sind eine Auszahlung vor dem 62. Lebensjahr, eine vorzeitige Kündigung oder wenn Sie sich mehr als 30 Prozent des Guthabens auf einmal auszahlen lassen. Auch wenn Sie das Geld für andere Zwecke als für Ihre Rente nutzen, kann das schädlich sein.

Eine zweckwidrige Verwendung liegt vor, wenn Sie das geförderte Guthaben nicht so nutzen, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Das gilt vor allem, wenn Sie Geld zu früh entnehmen oder es nicht für Ihre spätere Rente einsetzen.

Bei einer schädlichen Verwendung müssen Sie erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Nur bei zertifizierten und damit staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten gelten die Regeln der schädlichen Verwendung, insbesondere bei Riester-Verträgen. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) listet alle Verträge auf, bei denen Sie laut Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Fördermittel erhalten. Für Basisrenten und betriebliche Altersversorgung gelten eigene gesetzliche Vorgaben.

Für die betriebliche Altersversorgung gelten eigene gesetzliche Regeln. Eine vorzeitige Auszahlung ist nicht vorgesehen und nur in bestimmten Fällen möglich, etwa bei geringen Beträgen. Ob steuerliche Vorteile betroffen sind, hängt vom Vertrag und von der konkreten Auszahlung ab.

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